Sicher am Steuer

Menü England Italia France

Mythen und Fakten der Begutachtung (MPU)

Einleitendes

Auf dieser Webseite wollen wir uns mit einigen Mythen über die MPU und ihrer „Widerlegung“ befassen. Die Liste ist nicht vollständig und will es auch nicht sein, denn meine Webpräsenz – etwa die Seiten zur MPU-Vorbereitung – enthalten ausreichend Informationen darüber, was in der MPU wirklich passiert und wie Sie sich ideal auf die Begutachtung vorbereiten können. Wenn ich nachstehend dennoch einige dieser Irrtümer Ihnen zumute und mich an einer Antwort versuche, so bin ich mir im Klaren darüber, dass nicht Sie, der Klient, der Urheber dieser Auffassungen sind. Ich weiß, dass Sie vielseitigen Meinungen ausgesetzt sind, deren Wahrheitsgehalt schwer einzuschätzen ist, insbesondere, wenn Ihnen die Erfahrung einer eigenen Begutachtung fehlt. Ich weiß auch, dass die MPU selbst zu lange unter fehlender Transparenz gelitten hat, d.h. man es in der Vergangenheit versäumte, die Klienten umfassend aufzuklären, Ihnen klare Verhaltensrichtlinien an die Hand zu geben. Die letzten Jahre haben hier mit dem Aufbrechen des Monopols der Fahreignungsbegutachtung bedeutsame Veränderungen gebracht und alle führenden Institute erklären sich dem Gebot der Dienstleistung verpflichtet, zu welcher auch akkurate Information gehört. Dem Wesen der Menschen ist aber eigen, dass gerade Absurditäten besser erinnert werden und eine hartnäckige Löschungsresistenz aufweisen. Prüfen Sie beim Lesen der Beispiele selber, welche der Ansichten Sie geteilt hätten und welche nicht und genießen Sie es, sich aufklären zu lassen. Denn die Wahrheit – das wissen wir alle – hat eine befreiende, ja heilende Kraft.

Ich habe, um mir und Ihnen die Arbeit zu erleichtern, die Mythen in fünf Klassen eingeteilt und elf typische Irrmeinungen gesammelt. Ich werde Ihnen erst den jeweiligen Mythos vorstellen und ihm dann meine Auffassung gegenüberstellen, von welcher ich annehme, dass sie die Realität besser abbildet. Ich will Sie freilich nicht belehren oder überreden, sondern aufklären, und sollten Sie bei dem einen oder anderen Punkt anderer Meinung sein, so ist das Ihr gutes Recht. Denn schließlich soll ja – wenn Sie mir diese humorvolle Anmerkung gestatten – auch die verkehrspsychologische Beratung noch etwas zu tun haben, wenn sie das Ziel im Visier hat, Sie optimal auf die MPU vorzubereiten, Ihnen die Angst vor der MPU zu nehmen und Ihnen doch die Freiheit im Denken und Fühlen zu belassen.

Mythen des Geldes

Beginnen wir mit Mythen des Geldes. Sie gehören nicht eigentlich zur Praxis der Begutachtung selbst, doch sie sind so häufig und so hartnäckig, dass wir sie vorab besprechen müssen. Sie erfreuen keinen Berater, denn sie lenken von der therapeutischen Arbeit ab und stärken die Ablehnung des Klienten, sich einer MPU zu unterziehen. Nehmen Sie sich die Freiheit, die nachstehende Dar- und Widerlegung in Ruhe zu prüfen und zu entscheiden, ob es Ihnen lieber ist, Ihr eigenes Thema: Ihre Veränderungen und Ihren Erfolg in den Blick zu nehmen.

Mythos 1. „Das Ganze ist reine Abkassiererei (Abzocke)!“

Wer wollte leugnen, dass mit der MPU Geld verdient wird und wer kann bestreiten, dass ein Begutachtungsinstitut, das Sie zweimal begutachtet, zweimal an Ihnen verdient. Somit scheint die Wahrheit dieses Mythos ausgemachte Sache. Lassen Sie mich – als Jemand, der einige Jahre selbst begutachtete und heute in beständigem Kontakt mit Gutachtern steht – sagen, wie die Angelegenheit vielleicht gerechter zu beurteilen ist. Denn diese Gutachter spreche ich nicht nur als Vertreter einer Institution, als deren quasi willenlose Vollstrecker man sie in unserem Mythos annimmt, ich tausche mich mit Ihnen vielmehr auf privater Basis von Mensch zu Mensch aus und erhalte so ihre ehrliche Ansicht.

Gutachter haben in der Tat das Privileg, bei ihrer Entscheidung nicht von finanziellen Gesichtspunkten geleitet zu sein. Denn ungeachtet der wirtschaftlichen Interessen von Begutachtungsinstituten, die ja nicht bestritten werden sollen, hat der Gutachter selber daran keinen unmittelbaren Anteil. Er verdient pro Arbeitstag ganz unabhängig von der Richtung seiner Entscheidungen dasselbe Geld, hat – wenn er den ethischen Anspruch seines Berufs ernst nimmt – das Ziel, eine gerechte Entscheidung zu treffen und muss sich viel eher damit befassen, sein Gutachten nachvollziehbar, kohärent und qualitativ hochwertig zu gestalten. Denn im Falle des Gegenteils drohen ihm Stellungnahmen, hausinterner Ärger oder sonstige Unannehmlichkeiten. Sie haben mich verstanden: einem Gutachter selber ist nicht an einem negativen Gutachten gelegen, sondern daran, ein möglichst optimales Produkt abzuliefern. Auch ist mir nicht bekannt, dass Begutachtungsinstitute Gutachter durch konkrete Quoten dergestalt unter Druck setzen, dass mehr verdient wird. Denn was für den einzelnen Gutachter gilt, gilt für das Institut. Es befindet sich in einem Leistungswettbewerb und müsste für eine solche Praxis, einen solchen „Verrat“ an der Dienstleistung langfristig bezahlen.

Damit mag uns der Alternativsatz genügen: „An der Begutachtung wird zwar Geld verdient, doch das eigentliche Ziel besteht darin, optimale Arbeit abzuliefern, um den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, geeignete von ungeeigneten Aspiranten der Fahreignung zu trennen.“

Mythos 2. „Wer vorher keinen hauseigenen Kurs belegt hat, fällt sowieso durch!“

Es ist korrekt, dass einige Begutachtungsstellen solche Kurse im Programm hatten bzw. haben und auch dafür werben. Und in der Tat hat in jüngerer Vergangenheit ein spektakuläres Thesenpapier eines führenden Anbieters für Verwirrung gesorgt, mithin diesem Mythos kräftig Auftrieb gegeben. Gestatten Sie, dass ich auch hier mich noch nicht sogleich geschlagen gebe. Selbst in Zeiten, als solche Kurse in Vorbesprechungen massiv beworben wurden, habe ich die Erfahrung gemacht, dass alle Gutachter, auch solche des genannten Anbieters, sich in der konkreten Begutachtung bei Ihrer Entscheidung einzig auf die Leistung des Klienten bezogen haben. Dies hatte zur paradoxen Folge, dass ich etwa MPU-Kandidaten, die in einem jener Kurse geschult und dann mit einem negativen Gutachten bedacht worden waren, noch nachbetreut habe, ja: dass sogar Gutachter diese Klienten an mich weiterempfohlen haben mit der Bitte, das noch Fehlende doch in einer Einzelberatung zu ergänzen. Auch entspricht es der Wahrheit, dass viele Gutachter, ja sogar Leiter von Begutachtungsstellen bei ihrer Empfehlung über das hauseigene Modell, welches etwa für bestimmte Anlassgruppen und Personen optimiert war, hinausgingen. Bei fremdsprachigen Klienten ist dies offenkundig, doch auch Standardfälle fanden so Zugang zu meiner Praxis und der von Kollegen, d.h. von freiberuflichen Psychologen, die unabhängig arbeiten, mithin die Trennung von Beratung und Begutachtung strikt einhalten.

Jenes spektakuläre Thesenpapier und das Engagement vieler in der Branche Tätiger haben nun dazu geführt, dass der Gesetzgeber eine Trennung von Beratung und Begutachtung beschlossen hat. Damit ist dem direkten finanziellen Interessenskonflikt, wie er in obigen Mythos durchscheint, der Riegel vorgeschoben. Begutachtungsinstitute dürfen künftige keine Verkehrstherapie mehr anbieten und Berater nicht begutachten. Sollten Sie von dieser Vorkehrung aber nicht überzeugt sein und die Ansicht vertreten, dass Großanbieter Scheingesellschaften gründen, nur um auf Umwegen doch wieder an das geliebte Geld zu kommen, dann wählen Sie doch einen Träger, der solche Gesellschaften nicht gegründet hat. Ich selber kann Ihnen nur meine Erfahrung mitteilen, die lautet, dass alle seriösen Begutachtungsstellen einem Klienten, der eine fundierte verkehrspsychologische Beratung durchgeführt hat – sei es bei mir oder einem Kollegen – eine ehrliche Chance geben. Wie sonst wären die vorzüglichen Ergebnisse denkbar, die jeder seriöse Verkehrspsychologe in der Branche aufzuweisen hat und die dann zu erwarten sind, wenn die Bedingungen einer positiven Begutachtung abgeklärt sowie vom Klienten eingehalten sind und wenn ernsthaft gearbeitet wurde?

Damit ergibt sich der Alternativsatz: „Wer ehrlich an sich gearbeitet hat, wer sich vernünftig auf die MPU vorbereitet hat und wer die Kriterien einer positiven Begutachtung im eigenen Fall kennt und eingehalten hat, der besitzt auch ohne hauseigene Schulung eine exzellente Erfolgsaussicht.“

Mythen der Aussichtslosigkeit

Dieser Typus – von dem ich Ihnen zwei Beispiele vorlege – ist besonders gefährlich, denn er fördert die Fatalität sowie Gefühle von Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein: beides denkbar schlechte Ratgeber in einer MPU und Feinde Ihres Selbstbewusstseins. Aber ich kann Sie beruhigen. Sie werden sogleich sehen, dass Sie ausreichend Möglichkeiten haben, selber auf den Verlauf einer MPU Einfluss zu nehmen. Gerne können Sie meine Ausführungen auf der Seite „Meine ganz persönliche Meinung zur MPU“ ergänzend heranziehen.

Mythos 3. „Beim ersten Mal fällt sowie Jeder durch!“

Auch dieser Satz scheint auf den ersten Blick unbestreitbar. Denn egal, wie nachhaltig man auf Sie eindringt, um Sie vom Gegenteil zu überzeugen und unbeschadet des Bemühens, etwa in Informationsabenden oder Vorgesprächen diesen Mythos rundherum für irrelevant zu erklären, bleibt das Faktum bestehen, dass zumindest sehr viele Menschen – nämlich je nach Anlassgruppe etwa 30 bis 40 Prozent – bei der ersten MPU noch immer ein negatives Ergebnis erhalten. Damit wäre der Mythos wenigstens in der abschwächten Form der Wahrscheinlichkeit noch wirksam. Lassen Sie mich daher auch hier die Wahrheit von der Halbwahrheit scheiden. Der Unterschied wird deutlich, wenn man überlegt, welche Klienten es schaffen und welche nicht bzw. welche von ihnen vor der Begutachtung sich einer qualifizierten Vorbereitung unterzogen haben. Klienten, die im verständlichen und ehrlichen Glauben, doch niemanden anlügen zu wollen, sich in die MPU begeben haben, erhielten dennoch oft ein negatives Ergebnis, weil sie die Kriterien einer positiven Begutachtung nicht kannten. Sie wussten etwa nicht, welche Abstinenzbelege im konkreten Fall erforderlich waren, wie intensiv die von Ihnen erwartete Aufarbeitung zu sein hatte und waren den Erwartungen des Mediziners und den Fragen des Gutachters ausgeliefert. Genauer: ihr Informationsmangel ließ auch den Gutachtern keinen Spielraum, da auch sie an klare Erfolgskriterien gebunden sind.

Wenn dann diese Klienten sich eine Schulung gönnten, haben sie in der Tat in der Folgebegutachtung zumeist ein positives Ergebnis erhalten, doch hatte dies einen einfachen, plausiblen Grund. Der Verkehrspsychologe hatte nicht nur die Aktenlage, sondern auch das Gutachten und seine Empfehlung sorgfältig studiert, hatte seine eigene Berufserfahrung eingebracht und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Begutachtungsinstitut einen Maßnahmenkatalog mit dem Klienten erarbeitet, der dann – erfolgreich umgesetzt – das gewünschte positive Ergebnis brachte. Personen auf der anderen Seite, die frühzeitig sich an den Verkehrspsychologen wandten und eben jene Maßnahmen von vorneherein durchführten, ersparten sich die Frustration einer negativen Begutachtung und widerlegten damit den Mythos.

Somit haben Sie selber es in der Hand, rechtzeitig durch Aufsuchen eines seriösen Verkehrspsychologen Ihre Erfolgschancen bereits in der ersten Prüfung zu optimieren und damit ergibt sich ein besserer, die Wahrheit zuverlässiger abbildender Satz: „Wenn es auch unbestritten ist, dass viele Klienten noch immer bei der ersten Begutachtung durchfallen, so liegt dies nicht an einem bösartigen Dogma der Begutachtungsinstitute, sondern vielmehr an der bedauerlichen Unkenntnis der Kriterien einer positiven Begutachtung sowie dem Versäumnis dieser Klienten, rechtzeitig einen kompetenten Verkehrspsychologen aufzusuchen.“

Mythos 4. „Der Gutachter kann machen, was er will, dagegen bin ich wehrlos!“

Niemand wird bestreiten, dass in der Begutachtung ein Machtgefälle besteht, nämlich zwischen dem Gutachter, der die Fragen stellt, sie alleine auswertet und die Entscheidung trifft und dem Klienten, der gleichsam Bittsteller ist, antworten muss und zudem die Beweislast trägt, d.h. gegen die aus der Aktenlage verdichteten Zweifel konstruktive Veränderungen glaubhaft zu machen hat. Und tatsächlich erleben viele Klienten die Begutachtung als unangenehm. Auch sind Berichte nicht bestreitbar, dass in seltenen Fällen Gutachter Klienten unter Druck gesetzt, ja sogar kritisiert bzw. persönlich angegriffen haben. Müssen wir also akzeptieren, dass die MPU ein Gang nach Canossa ist, eine Art Verhör, dem man wehrlos ausgeliefert ist? Liegt es nicht in der Natur dieser „Gewissensprüfung“, dass man sich der Willkür des Gutachters zu beugen hat, dessen Fragen und Zurechtweisungen über sich ergehen lassen muss, um überhaupt Aussicht auf ein positives Gutachten zu haben? Ist zuletzt nicht offenkundig, dass der Gutachter entscheiden kann wie er will und sich hierbei auch nicht sonderlich rechtfertigen muss?

Lassen Sie mich diese Gedanken ernst nehmen und genauso sorgfältig wie die anderen beantworten. Denn die Wahrheit ist – Sie ahnen es – komplexer und vielschichtiger als unser Mythos vermeint. Sie enthüllt dem unvoreingenommenen Auge nämlich eine Dynamik und Wirklichkeit des Begutachtungsgesprächs, die oft nicht bekannt ist oder unterschätzt wird: der unbestrittenen „Macht des Gutachters“ steht eine durchaus ernst zu nehmende „Macht des Klienten“ gegenüber, die Möglichkeit, selbst bestimmend auf das Gespräch einzuwirken! Wir wollen uns diese unverhoffte Option näher betrachten und aus ihr wichtige strategische Maßregeln gewinnen.

a) Wahl des Gutachters am Untersuchungstag

Die letztgenannte Macht hebt damit an, dass Sie einen Gutachter zu Beginn des Gesprächs nicht akzeptieren müssen. Sie können ihn, wenn Sie sich unwohl fühlen bzw. spüren, dass Sie kein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen können, ablehnen und um einen Kollegen bitten. Das Begutachtungsinstitut muss Ihnen dann einen Ersatzgutachter anbieten oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, einen Ersatztermin. Auf der Webseite „Meine Meinung zur MPU“ finden Sie hierzu weitere wichtige Informationen. Halten wir fest, dass Sie nicht genötigt sind, einen Menschen, der Sie persönlich unmittelbar befremdet, als Gutachter zu akzeptieren. Warum tritt diese Option, obwohl sie nachweislich existiert, so selten auf? Neben der bereits erwähnten Unkenntnis ist dafür ein ganz einfacher Sachverhalt verantwortlich: die überwiegende Mehrzahl der Gutachter wird sich Ihnen freundlich und korrekt zeigen, so dass Sie keinen Anlass haben, auf Austausch zu drängen. 

b) Unzulässige Fragen

Sie können zudem das Gespräch, falls der Gutachter eine unzulässige Frage stellt bzw. Sie den Eindruck haben, dass der Spielraum vertretbarer Befragung überschritten ist, unterbrechen und den Gutachter bitten, diese Frage auszuklammern. Bitten Sie ihn gegebenenfalls auch, den kritischen Punkt im Protokoll zu vermerken bzw. in die Explorationsniederschrift mit aufzunehmen, damit später eine Prüfung der Sache möglich ist. Manche Institute haben sogar den besonderen Service eingeführt, nach Beendigung des Gesprächs dem Klienten das Protokoll zur Durchsicht vorzulegen und Ergänzungen – wenn auch gesondert vermerkt – zuzulassen. Sie werden aber feststellen, dass eine solche Vorkehrung üblicherweise nicht nötig ist, denn Gutachter beschränken sich bei ihren Fragen auf das, was zur Lösung der behördlichen Zweifel erforderlich ist und drängen nicht weiter. Auf der anderen Seite kann es durchaus in Ihrem Interesse sein, wenn ein persönliches Moment, das Erklärungswert hat, in der Begutachtung besprochen wird. In diesem Fall genügen meist wenige Stichpunkte, um dem Gutachter die Zusammenhänge klar zu machen. Persönlichere Details sind nicht erforderlich und auch im Zeitrahmen der Begutachtung nicht unterzubringen. Wichtig erscheint mir freilich folgendes: Sie selbst entscheiden, was Sie sagen und wie ausführlich Sie es sagen; der Gutachter kann und wird Ihnen im Gespräch eine Rückmeldung darüber geben, ob für ihn das Vorgebrachte ausreichend ist oder er noch weitere Informationen benötigt und auch hier steht Ihnen frei, das Gewünschte nach Ihren Vorstellungen zu ergänzen.

c) Persönlicher Angriff des Gutachters

Sie können zuletzt, wenn Sie sicher sind, dass der Gutachter nicht nur an einem heiklen, aber der Wahrheitsfindung dienlichen Punkt legitim nachgefragt hat, sondern Sie persönlich angegriffen oder gar als Mensch verletzt hat, das Gespräch abbrechen und die entscheidende Gesprächssequenz notieren. Später kann dann – was durchaus vorgekommen ist – das Institut die Sache prüfen und gegebenenfalls Ihnen eine Ersatzbegutachtung oder eine Rückzahlung der vorgestreckten MPU-Gebühr anbieten. Natürlich können Sie die Angelegenheit auch einem Verkehrspsychologen vortragen, der dann für Sie bei dem Institut intervenieren wird. Sie haben also während und nach einer Begutachtung mehrere Möglichkeiten, sich zu „wehren“, d.h. gegen ein unstatthaftes Verhalten des Gutachters sich zu verwahren. Doch Sie werden sehen, dass Sie diese Möglichkeiten nicht benötigen, da zum einen Gutachter von sich aus kritische Situation zu vermeiden wissen und auch Ihnen selbst ganz andere, wirksamere Einflussoptionen zur Verfügung stehen. Sehen wir uns diese beiden Sachverhalte näher an.

Gerne möchte ich Ihnen noch einmal versichern, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Gutachter kein Interesse daran hat, Sie persönlich herabzusetzen oder anzugreifen. Ich tue dies nicht, um Ihre diesbezüglichen Ängste abzuwiegeln oder den Begutachtungsinstituten schön zu reden. Ich tue es, weil meine jahrelange Berufspraxis und Zusammenarbeit mit allen an der Fahreignung Beteiligten gezeigt hat, dass die Begutachtung im allgemein korrekt, d.h. für die Betroffenen fair abläuft. Doch kennt natürlich jeder Gutachter Fälle, die ihm nicht liegen. Und warum sollen wir die Sorge unterdrücken, dass eben diese Fälle geeignet sein könnten, ihn aus der Reserve, der unverzichtbaren Neutralität des Beobachters herauszulocken, mithin jenen Angriff zu provozieren, der soeben bestritten wurde. Auch hier darf ich Sie beruhigen. Meist lässt sich dies bereits beim Aktenstudium erkennen und üblicherweise wird der Gutachter dann einen Kollegen bitten, die Begutachtung zu übernehmen. Daran ist nichts Verwerfliches zu finden, im Gegenteil: schon der Gutachter selbst kann vor dem Gespräch eruieren, ob er sich den Fall zutraut oder ihn nicht doch besser einem vielleicht erfahreneren Kollegen übergibt.

d) Emotionale Dissoziierung (Distanz) und Neutralität des Gutachters

Sodann kommt Ihnen eine andere Technik des Gutachters zu Hilfe. Als Psychologe hat er nämlich gelernt, sich vor der Arbeit vom Untersuchungsgegenstand selber zu distanzieren. Man sagt, dass er sich emotional dissoziiert, d.h. eine neutrale, beobachtende Position einnimmt, wie ein Forscher, der einen Gegenstand suchend in den Blick nimmt, ohne ihm gefühlsmäßig ausgeliefert zu sein. Der Gutachter hat also einzig das Ziel, Daten zu sammeln, eine möglichst griffige und inhaltsreiche Exploration durchzuführen, um sich auf zweifache Weise die Arbeit zu erleichtern. Er wird zum einen, wenn er das Gespräch effizient geführt hat, sicherer in seiner Entscheidung sein; er wird zum anderen sich später die Fertigung des Gutachtens, mithin die schriftliche Begründung des Ergebnisses erleichtern. Seine Gefühle wird der Gutachter dabei soweit wie möglich ausschalten, denn sie hindern ihn, klar zu sehen. Der Gutachter wird sich Ihnen also neutral nähern und erst im Laufe eines Gesprächs werden Sie spüren, wie er auf Ihre Antworten reagiert, ob er mit ihnen zufrieden ist oder ob er mehr von Ihnen wissen möchte.

e) Ihre Chance als Klient

Und hier liegt Ihre eigentliche „Macht“: helfen Sie dem Gutachter, durch Freundlichkeit, Auskunftsbereitschaft und gute Beantwortung der Fragen, Sie zu schätzen, genauer: Ihre Leistungen, Ihre Veränderungen, Ihre Besserungen zu würdigen. Sie selber können auf diese Weise den Lauf des Gesprächs entscheidend mit lenken, können das Blatt zu Ihren Gunsten wenden, können Ihre Trümpfe ausspielen. Denn der Gutachter ist einer Verpflichtung unterworfen, die Ihnen zum Vorteil gereicht: er muss Ihre Aussagen notieren und verwerten – alle Ihre Aussagen, denn eine tendenzielle bzw. verzerrte Gesprächswiedergabe ist tabu –, und je überzeugender und nachvollziehbarer diese Aussagen sind, desto weniger Spielraum hat der Gutachter in Richtung auf ein negatives Gutachten.

Denken Sie nicht, dass Sie dazu nicht in der Lage sind, dass Sie nicht die Möglichkeit haben, verbal gegen den Gutachter zu bestehen. Wenn Sie ehrlich von sich berichten, von Ihren Erlebnissen und Veränderungen, sind Sie auch authentisch und glaubhaft. Sie machen dem Gutachter eindringlich klar, dass es Ihnen ernst ist und motivieren ihn, Ihnen zu helfen. Und wenn Ihnen für einen Augenblick die Worte fehlen, wird der Gutachter seine Frage so stellen, dass Sie diese Worte finden können. Das ist seine Aufgabe und auch seine Verantwortung. Ein Gutachter soll – so schreibt es das Handbuch der Gesprächsführung vor – einen Klienten optimal dabei unterstützen, die eigenen Belange auszudrücken, bevor er seine Entscheidung trifft. Ihre Aufgabe auf der anderen Seite ist es, sich auf dieses Gespräch optimal vorzubereiten, d.h. gemeinsam mit einem Verkehrspsychologen an der Aufarbeitung und Präsentation zu arbeiten.

Dann, wenn in der MPU-Vorbereitung gute Arbeit geleistet wurde, verliert das eigentliche Gespräch seinen Schrecken. Sie wissen, was Sie getan haben. Sie wissen, dass Sie zurecht sich um den Führerschein bemühen dürfen und diese Überzeugung wird in Ihrem Auftreten durchscheinen. Sie werden inhaltlich vorbereitet sein und emotional bereit, sich der Begutachtungssituation zu stellen. Ein positives Gutachten haben Sie deshalb zu erwarten, weil der Gutachter bei seiner Entscheidung nicht willkürlich handeln darf. Er muss diese Entscheidung begründen und dabei alle von Ihnen vorgebrachte Evidenz berücksichtigen: ihre Belege, Ihre Aussagen und Ihr Auftreten als Mensch. Wenn alles stimmig ist und begründet, besitzen Sie vorzügliche Aussicht auf ein positives Gutachten.

Damit ergibt sich eine einfache Widerlegung unseres Mythos: „Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, welche dem Gutachter Willkür, dem Klienten aber Machtlosigkeit unterstellt, wird ein erfahrener Gutachter auf Professionalität und neutrales Auftreten achten, was Ihnen die Möglichkeit gibt, dem Gespräch durch positive Auskünfte Ihren Stempel aufzudrücken und damit entscheidend zu einer angenehmen Gesprächsatmosphäre sowie einem gelungenen Abschluss in Form eines positiven Gutachtens beizutragen.“

Mythen der Ungerechtigkeit

Auch diese Mythen treten an, Ihnen die Zuversicht auf ein positives Ergebnis in der MPU zu nehmen. Sie tun daher gut daran, sich rasch von ihnen zu verabschieden. Zwei Beispiele, die Ihnen sicherlich auch schon untergekommen sind, werden uns über den Sachverhalt belehren.

Mythos 5. „In einer so kurzen Zeit ist es unmöglich, einen Menschen zu beurteilen!“

Die Begutachtung dauert – wenn eine einzige Anlassgruppe (wie Alkohol oder Punkte) zur Klärung ansteht – etwa 30 bis 45 Minuten. Danach sollte der Gutachter seine Entscheidung fällen und dem Klienten auch mitteilen. Ist es nicht ausgeschlossen, in so kurzer Zeit einen Menschen wirklich fundiert zu beurteilen? Kann denn mit Sicherheit in jedem Fall gewährleistet werden, dass der Gutachter die korrekte Entscheidung fällt? Wäre nicht in Anbetracht der Bedeutung, die diese Entscheidung bzw. der Führerschein für Sie haben, eine viel ausführlichere Untersuchung angemessen? Die Antwort auf diese Fragen will ich Ihnen nicht schuldig bleiben. Eine gründlichere Exploration wäre in der Tat wünschenswert und nicht jeder Fall einer Begutachtung ist in dem genannten Zeitrahmen mit letzter Sicherheit entscheidbar. Doch ist eine längere Befragung nicht bezahlbar und wohl meist auch nicht entscheidungsrelevant, denn die Mehrzahl der Fälle gestattet im fraglichen Zeitfenster wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beurteilung. Lassen Sie mich diese schwierigen Gedanken beispielhaft verdeutlichen.

a) die einfache Fälle

Tatsächlich habe ich als Gutachter die Erfahrung gemacht, dass ein Gros der Fälle innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens recht zuverlässig beurteilt werden kann. Negativ wird das Gutachten etwa, wenn Abstinenzbelege nicht vorliegen, Fristen nicht eingehalten sind oder die Verarbeitung der Problematik (Stichwort: Bagatellisierungen) noch nicht ausreichend vorangedrungen ist. Positiv wird das Gutachten, wenn alle Belege vorliegen, der Klient glaubhaft Veränderungen in Einstellung und Verhalten geltend gemacht hat und durch eine MPU-Vorbereitung diese auch prägnant darlegen kann. Und selbst die Zuweisung zu Nachschulungskursen kennt ideale Konstellationen, die dem Gutachter die Entscheidung erleichtern. So mag er etwa bei zwar noch moderater Alkoholproblematik und bereits begonnener Aufarbeitung, jedoch Teilmängeln im Detail auf diese Option gehen, d.h. Ihnen einen Kurs mit Rechtsfolgen gestatten, nach dessen Abschluss Sie ebenfalls den Führerschein erhalten.

b) Grenzfälle

Freilich gibt es auch eine Minderheit von Grenzfällen, in denen der Gutachter schwankt und es sind diejenigen, in welchen er sich deutlich länger mit der Exploration befasst. Er wird bis zuletzt versuchen, ausreichende Gewissheit zu erlangen, doch es mag vorkommen, dass er danach die Begutachtung abbricht und schließlich – da diese Gewissheit eben nicht erlangt wurde – doch eine negative Prognose ausstellt. Hierzu ist er legitimiert, denn nur, wenn alle Zweifel glaubhaft ausgeräumt sind, soll der Gutachter ein positives Gesamtergebnis treffen.

c) Ihre Aufgabe

Es ist leicht zu sagen, was das für Sie bedeutet. Sie wollen weder ein negativer noch ein Grenzfall sein. Sie wollen ein positives Gutachten erhalten und daher durch aktive Mitarbeit in der Begutachtung die Voraussetzung dafür schaffen, d.h. sie wollen die Gesprächsparameter optimieren. Und meine Webseite zeigt Ihnen, wie das geht: sie lassen sich gründlich in einer Sprechstunde beraten, suchen dann gemeinsam mit dem Verkehrspsychologen die geeignete Maßnahme aus und investieren in die Schulung bzw. in die Veränderung. Sie sammeln Abstinenzbelege bzw. nehmen in  Ihrem Beruf- oder Privatleben die erfolgversprechenden Korrekturen vor. Sie präsentieren all das in der Begutachtung und Sie werden sehen, dass dem Gutachter die halbe bis dreiviertel Stunde Zeit genügt, den Fall zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Eine wichtige Hilfestellung haben Sie mit dabei: meine Bestätigung. Wenn Sie bei mir die Schulung durchführen, erhalten Sie eine ausführliche und individuelle Dokumentation unserer Arbeit und Ihrer Veränderung. Sie sollten diese Bescheinigung vor der eigentlichen Befragung einreichen, damit der Psychologe sich vorab informieren kann und Sie selber nicht mehr so viel erklären müssen, kurz: in der vorgesehenen Zeit alles Wichtige mitteilen können.

Lassen Sie uns den Mythos daher mit dem Satz erledigen: „Wenn ein Klient gut vorbereitet ist und das in seinem Fall Erforderliche getan hat, dann genügen einem Gutachter dreißig bis fünfundvierzig Minuten, um zu einem positiven Ergebnis zu kommen.“

Mythos 6. „Bei dem falschen Gutachter habe ich sowieso keine Chance!“

Wer würde bestreiten, dass Menschen sich mögen oder nicht mögen. Sympathiewerte können ein Gespräch beeinflussen und warum sollte der Gutachter davon frei sein? Wenn Sie also – so lautet der Mythos – an den falschen Gutachter geraten, dann können Sie die Sache von vorneherein vergessen und haben sowieso keine Chance. Dieser Mythos ist ebenfalls sehr ernst zu nehmen, denn vielfach haben mir Klienten glaubhaft bestätigt, dass sie in der Begutachtung nach relativ kurzer Zeit – wenn nicht gar gleich zu Beginn – das Gefühl hatten, die Sache sei gelaufen, das negative Ergebnis reine Formsache. Wenn ich dennoch auch diesem Mythos nicht zustimmen werde, so hat das Gründe, die ich Ihnen nicht vorenthalte will und die auch Sie, als Klient, in die Pflicht nehmen.

Zumeist sind nämlich – wenn ein solcher Sachverhalt vorliegt bzw. ein entsprechender Eindruck der raschen Ablehnung berichtet wird – bereits Fehler vorangegangen. Natürlich wird eine Begutachtung, wenn sie seitens des Klienten nicht  sorgfältig vorbereitet ist, eine schlechte Wendung nehmen und wahrscheinlich werden Sie, wenn erforderliche Belege fehlen oder Sie auf die ersten Fragen nicht befriedigend antworten können, recht bald die Unzufriedenheit des Gutachters spüren. Er muss Ihnen dabei nicht einmal unfreundlich begegnen, doch können Sie in seinen Augen lesen, dass es für heute nichts wird mit dem positiven Gutachten.

Lassen Sie mich hierzu eine provokante These formulieren und dabei den oben bezeichneten Ausnahmefall herausnehmen, in welchem tatsächlich der Gutachter unfreundlich oder voreingenommen ist, denn wir sagten schon, dass Sie dann das Gespräch abbrechen und einen Kollegen erbitten können. Die These lautet, dass Sie bei fehlender oder falscher Vorbereitung in der Tat keine Chance auf ein positives Gutachten haben. Wer nicht frühzeitig reagiert und sich informiert, wer sich die Kosten eine Beratung spart oder einen unseriösen Anbieter auswählt und wer zuletzt die Voraussetzungen einer positiven Begutachtung nicht kennt oder einhält, wird in der Begutachtung aller Voraussicht nach scheitern. Der Gutachter selber kann diese Unzulänglichkeit dann nur mehr bedauernd zur Kenntnis nehmen bzw. verwalten: ändern kann er sie nicht, denn am Tag der Begutachtung müssen alle Befunde vorliegen, muss die positive Veränderung bereits realisiert sein. Einst vorhandene Möglichkeiten, über Auflagen das noch Fehlende nachzureichen, sind gestrichen, da der Gesetzgeber eine solche „Nachuntersuchung“ abgelehnt hat.

Ich denke, Sie haben mich verstanden. Nicht die Person des Gutachters ist auch in Ihrem Fall entscheidend, denn dem Fachmann sind doch klare Richtlinien vorgegeben: er kann von diesen auch nicht, ohne sich angreifbar zu machen, abweichen. Er muss die Fragen anlassbezogen stellen, muss Ihnen ausreichend Gelegenheit geben, darauf zu antworten und ist gehalten, im Falle von Missverständnissen nachzufragen. Kurz: er hat das Untersuchungsgespräch in einem berechenbaren formalen und – was die Fragen angeht – inhaltlichen Rahmen zu führen. Den entscheidenden Unterschied machen Sie selber! An Ihnen liegt es, wie die Sache ausgeht. Sie selber sind in der Pflicht, diesen Rahmen der Exploration mit bedeutsamen persönlichen Auskünften auszufüllen. Sie selber haben es damit aber auch in der Hand, den Fortlauf des Gesprächs günstig zu beeinflussen. Ich wiederhole, was Sie längst wissen und gebe dieses gegen unseren Mythos zu bedenken. Wenn Sie selber ein klares Programm haben, eine klare Aussage und eine offene Darlegung, wird das Gespräch von Anfang an eine positive Wendung nehmen. Sie werden Selbstvertrauen gewinnen, werden die Zufriedenheit des Gutachters spüren und werden froh sein, dass sie an den „richtigen“ Gutachter geraten sind. Jeder Gutachter, ich wiederhole: jeder ist gehalten, auch positive Gutachten zu fertigen und kein Gutachter kann es sich leisten, durch extreme Negativquoten sich von den Kollegen abzuheben. Sorgen Sie selbst dafür, dass Sie für den Gutachter der richtige Klient sind. Bereiten Sie sich optimal auf die MPU vor. Dann erleichtern Sie dem Gutachter und sich das Geschäft. Dann tritt endlich die Person des Gutachters in den Hintergrund und Sie haben vorzügliche Chancen auf eine erfolgreiche Rehabilitation.

Sind Sie bereit für folgenden Satz? „Es gibt keinen falschen Gutachter, sondern nur eine falsche Vorbereitung auf die MPU. Wer sich frühzeitig informiert und die richtigen Schritte unternimmt, wird bei jedem Gutachter vorzügliche Erfolgschancen haben.“

Mythen über die Macht des Redens

Kehren wir nun zu Mythen, die in den Kern der Begutachtung selbst vordringen und die Möglichkeiten der Menschen, sich auszudrücken betreffen sowie Strategien, sich erfolgreich in der MPU zu behaupten. Diese Mythen sind verhängnisvoll, denn sie können Klienten, die ehrlich an sich gearbeitet und daher Aussicht auf ein positives Gutachten haben, zu Falschaussagen verleiten oder ihnen die Kraft nehmen, sich der MPU zu stellen. Ich darf Ihnen drei der bekanntesten vorstellen.

Mythos 7. „Nur wer lügt, hat in der MPU eine Chance!“

Die Meinung, dass man in der MPU dem Gutachter etwas vormachen muss, um zu bestehen, hält sich hartnäckig und scheint jeglichem Versuch der Widerlegung zu trotzen. Kennen Sie nicht auch Freunde, die eben dies behauptet haben und ist Ihnen nicht gar ein Fall vertraut, in welchem eben dieses Lügen zum Erfolg führte? Ich will Ihnen offen sagen, wie ich diesen Mythos beurteile und wo ich seine Wurzeln sehe. Zunächst entsteht er zumeist im Anschluss an ein negatives Gutachten. Der Betroffene ist geschockt und sucht eine Erklärung für die  Katastrophe. Manchmal wird klar, worin das Scheitern lag, doch oft ist das Gutachten für Laien schwer verständlich formuliert. Es verwendet Textblöcke und Satzkonstruktionen, aus denen nicht jeder sogleich schlau wird und setzt Schlussfolgerungen, mit denen der Klient nicht einverstanden ist. Der Mythos erscheint unausweichlich, wenn der Klient sich erinnert, dass er doch durchwegs oder fast durchwegs die Wahrheit gesagt hat und dennoch gescheitert ist: folglich kann nur die Lüge zum Ziel führen.

Worin liegt die Lösung dieses Paradoxons? Sie liegt darin, dass die vom Klienten geäußerte Wahrheit nicht derjenigen des Gutachters entsprechen muss und dass ganz allgemein Wahrheit eine notwendige, nicht jedoch hinreichende Bedingung für ein positives Gutachten darstellt. Lassen Sie mich diesen komplizierten Gedankengang erklären. Es kommt sehr oft vor, dass Klienten in der Sprechstunde der Meinung sind, sie hätten in der Begutachtung ehrlich geantwortet, ja: das Bemühen um ehrliche Berichterstattung ist dem Berater auch glaubhaft nachvollziehbar, doch findet die gemeinsame Betrachtung und Aufklärung bald subtilere Zusammenhänge. Der Klient mag zwar die Vorgänge einer Alkoholfahrt oder eines verkehrsrechtlichen Vergehens subjektiv korrekt beschrieben haben, er mag jedoch wichtige daran geknüpfte Einsichten vergessen oder zu wenig berücksichtigt haben. So mag es sein, dass er im Falle der Alkoholfahrt den bedeutsamen Aspekt des Kontrollverlustes oder der Persönlichkeitsmanipulation im Rausch nicht vorträgt oder es mag sein, dass er bei der Beschreibung der Ordnungswidrigkeit das Gefährdungspotential im  Hintergrund belässt. Es handelt sich hier nicht um bewusste Fehldarstellungen, sondern um Auslassungen. Auch mag es sein, dass der Klient zwar die genannten Vorfälle korrekt und selbstkritisch, d.h. mit der Aktenlage durchaus konform darstellen kann, jedoch deren Ursachen nicht darzulegen vermag. Er hat subjektiv ehrlich geantwortet, auch den Sachverhalt mit Blick auf den äußeren Ablauf (objektiv) korrekt vorgetragen, doch fehlen dem Gutachter bedeutsame erklärende Momente, d.h. ihm sind die Hintergründe zu wenig beleuchtet. In diesem Fall wäre die Beschreibung des Klienten zwar objektiv richtig, die Begründung der Deliktentstehung jedoch unzureichend, da in den Augen des Gutachters persönliche Motive oder lebensgeschichtliche Hintergründe nicht genannt wurden.

Doch selbst, wenn der Klient all diese Wahrheiten zutreffend dargelegt hat, kann es noch immer sein, dass er schlicht die Veränderungen, die man von ihm erwartete, nicht umgesetzt hat. Er hat etwa noch nicht die erforderliche Alkoholabstinenz unternommen, kann unverzichtbare Belege nicht vorweisen oder hat kein tragfähiges Zeitmanagement entwickelt, um wiederholten Ordnungswidrigkeiten zu entgehen. Obwohl er also die Verstöße richtig dargestellt hat und auch ihre Entstehung plausibel erklären kann, wird das Gutachten eine negative Gesamtprognose enthalten, da zwar mehrere der notwendigen Kriterien erfüllt sind, jedoch nicht alle. Aus diesem Grunde ist es so wichtig, eine verkehrspsychologische Sprechstunde zu buchen, denn diese kann vorzüglich feststellen, was Sie benötigen, um die MPU zu schaffen. Gönnen Sie sich diese Sprechstunde, selbst wenn Sie im Internet oder auf diesen Seiten bereits gute Gewissheit in Ihrem Fall erlangt haben, dann minimieren Sie die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns.

Wir wollen den Mythos nicht erledigen, ohne eine andere Motivation zu besprechen. Klienten, die nicht die Zeit aufbringen, sich zu rehabilitieren, wollen glauben, dass man lügen muss, um zu bestehen, denn mit der Wahrheit können sie nicht bestehen. Wer bis vor kurzem noch Alkohol zu sich nahm, wird dies in der Begutachtung so nicht sagen dürfen, wenn er nicht von vorneherein scheitern möchte. Ist es daher im Erfolgssinne das Beste, das Blaue vom Himmel herunter zu lügen, d.h. dem Gutachter großartige Abstinenzzeiten vorzumachen? Es steht Ihnen frei, diese Strategie zu wählen, doch ich möchte Ihnen sagen, was dagegen spricht. Zum einen fordern Begutachtungsinstitute nicht nur im Drogenfall, sondern im Alkoholfall zunehmend Abstinenznachweise, welche zwar nicht gänzlich beweissicher sind, doch das Potential haben, die Lüge aufzubringen. Wer sich in ein EtG-Programm begibt und trinkt, könnte es nach Maßgabe seines Trinkens und der Statistik natürlich schaffen, wenn er Glück mit der Einbestellung hat, doch geht er ein hohes Risiko ein zu scheitern. Dieses Risiko steigt dann im Gespräch selber noch beträchtlich an. Denn der Gutachter wird die Aussagen des Klienten nicht automatisch für bare Münze nehmen, sie vielmehr durch gezielte Frage verifizieren. Er wird nachfragen, wird bei jeder Antwort die Körpersprache studieren und daraus seine Schlüsse ziehen.

Unterschätzen Sie diesen Aspekt nicht: wer ehrlich antwortet und das Richtige getan hat, kann dies im allgemeinen darstellen, da die Körpersprache für ihn spricht. Wer „lügt“, d.h. die Unwahrheit sagt, läuft Gefahr, sich nonverbal zu verraten. Dem Gutachter stehen 30 bis 45 lange Minuten zur Verfügung, Ihre Ehrlichkeit zu testen. Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sind Sie aufrichtig und tun Sie das, was man von Ihnen legitimerweise zur Rehabilitation verlangt: dann brauchen Sie sich um die Körpersprache keine Gedanken zu machen. Sie wirken natürlich, ehrlich und authentisch und können überzeugen.

So lautet also unser Widerlegungssatz: „Wer die Wahrheit sagt und sich gut auf eine Begutachtung vorbereitet, wird diese auch bestehen; wer lügt, geht hingegen ein hohes Risiko ein, zu scheitern.“

Mythos 8. „Nur, wer gut reden kann, erhält ein positives Gutachten!“

Das Leben lehrt uns jeden Tag, dass  gutes Reden von Vorteil ist. Dazu müssen wir uns nicht erst jene unsäglichen Talkshows zu Gemüte führen, in welchen Politiker den Vorteil der je eigenen Ansicht zum besten geben; dazu können wir die eigene Erfahrung mühelos in den Zeugenstand rufen. Wer gut spricht, dem hört man eher zu und der kann auch eher überzeugen. Und natürlich zählt auch in der MPU, was Sie sagen und wie Sie es sagen. Zum Glück ist das aber nicht die ganze Wahrheit. Wenn es nur darum ginge, gutes Reden zu belohnen, bräuchte man keinen Psychologen. Man könnte einen einfachen Apparat bauen, in den die richtigen Antworten einzugeben wären oder man könnte nach der Länge oder Eloquenz des Vortrags urteilen. Und genau dies tut der Gesetzgeber nicht, wenn er die kritische Entscheidung über die Fahreignung in die Hände des Psychologen legt in der durchaus berechtigten Hoffnung, dass dieser hinter die Worte blickt; dass er nicht dem bloßen Reden, sondern vielmehr dem Verstehen, der Motivation, den hinter dem Wort stehenden glaubhaften Veränderungen Wert zumisst.

Ich selber habe als Gutachter Fälle positiv gemacht, in denen Klienten kaum etwas gesagt haben, doch durch Ihre Anwesenheit, Ihre Beispiele, Ihre Art zu reden, Ihre Mimik und Gestik auszudrücken vermochten, dass Sie sich verändert haben. Wie oben bereits berichtet, wird der Gutachter neben der Verbalsprache auch den nonverbalen Indizien eine hohe Beachtung schenken. Er wird Sie nicht danach beurteilen, ob Sie perfekt jeden Satz sprechen; er wird Sie vielmehr danach beurteilen, ob das, was Sie sagen, stimmt und genügt.  Haben Sie daher keine Angst vor Ihrem Sprechen und Auftreten. Sie dürfen Fehler machen, dürfen sich versprechen, dürfen sich korrigieren und wenn es Ihnen nicht gelingen sollte, sich sogleich zur eigenen Zufriedenheit auszudrücken, ist das kein Problem. Der Gutachter versteht Ihre Aufregung und nimmt sich ausreichend Zeit, nachzufragen.

Gestatten Sie aber, dass ich auch hier die Bedeutung einer verkehrspsychologischen Beratung betone. In ihr haben Sie eben jene Fragen des Gutachters bereits gehört und Ihre Antworten erprobt. Sie wissen, was auf Sie zukommt und Sie können sich in Ruhe darauf einstellen. Denn Sie haben vor der Begutachtung immer wieder in bewussten Gedanken, aber auch unbewusst im Schlaf bzw. Traum die Thematik berührt und diese vielfältige Seelenarbeit wird Ihre Gedanken zunehmend ordnen, sortieren. Sie werden ‚aufgeräumter‘ in die Begutachtung gehen und besser sprechen können. Ich habe viele hundert Menschen erfolgreich durch die MPU gebracht und nie erlebt, dass ein Klient nichts gesagt, nicht zuletzt das Eigene mitgeteilt hat. Dabei mochte bei fehlenden Sprachkenntnissen ein Dolmetscher erforderlich sein, doch war auch hier zuletzt die Verständigung und Darlegung der eigenen Position kein Problem. Wenn Sie also eine vernünftige Schulung durchgeführt haben und wenn Sie fleißig waren bzw. die Schulungsinhalte gelernt haben, wenn Sie zuletzt noch, um sich selber zu testen, eine Probebegutachtung in Anspruch genommen haben, dann werden Sie ausreichend gut sprechen können, um in der Begutachtung zu bestehen.

Damit können wir auch diesem Mythos leicht begegnen: „Wer sich durch eine verkehrspsychologische Beratung qualifiziert auf eine MPU vorbereitet hat, wird das Selbstvertrauen und Wissen haben, richtig zu antworten: er wird ausreichend ‚gut reden‘ können.“

Mythos 9. „Nur, wenn ich alle Fragen richtig beantworte, bestehe ich die MPU!“

Ein Irrglaube der MPU besteht darin, dass der Gutachter einen fixen Katalog von Fragen hat, die er immer stellt und zu denen es nur eine richtige Antwort gibt, die dann aber das positive Gutachten versichert. Wie sieht die Wahrheit aus? Es stimmt zweifelsohne, dass Sie die Fragen des Gutachters möglichst vollständig und korrekt beantworten müssen, doch gibt es hierzu einiges zu sagen. Jeder Gutachter hat einen Fundus an Fragen, die ihm das alltägliche Begutachtungsgeschäft erleichtern. Einen Kern dieser Auswahl wird er – nach Anlass getrennt – immer stellen, andere Fragen sind eher optional. Auf sie wird er je nach Gesprächsverlauf und Klient bei Bedarf zurückgreifen. Gerne dürfen Sie, bevor sich sorgende Zweifel regen können, wissen, dass es auf alle diese Fragen, die in Ihrer Gesamtheit keinem rigiden Schema zuzuordnen sind, nicht die je eine, eineindeutige Antwort gibt. Die korrekte Antwort bestimmt sich vielmehr aus Ihrem Leben, Ihrer Vergangenheit, Ihrer je eigenen Deliktstruktur. Sie kann in einem Fall so, in einem anderen ganz anders ausfallen. Suchen Sie daher bei Ihren Antworten nicht dieses Stereotyp, nichts, von dem Sie glauben, dass der Gutachter es hören will und antworten Sie nicht auf eine bestimmte, scheinbar gefällige Weise, nur weil Sie vermuten oder von einem Informanten gehört haben, dass Sie dies tun müssen. Die richtige Antwort ist die wahre Antwort, d.h. Sie müssen sich nicht darum kümmern, was Sie glauben, dass der Gutachter hören will. Kümmern Sie sich vielmehr darum, was Sie sagen wollen, d.h. was Sie persönlich dem Gutachter von sich, Ihrem Leben und Ihren Veränderungen mitteilen wollen. Die verkehrspsychologische Beratung wird Ihnen helfen, die richtigen Worte zu finden, sich so zu präsentieren, dass Ihre Belange deutlich werden und Sie auf ehrliche Weise den Erwartungen des Gutachters entsprechen.

Leider, und fast wäre dies eine Widerlegung des Gesagten, gibt es missverständliche Fragen, solche, die man gerne als „Fangfragen“ deklariert. Lassen Sie uns keinen Zank darüber beginnen, ob und wenn ja welche Fragen zu Recht diesen Titel tragen. Lassen Sie uns vielmehr überlegen, wie Sie mit diesen „schwierigen“ Fragen umgehen sollen. Der einfachste Weg zum Erfolg ist jener, den ich Ihnen auf dieser Website mehrfach vorgestellt habe und den ich gerne noch einmal resümieren darf. Gönnen Sie sich eine qualifizierte verkehrspsychologische MPU-Vorbereitung. Bringen Sie in die Sitzungen Ihr Leben, Ihre je eigene Geschichte mit und erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Verkehrspsychologen eine gelungene Präsentation, d.h. eine, welche die wesentlichen Informationen im gegebenen Zeitrahmen verständlich platziert. Profitieren Sie dabei von der Erfahrung des Beraters, der die Intentionen des Gutachters kennt und Sie Ihnen auch aufschlüsseln kann. Er weiß, wie auch die vermeintlich schwierigen Fragen zu deuten sind und wird gemeinsam mit Ihnen die richtige Antwort finden: eine Antwort, welche die Wahrheit nicht beugt und zugleich Missverständnisse ausschließt.

Damit ergibt sich eine einfache Widerlegung des Mythos: „Wenn Sie gut vorbereitet sind, d.h. die Intentionen des Gutachters kennen bzw. richtig verstehen, können Sie selbst Missverständnisse ausschließen. Sie werden alle Fragen „richtig“ beantworten und ein positives Gutachten erhalten.“

Mythen über die Person des Gutachters

Beenden wir unsere weitläufige Diskussion mit Mythen über die Person des Gutachters bzw. mit weiteren, ihn betreffenden Ängsten. Gestatten Sie, dass ich hier an zwei Mythen Gedanken beispielhaft aufgreife, die zuvor in anderem Kontext schon anklangen, jedoch immer wieder Sorgen bereiten und Klienten sogar dazu bringen können, eine Begutachtung gar nicht erst zu versuchen.

Mythos 10. „Wenn der Gutachter meine Akte liest, lehnt er mich sowieso von vorneherein ab!“

Wer von denjenigen, die zur MPU müssen, hat eigentlich eine schöne, eine angenehme, eine befriedigende Akte? Tatsache ist, dass Sie ohne wiederholte oder gravierende Verstöße – und warum sollen wir nicht sagen: Fehler – nicht zur MPU gebeten werden würden und Tatsache ist auch, dass uns allen die eigenen Fehler viel mehr bedeuten als anderen. Vielleicht haben Sie selbst sehr unter dem Ganzen gelitten, sich Vorwürfe gemacht und nun fragen Sie sich, wie ein Gutachter das Geschehene beurteilt, ob er Sie nicht vorverurteilt, wenn er Ihre Akte aufschlägt und liest, was man Ihnen zur Last legt.

Lassen Sie mich dazu sagen, was ich weiß und selbst als Gutachter erlebt habe. Das Studium der Akte kann einen Menschen niemals befriedigend beschreiben und wenn es auch richtig ist, dass vielfach der Eindruck, den die Akte hergibt, im Gespräch später bestätigt wird, so gilt dies eben nicht immer. Menschen können sich ändern, auf drastische Weise ändern und eben dies geht aus der Akte oft nicht hervor. Ich habe immer wieder selbst als Gutachter erlebt, dass Klienten mit erheblicher Aktenbelastung in den Gesprächen einen vorzüglichen Eindruck hinterließen, ein positives Gutachten rechtfertigten.

Mit dieser Erfahrung, die jeder Gutachter macht, tritt das in der Akte angesammelte Schrifttum in dem Maße in den Hintergrund, wie Sie als Mensch durch Ihr persönliches Auftreten gewinnen. Der Gutachter bittet Sie ins Gespräch und lässt sich von der Person, die ihn erwartet, überraschen. Das macht für ihn den Reiz des Gesprächs aus und gerne lässt er sich immer wieder darüber belehren, auf welch eigene und beeindruckende Weise Schicksale und Lebensgeschichten sich wenden. Natürlich – und nie wurde das bestritten – ist es offenkundig, dass je nach Vorgeschichte der Gutachter unterschiedliche Kriterien anlegen wird, d.h. die Messlatte für ein positives Gutachten variiert fallbezogen. Ein jüngerer Ersttäter unter 2 Promille wird nicht dieselben Veränderungen vorweisen müssen wie ein Alkoholiker mit mehrfachen Alkoholfahrten. Auch wird ein Fahranfänger, der in der Probezeit auffiel und der MPU zugewiesen wurde anders beurteilt werden wie ein Kraftfahrer, dem mehrere Nötigungen oder sonstige Straftaten zur Last gelegt werden. Doch geht es zuletzt in der MPU nicht mehr um die Vorgeschichte selbst, das nicht mehr Veränderbare. Es geht um die je eigene Ursachenerforschung und Veränderung. Jeder – oder lassen Sie mich sagen – fast jeder Kraftfahrer, der wirklich um Rehabilitation bemüht ist und nach Maßgabe der eigenen Deliktvergangenheit ernst und ehrlich an sich arbeitet, hat eine Chance. Es liegt an Ihnen und nicht am Gutachter, ob Sie diese Chance verwirklichen können und ob es Ihnen gelingt, den fraglos unerfreulichen Eindruck, den Ihre Akte vermittelt, durch Ihre neue Persönlichkeit und Ihr Auftreten zu revidieren.

Die Antwort auf unseren Mythos enthält damit zugleich auch Ihre erfolgreiche Strategie: „Jeder Klient bekommt in der Begutachtung unabhängig von der Vorgeschichte die Chance, sich und seine Veränderungen zu präsentieren. Ein Gutachter wird diesen Entwicklungen offen gegenüber sein, d.h. sie zu Ihren Gunsten werten. Sorgen Sie selber dafür, dass auch sonst keine Bedenken gegen die Fahreignung vorliegen, d.h. klären Sie gemeinsam mit einem seriösen Verkehrspsychologen Ihre Rehabilitationsvoraussetzungen ab und gehen Sie vorbereitet in die MPU.“

Mythos 11. „In der MPU muss ich damit rechnen, fertig gemacht zu werden!“

Kommen wir zu einem letzten, betrüblichen Kapitel. Immer wieder erlebe ich, dass Klienten die Begutachtung vermeiden, oft über Monate oder Jahre hinausschieben oder sich auf anderem Weg – den Sie auf einschlägigen Webseiten studieren können –, nämlich über Flucht ins Ausland (Stichwort: EU-Führerschein) bemühen, an die Fahrerlaubnis zu kommen. Wenn ich diese Klienten frage, warum Sie nicht schon längst sich einer MPU gestellt und so den Führerschein wiederlangt haben, bekomme ich zweierlei Antwort: zum einen diejenige, dass das nötige Geld gefehlt hat, was durchaus zutreffen mag. Zum anderen erhalte ich aber oft die Antwort, man habe Angst vor dem Gutachter gehabt, Angst davor, von ihm „fertig“ gemacht zu werden. Worum geht es hier?

In der Psychologie spricht man diesbezüglich davon, dass ein Mensch in seinem Selbstwert, seinem Inneren, seinem Ich verletzt, getroffen, beschädigt wird. Jeder hat in seinem Leben solche Beschämungen oder Kränkungen erlebt und jeder weiß, wie schmerzhaft sie sind. Niemand wird sich freiwillig einer Situation aussetzen, in der er solches zu erwarten hat. Denn die Seele leidet oft Wochen und Monate noch an dem Vorfall, versucht in immer neuen Wendungen, den eingebrochenen Feind herauszuwerfen und schließlich reagieren Betroffene, wenn ihnen das misslingt, mit unterschiedlichen Formen seelischer Krankheit.

Keinem Menschen ist ein solcher Schmerz zuzumuten und damit steht fraglos fest, dass die Begutachtung alles daran setzen muss, ihn zu vermeiden. Lassen Sie uns sogleich eine gute Nachricht durchgeben, die Ihnen die Angst bereits etwas nehmen soll. Ich kenne persönlich die Mehrzahl der Gutachter im Münchner Raum und kann Ihnen versichern, dass keiner von Ihnen an einer dergestalt bösartigen Attacke interessiert ist. Das Gegenteil trifft zu: Gutachter erleben täglich die Angst der Klienten und sind bemüht, ihr durch freundliche Befragung entgegenzuwirken. Diese Gutachter werden Sie nicht bewusst verletzen.

Leider, und nehmen Sie das Nachfolgende nicht als Widerlegung, sondern als wichtige Ergänzung des Gesagten, kommt es vor, dass Gutachter Klienten unbewusst verletzen. Der häufigere Fall tritt ein, wenn ein Gutachter eine negative Expertise ausstellt und den Klienten, der mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis rechnet, ja sie auch beruflich benötigt, mit diesem Befund schockiert. Jedes Institut bietet, um die Schockwirkung zu minimieren, ein Nachgespräch an, in welchem das Gutachten erläutert, nicht jedoch revidiert wird, doch lassen Sie uns diese Variante gleich damit erledigen, dass wir festhalten, sie lässt sich durch vernünftige Vorbereitung vermeiden, oder anders ausgedrückt: Sie selber haben es in der Hand, sich die Frustration einer negativen Begutachtung zu ersparen, indem Sie frühzeitig reagieren und den mehrfach beschriebenen Erfolgsweg einschlagen.

Der seltenere Fall von Verletzung ist gegeben, wenn der Gutachter seine neutrale Position verlässt und dem Klienten Vorhaltungen macht, ja: ihn persönlich verbal angreift. Wir haben dazu oben bereits Stellung genommen und wollen hier nur mit Blick auf unseren Mythos antworten. Nicht jede dieser bedauerlichen Episoden endet damit, dass der Klient „fertig“ gemacht wird. Oft wehren sich die Klienten im Gespräch, brechen es ab oder es kommt noch in der Begutachtung zu einer Beruhigung. Die angesprochene Verletzung bzw. Kränkung tritt ein, wenn der Klient die Situation als hilflos erlebt und sich ihr nicht widersetzt und der Gutachter zu spät bemerkt, dass er in Schärfe über das Ziel hinausgeschossen ist.

Sie selber können diese Situation von sich aus ausschließen. Sie dürfen wissen, dass Sie das Recht haben, im Falle eines persönlichen Angriffs die Begutachtung sofort abzubrechen, ja ich rate Ihnen dazu. Sie dürfen wissen, dass es keinem Gutachter frei steht, Sie als Mensch herabzusetzen und zu verletzen. Sagen Sie dem Gutachten in einem solchen Fall frei heraus, dass Sie nicht bereit sind, mit Ihm weiter zu arbeiten und notieren Sie sich das Geschehene. Nehmen Sie sobald als möglich ein Blatt Papier und schreiben Sie Ihre Erinnerung auf. Notieren Sie so wahrheitsgemäß wie möglich alles Gesagte und gehen Sie mit diesen Notizen zu einem Verkehrspsychologen. Er wird für Sie das Gespräch mit der fraglichen Untersuchungsstelle führen und abklären, wie weiter zu verfahren ist.

Wenn auch – ich betone es erneut – verbale Übergriffe der genannten Art sehr selten zu beklagen waren, sind sie auch mir nicht ganz erspart geblieben und daher habe ich im Falle grober Missachtung der Gutachterpflichten nicht davor zurückgeschreckt, einzelne Gutachter, aber auch deren Vorgesetzte davon in Kenntnis zu setzen: entweder mündlich oder – wenn dies nicht genügte – in Form einer Stellungnahme. Die betroffenen Institute haben in einem solchen Fall zumeist konstruktiv reagiert, d.h. eine Ersatzbegutachtung angeboten bzw. sie waren bereit, das entrichtete Geld zurückzuerstatten. Auch Kollegen haben mir dies bestätigt.

Glücklicherweise sind dies seltene Ausnahmen und mit den Jahren der Arbeit, aber auch der Konkurrenz unter den Instituten sind Sie noch seltener geworden. Die Wahrheit ist heute, dass Sie keine Angst vor einer MPU oder einem Gutachter haben müssen. Niemand wird Sie dort fertig machen, weil Sie es niemandem gestatten. Sie werden im Gegenteil erfahren, dass der Gutachter oder die Gutachterin Ihnen freundlich gegenüber treten, denn schon mit der Teilnahmebescheinigung weiß der Psychologe, dass Sie zu jenen Klienten gehören, die an sich gearbeitet haben. Die Begutachtung verliert damit ihren Schreckenscharakter: sie ist für Sie eine große, eine einzigartige Chance: sie ist die optimale Möglichkeit, sich zu rehabilitieren und innerlich zu befreien. Denn mit einem positiven Gutachten werden Sie der belastenden Aktenlage ein schriftliches Gegendokument zur Seite stellen, das die Vorgeschichte neutralisiert und Sie offiziell in den Kreis der verantwortungsbewussten Autofahrer zurückbringt. Und der in diesem Gutachten verbriefte Führerschein wird Sie persönlich befreien. Sie werden die Last, die bis zuletzt auf Ihren Schultern lag, abwerfen und mit neuer Kraft in die Zukunft gehen. Ich denke, Sie werden mir Recht geben: die damit verbundenen Gefühle von Freiheit und Erleichterung sind es Wert, den Mut aufzubringen, sich der Begutachtung zu stellen.

Damit wäre auch unserer letzter Mythos zerronnen und ein neuer Satz an seine Stelle getreten: „Niemand muss akzeptieren, in der Begutachtung „fertig“ gemacht zu werden. Gutachter sind an einem freundlichen und konstruktiven Gespräch interessiert und vermeiden es, den Klienten bewusst anzugreifen bzw. zu verletzen. Und jeder hat es selber in der Hand, durch Kenntnis der eigenen Rechte auf der einen Seite und eine professionelle Vorbereitung auf der anderen Seite die Begutachtung zu einem Erfolgserlebnis zu machen, zu einer Erfahrung, die auf einzigartige Weise prädestiniert ist, den vormaligen „Verkehrssünder“ offiziell zu rehabilitieren und seelisch zu befreien.“

Zusammenfassung

Wie Sie sehen, sind viele der Vorstellung über die MPU falsch oder im günstigsten Falle Halbwahrheiten. Wer sich eingehender mit der Begutachtung befasst, erkennt, dass er vor diesem Test keine Angst haben muss. Ich leugne nicht, dass Menschen in der MPU negative Erfahrungen machen und viele der Klienten, die bei mir anrufen, kommen mit einem negativen Gutachten in die Sprechstunde. Doch ich bestreite, dass sich dagegen nichts tun lässt. Ihr Einfluss auf den Verlauf des Gesprächs und auf sein Ergebnis ist größer, als Sie vielleicht denken. Wenn Sie das, was man von Ihnen erwartet, ja: nach Maßgabe der Vorgeschichte auch erwarten darf, erfüllen; – wenn Sie sich vor der MPU eingehend informieren und einen seriösen Verkehrspsychologen aufsuchen und wenn Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte MPU-Vorbereitung durchführen, können Sie das Risiko einer negativen Begutachtung minimieren. Sie werden sich dann auch nicht mehr von jenen Mythen und Halbwahrheiten beeindrucken lassen, die nur ein Ziel haben: Sie zu verunsichern und Ihren Erfolg zu gefährden.

Befreien Sie sich von Ansichten, die Ihnen schaden. Holen Sie sich Ihre Wahrheit: die Wahrheit, die Ihnen dient. Informieren Sie sich bei seriösen Quellen und Anbietern und suchen Sie professionelle Hilfe. Dann brauchen Sie keine Angst vor der MPU zu haben und können sich dem Test mit Selbstvertrauen stellen.

Impressum/Datenschutz

© 2024   Dr. M. Junker

Kontakt Vollversion