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Kann ich mir den Gutachter aussuchen?

Zwei Nachrichten

Ich habe eine schlechte und eine gute Nachricht für Sie! Die schlechte ist, dass Sie im allgemeinen den Gutachter nicht auswählen können. Die gute ist, dass das keine entscheidende Rolle spielt und dass Sie doch einen gewissen Einfluss auf die Auswahl des Gutachters haben. Ich will nicht behaupten, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und deshalb möchte ich mit Ihnen drei Möglichkeiten durchgehen: den Standardfall, die Sonderfälle und den Idealfall. Wenn Sie sich die Zeit nehmen, die nachstehenden Zeilen zu lesen, werden Sie sehen, dass die Frage selbst in den Hintergrund tritt und Sie keine Angst vor der Begutachtung, aber auch dem Gutachter haben müssen.

1. Der Standardfall

Formal betrachtet sind Sie der Auftraggeber des Gutachtens. Sie beauftragen ein MPU-Institut, die Begutachtung durchzuführen. Sie tun dies, indem Sie der Führerscheinstelle in der sog. „Erklärung“ mitteilen, welches Institut Sie ausgewählt haben. Sie erhalten das entsprechende Formblatt von Ihrer Führerscheinstelle und geben es meistens im Rahmen Ihrer Antragstellung dort ab.

Als Auftraggeber sind Sie der Kunde und sollten daher auch Produktwünsche äußern dürfen: sie sollten insbesondere das Recht haben anzugeben, welchen Gutachter Sie haben wollen. Und in der Theorie ist das auch so. Neben der unstrittigen Wahl des MPU-Instituts über die oben erwähnte „Erklärung“ haben Sie auch die freie Gutachterwahl. Leider wird Ihnen in der Praxis diese zweite Freiheit aber genommen. Begutachtungsinstitute bzw. Gutachter selber lassen sich darauf nicht ein, was auf einfachem Wege realisierbar ist.

Sie können zwar dem Institut den Namen des gewünschten Gutachters mitteilen, doch wird sich dieser dort dann für befangen erklären und die Begutachtung ablehnen, was zur Folge hat, dass das Institut Ihnen einen Ersatzgutachter anbietet. Sie können diesen nun Ihrerseits ebenfalls ablehnen, doch nur mit dem Ergebnis, dass Sie wieder einen anderen Gutachter benannt bekommen oder die Begutachtung nicht durchgeführt wird. Auf keinen Fall aber erhalten Sie so Ihren Wunschgutachter.

Sämtliche mir bekannte MPU-Institute gehen diesen Weg, um Absprachen zu vermeiden bzw. sich dem Vorwurf individueller Begünstigung zu entziehen. Auch entgehen die Institute so der unangenehmen Verpflichtung, eine Rangliste der Beliebtheit unter den eigenen Gutachtern zur Kenntnis nehmen zu müssen bzw. sich peinliche Nachfragen mit Blick auf Qualität, Kundenfreundlichkeit oder Anspruchsniveau eigener Gutachter anzuhören, was seinerseits delikate interne Diskussionen hervorrufen könnte.

Halten wir also fest: Begutachtungsinstitute geben im allgemeinen das Privileg der Gutachterauswahl nicht aus der Hand, lassen sich von außen diesbezüglich auch nicht unter Druck setzen und Sie haben prinzipiell nicht die Möglichkeit, einen ganz bestimmten Gutachter auszuwählen.

Sie haben diese „schlechte Nachricht“ zur Kenntnis genommen und fragen sich nun sicherlich, worin die gute besteht. Denn gerne würden auch Sie einen vernünftigen Gutachter bekommen, einen, der in der Branche einen guten Ruf hat und vom dem Sie erwarten dürfen, dass er Sie freundlich behandelt und fachlich kompetent beurteilt. Und tatsächlich können Sie dies auf mehrfache, teils indirekte Weise erreichen. Beginnen wir mit den Sonderfällen und betrachten wir später den Idealfall.

2. Sonderfälle

Möglichkeit 1: die Geschlechterwahl

Es ist nämlich möglich, bei der Wahl des Gutachters gewisse Rahmenbedingungen anzugeben. Die bekannteste wäre, dass Sie sich für ein bestimmtes Geschlecht des Gutachters entscheiden. Sie können also den Wunsch äußern, dass Sie nur von einer Frau oder nur von einem Mann begutachtet werden wollen. Damit schließen Sie das jeweils andere Geschlecht aus und das kann bereits ein entscheidender Vorteil sei. Denn wenn sich etwa herausstellen sollte, dass bei Institut X ein Kollege besonders gefürchtet ist, können Sie ihn als Gutachter auf diese Weise umgehen. Sie müssen Ihre Wahl auch nicht gesondert legitimieren, denn es kann viele Gründe geben, warum Ihnen eine Frau lieber ist: etwa, weil Sie sich bei ihr wohler fühlen, weniger Angst verspüren, mehr Vertrauen haben und so mehr von sich erzählen werden.

Sie verstehen, was ich Ihnen sagen möchte. Sie können zwar auch jetzt einen bestimmten Gutachter oder eine Gutachterin nicht direkt auswählen, doch Sie können einen schlechten Gutachter ausschließen. Und hier greift die Erfahrung Ihres Beraters. Er kennt die meisten Begutachtungsstellen und Gutachter und kann Ihnen wertvolle Tipps geben. Er kann Ihnen ein Institut nennen, wo Sie gut betreut sind und dies reicht im allgemein bereits aus. Er kann Ihnen, falls Sie doch ein anderes Institut gewählt haben, im Einzelfall mitteilen, welche Gutachter dort tätig sind und über den Geschlechtsfaktor die günstigere Variante anraten. Doch ich möchte Sie beruhigen: Sie werden bald erfahren, dass Sie diesen Tipp von Ihrem Verkehrspsychologen zwar gerne bekommen, aber im Grunde genommen gar nicht benötigen.

Betrachten wir zuvor noch eine weitere Möglichkeit und ihre Varianten.

Möglichkeit 2: die konkrete Zuweisung eines oder mehrerer potentieller Gutachter

Nachdem ich Ihnen nun mitgeteilt habe, dass üblicherweise die Auswahl eines bestimmten Gutachters nicht möglich ist, darf ich Ihnen nicht verschweigen, dass dies im Einzelfall dennoch vorgekommen ist, d.h. als Option im Raum steht. In ganz bestimmten Konstellationen nämlich erklären sich MPU-Institute durchaus damit einverstanden, die Begutachtung an einen oder wenige in Frage kommende Gutachter zu delegieren. Vermutlich gehören Sie nicht zu diesen Sonderfällen, doch möchte ich Ihnen drei Beispiele geben.

Beispiel 1: Gehörlosenbegutachtung

Die Betreuung eines Gehörlosen stellt an Berater und Gutachter die höchsten Ansprüche, denn das Denken und die Sprache dieses Menschen sind auf faszinierende Weise anders, konkreter, bildhafter gefasst. Abstrakte Begriffe, die in der Sprache der Hörenden für selbstverständlich gelten und prominent in der Begutachtung auftauchen, wie etwa „Selbstkritik“, müssen beispielhaft in die Gebärdensprache übersetzt werden. Ein vorzüglicher Dolmetscher kennt dieses Problem und kann im Zweifelsfall auch dem Gutachter beratend zur Seite stehen, doch ist nicht jeder Gutachter gleichermaßen der Aufgabe gewachsen. Hier nun haben sich einzelne Institute bereit erklärt, auf Wunsch des Beraters bestimmte Gutachter mit dieser Aufgabe zu betreuen.

Beispiel 2: Straftaten sexueller Provenienz

Vielleicht ist Ihnen nicht vertraut, dass auch sexuelle Straftaten den Gang zur MPU nötig machen können. Evident ist dies bei Exhibitionismus etwa im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, doch auch Fälle von sexueller Nötigung oder noch schlimmere Gewalttaten führen, wenn Sie der Führerscheinstelle bekannt werden, zur MPU-Anordnung. Wiederholt sind beispielsweise Taxifahrer der Belästigung ihrer Fahrgäste angeklagt worden – ob zu Recht oder Unrecht steht hier außer Frage – und mussten, da die Fahrgastbeförderung hohe Ansprüche an Charakter bzw. Persönlichkeit stellt, sich einer MPU unterziehen.

Auch in solch heiklen Fällen konnte entweder über den oben besprochenen Geschlechtsfaktor oder über einen vorab zu tätigenden Kontakt mit dem MPU-Institut die Auswahl der Gutachter weiter konkretisiert werden. Der Berater benannte zwei oder drei Wunschgutachter, denen er die Aufgabe zutraute, und das Institut wählte einen davon aus.

Beispiel 3: Zwischenmenschliche Gewalt

Leider ist die Beratung auch mit dem Fall konfrontiert worden, dass Opfer zwischenmenschlicher Gewalt in anderem Kontext zu „Tätern“ werden. Frauen sind im Rahmen einer unglücklichen Beziehung der Aggression Ihres Partners ausgesetzt gewesen, haben in dieser Situation im Alkohol Trost gesucht und schließlich nach einer Trunkenheitsfahrt eine MPU ablegen müssen. Auch hier war es kein Problem, nach Rücksprache mit den MPU-Instituten geeignete Gutachter zu finden, d.h. erfahrene Kollegen oder Kolleginnen, die sich dem besonderen Fall gewachsen fühlten.

3. Der Idealfall

Wenden wir uns nun, nach der Besprechung der Sonderfälle, dem Idealfall zu und ergänzen wir sogleich, dass Sie diesem Idealfall angehören wollen. Er besteht darin, dass die gezielte Auswahl des Gutachters nicht mehr erforderlich ist, da Sie bei jedem Kollegen exzellente Aussichten auf Erfolg haben.

Wie lässt sich dies erreichen? Zunächst dürfen Sie wissen, dass Gutachter bestimmte Rahmenbeurteilungsbedingungen erfüllen müssen, d.h. sich in der Beurteilung der Gesamtfälle nicht wesentlich voneinander unterscheiden sollen. Wenn auch kein MPU-Institut einem Gutachter im konkreten Einzelfall Vorschriften machen würde – dies wäre ja eine Beeinträchtigung der gutachterlichen Entscheidungsfreiheit –, führen die Institute freilich Statistiken, die ihnen über längere Zeiträume mitteilen, wie welcher Gutachter entscheidet.

Wenn es auch sein mag, dass in einer bestimmten Woche der eine Gutachter mehr positive, der andere negative Entscheidungen fällt, sollten sich diese Zahlen mit der Zeit ausgleichen. In internen Besprechungen, Supervisionen und Fortbildungen werden die Erfahrungen ausgetauscht und das Ziel anvisiert, für jeden Gutachter eine ähnliche Quote zu haben. Varianzen bleiben hier natürlich möglich und sind auch gestattet, doch wenn ein Gutachter sich erheblich in negativer oder positiver Hinsicht von den anderen unterscheidet, versucht man zu verstehen, warum dies so ist und im Rahmen fachlicher Diskussion einen Ausgleich herbeizuführen.

Dies bedeutet konkret, dass Ihre Chance auf ein positives Gutachten bei allen Gutachtern vergleichbar sein sollte. Es mag durchaus sein, dass Ihnen ein bestimmter Gutachter eher liegt, d.h. dass Sie dessen Gesprächsführung vorziehen, doch sollte mit Blick auf das letztendlich einzig entscheidende Gesamtergebnis kein bedeutsamer Unterschied zwischen den Gutachtern, ja sogar zwischen den MPU-Instituten bestehen.

Damit fällt nicht der Person des Gutachters, sondern Ihnen selbst die entscheidende Rolle zu. Wenn Sie den Weg gehen, den ich Ihnen auf dieser Webseite wiederholt vorgestellt habe, brauchen Sie vor keinem Gutachter Angst zu haben. Dieser Weg besteht darin, dass Sie sich vernünftig im Rahmen einer Schulung vorbereitet haben, dass Sie nach Rücksprache mit dem Berater die erforderlichen Auflagen oder Belege erfüllt haben und dass Sie den geeigneten Zeitpunkt der MPU auswählen. Sie sind dann vorzüglich auf das Gespräch mit dem Gutachter vorbereitet, haben das nötige Selbstvertrauen und können es am Tag der Begutachtung präsentieren. Ein jeder Gutachter wird, sobald er Sie aufruft, ins Zimmer führt und mit Ihnen das Gespräch beginnt, spüren und von Ihnen hören, dass es Ihnen ernst ist. Er wird verstehen, dass Sie sich gründlich und kompetent mit der Thematik auseinander gesetzt haben, und das Gespräch selber wird einen geordneten, erfreulichen Verlauf nehmen. Sie werden überzeugen können und sich selbst als Mensch einbringen.

Zusammenfassung

Die verkehrspsychologische Beratung möchte Sie in diese privilegierte Situation bringen. Sie möchte Ihnen die Angst vor der Begutachtung und der Person des Gutachters nehmen und Ihnen das Selbstvertrauen geben, das Sie benötigen, um in der Begutachtung zu bestehen. Wenn Sie dann zusätzlich noch ein bestimmtes Institut vorziehen oder eine der oben besprochenen Sondervarianten in Anspruch nehmen wollen, umso besser. Benötigen sollten Sie diese nicht, denn jeder Verkehrspsychologe wird Ihnen aufgrund der eigenen Erfahrung ein Institut benennen, welches sich in der Vergangenheit bewährt hat und welches eine ausgewogene Qualität der Gutachter verspricht.

Ihre Aufgabe besteht dann nur noch darin, sich optimal auf dieses Gespräch vorzubereiten und auch dabei wird Ihnen die Beratung helfen. Sie werden dann das, was man von Ihnen erwarten durfte, getan haben und dieses Wissen wird Ihnen die Kraft geben, einem jeden Gutachter freundlich, aber auch mit Bestimmtheit gegenüberzutreten. Es ist die Kraft, die jenseits der Worte zählt, auch den Gutachter beeindruckt und auf ideale Weise ein positives Gutachten vorbereitet.

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