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Praxisinformationen zum Coronavirus

Lieber Klient, liebe Klientin meiner Praxis,

seit Corona im Frühjahr 2020 in unser Leben trat, sind abhängig vom Ausmaß der Infektion eine Vielzahl von Regelungen in Kraft getreten, die unser Verhalten und Zusammenleben auf unterschiedliche Weise eingeschränkt haben.

Neben der Abstandsregel und Maskenpflicht wurde abhängig vom Impf- bzw. Erkrankungsstatus ein Kontrollsystem geschaffen, das abgestuft in die Freiheit des Einzelnen eingreift mit dem Ziel, die Pandemie wirksam zu bekämpfen.

Festgehalten sind diese Maßnahmen in der 14. Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung des 1. September 2021 sowie in einer Ergänzung des Ministerrats vom 9. November 2021, die ab dem 11. November 2021 in Kraft getreten ist. Mit weiteren Ergänzungen abhängig vom Infektionsgeschehen ist in den folgenden Wochen zu rechnen.

Zum einen gilt seither das System 3G, 3G+ und 2G, zum anderen entscheidet die sog. Krankenhausampel, welche Einschränkungen konkret vorzunehmen sind. Je nach aktueller Ausprägung der Pandemie sind für den Besuch bestimmter Orte oder Veranstaltung unterschiedliche Voraussetzungen gegeben.

I. Das System 3G, 3G+, 2G

1. 3G (geimpft, getestet, genesen)

Orte oder Veranstaltungen, an denen 3G gilt, dürfen von Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, wobei ein Schnelltest genügt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf den entsprechenden Ort nicht betreten.

2. 3G+

Geimpfte und Genesene dürfen diese Orte oder Veranstaltungen besuchen. Getestete müssen jedoch einen PCR-Test vorlegen: der Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Sonstige Personen sind ausgeschlossen.

3. 2G

Nur Geimpfte und Genesene dürfen diese Orte oder Veranstaltungen besuchen. Alle anderen, auch nur Getestete, sind nicht zugelassen.

II. Die Krankenhausampel

Während in den ersten Monaten der Pandemie die sog. Inzidenz, d.h. die Zahl der Infizierten, für die Maßnahmen entscheidend war, wurde später mit zunehmender Impfung der Bevölkerung die Krankenhausampel eingeführt. Hier entscheidet die Anzahl der an Covid-19 erkrankten Patienten auf Intensivstationen bzw. die kritische Auslastung der Intensivbetten in bayerischen Krankenhäusern darüber, welche Maßnahmen der Kontakteinschränkung greifen.

Sind wenig Patienten erkrankt, steht die Ampel auf grün, was mit weitreichenden Freiheiten verbunden ist. Bei einer erhöhten Zahl von Patienten färbt sich die Ampel gelb: es kommt insbesondere bei Nicht-Geimpften zu ersten Einschränkungen oder Auflagen. Schlägt die Ampel zuletzt bei noch höherer Intensivbettenauslastung auf rot um, kommt es zur Maximalzahl an Einschränkungen, die ebenfalls hauptsächlich Nicht-Geimpfte betrifft.

Auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums können sich darüber informieren, wo die Krankenhausampel im Augenblick steht und welche Einschränkungen für Sie gelten. Hier finden Sie auch Schaubilder mit Erläuterungen und aktuellen Anpassungen der Krankenhausampel.

Grundsätzlich gilt, dass Geimpfte und Genesene noch weitgehende Freiheiten behalten, nicht Geimpfte – insbesondere im Falle von 2G – jedoch von erheblichen Einschränkungen betroffen sind.

Ihre Freiheit und Verantwortung

Noch immer haben Sie in unserer Demokratie die Freiheit, sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden, d.h. auf unterschiedliche Weise Verantwortung in einer Pandemie zu übernehmen. Diese Verantwortung ist – wie Sie wissen – eine persönliche und eine gesellschaftliche. Es geht um das Risiko einer Impfung oder einer Erkrankung mit und ohne Impfung und um die Frage der Solidarität, d.h. um die Frage, ob Sie mit der Impfung die Ausbreitung des Virus erschweren und das Gesundheitssystem entlasten wollen.

Ich kann Ihnen die Antwort auf diese Frage nicht abnehmen und respektiere Ihre Freiheit in die eine oder andere Richtung. Ich darf Ihnen aber mitteilen, dass ich mich persönlich für die Impfung entschieden habe, und inzwischen nach der Erst- und Zweitimpfung auch die Booster-Impfung erhalten habe. Alle drei Impfungen habe ich sehr gut aufgenommen.

Therapie und Schutz

Während in frühen Phasen der Pandemie, insbesondere zu Zeiten des Lockdowns, in Hotspots Dienstleistungen, die körperliche Nähe verlangten, bis auf medizinisch notwendige Behandlungen untersagt waren, hat man später diese Regelung aufgegeben. Zudem ist die Psychotherapie keine solche Dienstleistung, da hier ein ausreichender Sicherheitsabstand gegeben ist.

Mit der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.6.2020 kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1.5m zwischen Therapeut und Klient gewahrt wird und beide damit einverstanden sind. Dies bedeutet, dass Sie zwar im Treppenhaus und bei Eintritt in meine Praxis eine Maske tragen müssen. Später, wenn wir mit dem nötigen Abstand Platz genommen haben, dürfen Sie diese ablegen.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Maske zu tragen und selbstverständlich trage auch ich, wenn Sie dies wünschen, eine Maske.

Gegenwärtig ist es nicht erforderlich, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind, um in meine Praxis zu kommen, d.h. es gibt noch keine Rechtsgrundlage, die oben genannten 2G- oder 3G-Regeln zur Voraussetzung einer Psychotherapie machen. Dies kann sich aber abhängig von der Entwicklung der Pandemie rasch ändern. Gerne können Sie mich telefonisch kontaktieren, um den aktuellen Sachstand zu erfragen.

Zuletzt bleibt es Ihnen vorbehalten, auf die kontaktfreie Videotherapie auszuweichen und damit jegliches Infektionsrisiko auszuschalten.

Der Verzicht auf das Tragen einer Maske, d.h. die Gewährleistung einer Psychotherapie, die Ihnen und mir den Vorteil einer vollumfassenden nonverbalen Kommunikation gestatten, ist nur möglich wenn wir in meiner Praxis grundlegende Hygienemaßnahmen einhalten, die Sie und mich schützen sollen. Diese darf ich Ihnen jetzt vorstellen.

 

Schutz- und Hygienemaßnahmen
– Mein Praxiskonzept –

1. Grundlegendes

Auch bei unserer verkehrstherapeutischen Arbeit stehen der Infektionsschutz und die Hygiene im Vordergrund. Nur wenn Therapeut und Klient sich an die Maßregeln halten, ist die erforderliche Sicherheit vor Ansteckung gewährleistet. Dennoch bietet der Besuch der Praxis vor Ort ein nicht eliminierbares Restrisiko, das derjenige in Kauf nimmt, der die Praxisräume betritt.

2. Besuchsregelung

a. Einbestellung der Klienten in einem ausreichenden zeitlichen Abstand

Klienten werden im Abstand von eineinhalb Stunden einbestellt. Da die Sitzungen 75 Minuten dauern, kommt es nicht zu einem Kontakt zwischen Klienten. Auch besteht ausreichend Zeit für die erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen.

b. Rigoroses Einhalten der zeitlichen Rahmenbedingungen der Therapie

Klienten werden gebeten, exakt zur vereinbaren Zeit zu erscheinen. Die Sitzungen werden pünktlich zu beenden sein. Obwohl ein Warteraum vorhanden ist, wird er ausschließlich für einen Klienten zur Verfügung stehen.

c. Einzelschulung im Vier-Augen-Gespräch

Die Therapie findet ausschließlich in Einzelschulung statt, d.h. es befinden sich nur der Therapeut und der Klient in der Praxis. Vorläufig ist daher die Anwesenheit Dritter (Familienangehörige, Dolmetscher etc.) nicht möglich. Nur so kann der Sicherheitsabstand aller Praxisbesucher zuverlässig eingehalten werden.

3. Hygieneauflagen

a. Händewaschen vor der Therapiesitzung

Jeder Klient wird gebeten, sich unmittelbar nach dem Eintritt in die Praxis in der Gästetoilette die Hände zu waschen. Flüssigseife und Einweghandtücher sowie eine Desinfektionsflüssigkeit bzw. ein Desinfektionsspray stehen zur Verfügung. Auch der Therapeut wäscht sich vor jeder Therapiesitzung die Hände.

b. Desinfektion möglicher Kontaminationsstellen

Vor- bzw. nach jeder Therapiesitzung werden die Armauflagen des Klientenstuhls sowie der Türklinken und -knöpfe mit einem Desinfektionsmittel gereinigt.

c. Einhalten eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern

Klient und Therapeut wahren unter allen Umständen den erforderlichen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb Metern. Ein Handeschütteln unterbleibt. Zwischen dem Stuhl des Klienten und des Therapeuten steht ein Ablagetisch, der es gestattet, Dokumente auszutauschen.

d. Freiwillige Nutzung von Einweghandschuhen sowie einer Schutzmaske

Dem Klienten werden Einweghandschuhe sowie eine Einwegschutzmaske angeboten, die nach der Nutzung nicht in der Praxis verbleiben. Auf Wunsch kann der Klient auch eigene Schutzmaterialien mitbringen. Die Nutzung ist freiwillig. Auf dem Ablagetisch stehen Einweghandtücher zur Verfügung, die zusätzlichen Schutz vor Tröpfcheninfektion bieten.

4. Selbstbeobachtung und Gesundheit

Klient und Therapeut begeben sich nur dann in die Praxis, wenn sie sich gesund fühlen und keine der Anzeichen von COVID-19 bei sich beobachten (Fieber, Trockenhusten, Atembeschwerden etc.). In einem solchen Fall ist es immer möglich und erforderlich, die Sitzung abzusagen, wobei Sie mir helfen, wenn Sie dies 24 Stunden vorher tun.

5. Selbstverantwortung und Selbstdisziplin

Therapeut und Klient nehmen das Konzept des „Social-Distancing“ ernst. Sie suchen Wege einer Minimierung der Gefahr einer Ansteckung bei der Anreise und Heimfahrt sowie im sozialen Umgang mit Dritten.

6. Risikogruppen

Der Klient entscheidet selbst, ob er einer der von COVID-19 besonders gefährdeten Risikogruppe angehört (Alter, Grunderkrankungen etc.) und daher besser auf die Videotherapie ausweicht.

Ich bitte Sie um Verständnis für die mit diesen Schutz- und Hygienemaßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten. Nur, wenn wir beide uns an diese Vorgaben halten, ist eine Verkehrstherapie vor Ort wieder möglich. Wir müssen uns alle darauf einstellen, dass der Weg zurück zur Normalität nur in Stufen erfolgen kann und daher die vorgelegten Sicherheitsmaßstäbe auf längere Zeit einzuhalten sind.

Videotherapie

Alternativ biete ich Ihnen eine Videotherapie per Handy oder PC an. Rufen Sie mich hierzu einfach an. Ich kann Ihnen dann die erforderlichen Dokumente bzw. einen Link schicken, mit dem Sie sich in die Online-Therapie einklicken können. Auf einer eigenen Webseite finden Sie hierzu detaillierte Informationen. Gerne erläutere ich Ihnen die Installationsschritte am Telefon und führe auch einen unverbindlichen Test durch, der zeigen kann, ob diese Möglichkeit einer Schulung für Sie in Frage kommt.

Telefonisch bin ich montags bis donnerstags von 14.30 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Sie können mir auch eine Mail schreiben, so dass der Kontakt aufrechterhalten bleibt. Ich hoffe, dass sich in absehbarer Zeit eine gewisse Normalisierung des Lebens einstellt und freue mich, dass die hier vorgelegten Vorsichtsmaßnahmen es nunmehr gestatten, Sie wieder persönlich in meinen Büroräumen zu empfangen.

Weblinks

Für weitere Informationen zum Coronavirus möchte ich Ihnen folgende Seiten empfehlen:

Bayern:

Bayerische Staatsregierung (Gesundheitsministerium)
Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16. April 2020

Bayerische Staatskanzlei
Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. November 2020

Bayerische Staatsregierung
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember 2020

Bayerische Staatsregierung (Innenministerium)
Informationen zum Coronavirus sowie FAQ zur Ausgangsbeschränkung

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Übersicht der aktuellen Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern

Bundesweit:

Bundesregierung
Coronavirus in Deutschland – Aktuelles von der Bundesregierung

Bundesregierung sowie Regierungschefs der Länder
Beschluss vom 15.4.2020

Robert-Koch-Institut
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Robert-Koch-Institut
COVID-19-Dashboard (Bundesweite Fallzahlen)

International:

Our World in Data
Coronavirus Disease (COVID-19) – Statistics and Research

John Hopkins University & Medicine
Coronavirus Resource Center

World Health Organization
Daily Situation Reports

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