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Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit
(§2a Abs. 2 StVG)

Ausgangslage

Wenn auch viele junge Kraftfahrer, die soeben ihren Führerschein gemacht haben, absolut vernünftig autofahren und nicht im Straßenverkehr auffallen, belegen Statistiken, dass in den ersten Jahren ein drastisch erhöhtes Unfallrisiko besteht. Der junge Mensch hat zwar – dies ist unbestritten – eine vorzügliche Reaktion, doch ist Autofahren eine heikle Angelegenheit. Neben der körperlichen Fitness spielen Momente der Erfahrung, der Intuition, aber auch der Persönlichkeit eine herausragende Rolle bei der Verkehrssicherheit. Um dem erhöhten Unfallrisiko Rechnung zu tragen, d.h. dem jungen Autofahrer und auch anderen Verkehrsteilnehmern ein böses Erwachen im Krankenhaus zu ersparen, hat der Gesetzgeber schon früh die Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt.

Es handelt sich, wie Sie natürlich wissen, um jenen nervigen Zeitraum, den Sie überstehen müssen, um endlich als „vollwertiger“ Autofahrer akzeptiert zu werden. Grämen Sie sich nicht darüber. So ist es nun einmal. Auch ich hatte eine solche Probezeit zu überstehen und wenn es bei mir geklappt hat, warum nicht auch bei Ihnen?

Bevor ich Ihnen das besondere Drei-Stufen-Modell zur Probezeit vorstelle, darf ich Ihnen noch einige Infos geben. Falls Sie diese schon kennen, jetten Sie einfach zum nächsten Punkt. Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt, wenn Sie zum ersten Mal den Führerschein erhalten. Sie bleibt unverändert, wenn der Führerschein beschlagnahmt oder eingezogen wird. Falls Sie den Führerschein ganz verlieren, beginnt eine neue Probezeit genau dann, wenn Sie den neuen Führerschein bekommen. Die bereits „abgediente“ alte Probezeit wird Ihnen dabei aber angerechnet. Allerdings verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, falls sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen (s. unten) bzw. den Führerschein verloren haben.

Sie sehen also, dass Sie am Anfang aufpassen müssen und dass der Gesetzgeber keinen Spaß versteht, wenn früh Punkte anfallen. Was dies genau bedeutet, wollen wir uns jetzt ansehen.

Drei-Stufen-Modell zur Probezeit

Die Behörde unterscheidet leichte („weniger schwerwiegende“) und schwere („schwerwiegende“) Vergehen. Leichte Vergehen sind zum Beispiel Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen,  abgefahrene Reifen oder auch das Versäumen einer TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate. Zu den schweren Vergehen gehören natürlich alle Straftaten wie eine Alkoholfahrt, eine Unfallflucht, eine Nötigung oder Schwarzfahren, aber auch Ordnungswidrigkeiten wie das Zuschnellfahren, das Überfahren einer roten Ampel, unerlaubtes Überholen, Vorfahrtsverletzungen oder zu geringer Sicherheitsabstand. Was passiert nun, wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einmal oder öfters im Straßenverkehr auffällt? Ähnlich wie bei der späteren Punkteregelung im Fahreignungs-Bewertungssystem gilt hier ein Dreistufenmodell, dass Sie kennen sollten.

Stufe 1: Aufbauseminar

Wenn in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen vorkommen, dann ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, das von Fahrschulen angeboten wird. Der Betreffende muss also dieses Seminar besuchen und bekommt dafür auch noch eine Frist gesetzt. Man wird ihm den Führerschein zwar nicht sofort nehmen, doch verlängert sich die Probezeit um weitere zwei auf insgesamt vier Jahre. Wenn jetzt keine weiteren Verstöße mehr in der Probezeit vorfallen, ist der Fahranfänger aus dem Schneider. Wenn er noch einmal auffällt, wird es eng, denn er gerät in Stufe 2.

Stufe 2: Verwarnung und Möglichkeit der Verkehrspsychologischen Beratung

Gelingt es dem in der Stufe 1 der Probezeit sich befindlichen Autofahrer nicht, punktefrei zu fahren, d.h. begeht er erneut eine schwere oder zwei leichte Zuwiderhandlungen, dann wird ihn die Führerscheinstelle verwarnen und ihm nahelegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Vermutlich haben Sie einen solchen Brief bekommen und möchten sich nun informieren, wie es bei Ihnen weitergeht. Ich möchte ehrlich sein und Ihnen Auskünfte geben, die Sie nicht überall erhalten. Zunächst sollen Sie wissen, dass diese verkehrspsychologische Beratung freiwillig ist. Sie können, müssen sie aber nicht besuchen. Wenn Sie darauf verzichten, wird die Führerscheinstelle ihnen den Führerschein nicht nehmen. Sie haben auch sonst keinen behördlichen Nachteil zu befürchten. Freilich entgeht Ihnen die Chance, gemeinsam mit einem qualifizierten Verkehrspsychogen über Ihr Autofahren zu sprechen und zu lernen, was Sie verändern können, damit Sie in der verlängerten Probezeit nicht mehr auffallen. Sie entscheiden also alleine, ob es Ihnen das wert ist, für eine solche Beratung Geld auszugeben. Wie Sie gleich sehen werden, dürfen Sie sich freilich jetzt bis zum Ende der Probezeit keine weiteren vergleichbaren Vergehen mehr leisten.

Stufe 3: Führerscheinentzug

Hat ein Fahranfänger die beiden Schreiben der Stufe 1 und der Stufe 2 erhalten und fällt er daraufhin in der Probezeit erneut mit einem schweren oder zwei weniger schweren Vergehen auf, dann wird ihm die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen.

Der Führerschein ist dann also „weg“ und ähnlich wie beim späteren Fahreignungs-Bewertungssystem kommen jetzt eine Reihe unangenehmer Dinge auf Sie zu. Zum einen können Sie erst wieder drei Monate nach „Wirksamkeit der Entziehung“ eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Zum anderen wird die Führerscheinstelle nachlegen. Sie wird behaupten, dass Sie aufgrund der wiederholten Verstöße ungeeignet zum verantwortungsbewussten Autofahren sind und eine MPU anordnen. Sie werden also erst nach frühestens drei Monaten, einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und einer positiven MPU wieder autofahren können. Auf meiner Seite MPU-Vorbereitung Punkte können Sie nachlesen, was das für Sie bedeuten würde.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Reagieren Sie rechtzeitig. Nutzen Sie die Verkehrspsychologische Beratung, um zu verstehen, warum Sie wiederholt aufgefallen sind. Gemeinsam können wir dann erarbeiten, was Sie tun können, um Ihren Führerschein dauerhaft zu behalten.

Die Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit (§2a Abs. 2 StVG)

Voraussetzungen

Eine Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Für Sie ist in diesem Zusammenhang also vor allem interessant, dass Sie erst das Aufbauseminar bei der Fahrschule beendet haben müssen und danach erneut ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhalten haben. Dann können Sie bei mir eine solche Beratung durchführen.

Zeitrahmen und Umfang der Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit umfasst im allgemeinen drei Sitzungen zu je einer Stunde. Für die gesamte Beratung sind ein Mindestzeitraum von zwei Wochen und ein Höchstzeitraum von vier Wochen vorgesehen. Diese Eckdaten sind leider verbindlich und können auch im Einzelfall nicht ausgesetzt werden.

Beratungsvertrag

Wie Sie wissen, sind in unserem Land viele Dinge rechtlich geregelt. Das gilt auch für die verkehrspsychologische Beratung. Bevor wir zu arbeiten anfangen, müssen wir in der ersten Sitzung einen Beratungsvertrag unterschreiben. Wenn Sie wissen wollen, was da drin steht, können Sie sich ein Muster von meiner Webseite herunterladen. Der Vertrag gibt Ihnen und mir Sicherheit. Ich verpflichte mich dazu, dass das, was wir besprechen, unter uns bleibt. Sie versprechen, pünktlich und nüchtern zu erscheinen.

Inhalt der Beratung

Zum Glück haben wir relativ freie Hand bei dem, was wir gemeinsam besprechen können. Es mag sein, dass es Ihnen wichtig ist, mit mir über das Ausgehen, über das Trinken am Wochenende oder gar über Drogenerfahrungen zu sprechen. Es kann aber auch sein, dass Sie etwas über Ihre Ausbildung oder ihre berufliche Zukunft sagen wollen. Und natürlich können wir uns damit befassen, was Ihnen das Autofahren bedeutet, wo Sie glauben, gut autozufahren und wo Sie festgestellt haben, dass Sie Punkte riskieren.

Mit ist es wichtig, dass Sie sich bei mir nicht langeweilen, sondern dass wir verstehen, wie Sie autofahren und dass wir versuchen können, gemeinsam herauszufinden, wie Sie noch besser autofahren können. Gemeint ist damit natürlich vor allem, wie es sich einrichten lässt, dass Sie weiterhin Spaß am Autofahren haben, aber auch so fahren, dass niemand in Gefahr gerät und Sie Ihren Führerschein behalten.

Teilnahmebescheinigung

Das Hauptziel der Beratung besteht darin, so gut gemeinsam zu arbeiten, dass Sie die Probezeit überstehen, ohne den Führerschein zu verlieren, ja ein guter Autofahrer werden, der auch danach keine Probleme mehr hat. Vor dem 1.5.2014 konnten Sie durch die Beratung zwei Punkte abbauen. Dies ist leider seither nicht mehr möglich. Sie erhalten in der dritten Beratungssitzung eine Teilnahmebescheinigung, die Sie umgehend der Führerscheinstelle vorlegen können. Um Zeit zu sparen, können wir die Bescheinigung auch sofort an die Behörde durchfaxen, doch müssen Sie das Original zusätzlich nachreichen. Die Bescheinigung erhält meinen Namen und Stempel und gilt als amtliches Dokument. Die Führerscheinstelle wird den Vorgang dann dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg melden.

Ich habe Ihnen versprochen, ehrlich zu sein und Ihnen Dinge zu sagen, die Sie nicht auf jeder Webseite finden. Dazu gehört, dass Sie die Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit nicht unbedingt benötigen. Denn, wenn Sie die Probezeit heil überstehen, wird Ihr Punktestand ein Jahr später auf 0 reduziert. Die Beratung bei mir führen Sie durch, damit Sie überhaupt so weit kommen, d.h. so viele Tipps mitnehmen, dass Sie in der Probezeit nicht mehr auffallen.

Kosten

Die Verkehrspsychologische Beratung (§2a Abs. 2 StVG) im Umfang von 3 Sitzungen zu je einer Stunde kostet 300 Euro. inkl. Zusendung der Beratungsunterlagen und Teilnahmebescheinigung. Wie Sie sich denken können, verbringe ich meine Zeit lieber damit, Menschen zu helfen, als ausstehenden Rechnungen nachzulaufen. Daher bitte ich Sie, das Honorar zur ersten Sitzung mitzubringen.

Wie kann ich mich anmelden und wie läuft alles ab?

Falls Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung in der Probezeit interessiert sind, geht alles ganz einfach. Sie rufen mich an und halten Ihren Pass oder Personalausweis bereit. Ich nehme am Telefon Ihre Personalien entgegen und schicke Ihnen dann Ihre Beratungsunterlagen zu. Wir vereinbaren telefonisch die drei Sitzungen zu je einer Stunde, so dass Sie wissen, wann Sie die Teilnahmebescheinigung erhalten. In dringenden Fällen und bei terminlicher Verfügbarkeit vereinbaren wir am Telefon auch einen raschen Ersttermin. Die Vertragsunterlagen halte ich dann für Sie bereit.

Zögern Sie daher nicht! Rufen Sie an und vereinbaren Sie eine Verkehrspsychologische Beratung. Finden Sie heraus, was in der Probezeit noch nicht optimal funktioniert hat. Arbeiten Sie gemeinsam mit mir daran, den Führerschein bis zum Ende der Probezeit und darüber hinaus zu behalten. Ich bin für Sie da! Ich nehme mir Zeit für Sie!

Dr. Matthias Junker

Orlandostr. 8, 80331 München

(089) 291 651 63

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