Diese Webseite ist für Sie von Interesse, wenn Sie aufgrund eines Drogendelikts eine MPU benötigen. Während im Falle der legalen Droge Alkohol eine MPU nur angeordnet wird, wenn Sie im Zustand von Trunkenheit am Straßenverkehr teilgenommen haben, ist die Situation bei illegalen Drogen komplexer. Auch wenn sich die juristischen Grundlagen der MPU-Anordnung beständig ändern – was insbesondere im Falle von Cannabis zu erheblicher Verunsicherung geführt hat – lassen sich doch einige Grundsätze von Bestand erkennen.
Im Allgemeinen reicht der bloße Besitz von Drogen nicht aus, eine MPU anzuordnen. Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt rechtlich verwertbare Hinweise, dass Sie diese Drogen auch konsumiert haben. Hierzu gehören etwa eine Blutabnahme am Delikttag, ein positives Drogenscreening oder eine Aussage vor der Polizei, in welcher Sie den Drogenkonsum eingeräumt haben. Liegen solche klaren Befunde nicht vor, dürfte selbst bei sog. „schweren“ Drogen eine MPU-Anordnung unterbleiben.
Ist nun aber der Konsum auf die eine oder andere Weise – meistens in Form einer Blutprobe am Delikttag – nachgewiesen, gilt es zwei Varianten zu unterscheiden.
Cannabis bzw. dessen stärkste Wirksubstanz THC (Tetrahydrocannabinol) nimmt insofern eine Sonderrolle ein, als hier der reine Konsum nicht zwingend eine MPU nach sich zieht. Die Kriterien einer MPU-Anordnung sind freilich beständigem Wandel unterworfen, haben sich in den letzten Jahren einer für Außenstehende nur schwer durchschaubaren Grenzwertdiskussion gebeugt, so dass nur die konkrete Nachfrage klären kann, ob eine MPU bei Ihnen angeordnet wird. Rufen Sie mich an bzw. erkundigen Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle, wie Ihr Fall beurteilt wird.
Bislang lässt sich folgender Trend festhalten. Wenn bei Ihnen weniger als 1ng/ml reines THC am Delikttag gemessen wurde und der Carbonsäurewert (THC-COOH) unter 10 ng/ml liegt, besteht die Aussicht, dass keine MPU angeordnet wird. Wenn einer dieser Wert höher ausfällt oder wenn sonstige Erschwernismomente – wie etwa der Konsum von Alkohol – vorliegen bzw. wenn Sie wiederholt mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sind, müssen Sie damit rechnen, dass entweder zunächst ein Facharztgutachten eingeholt wird und die Führerscheinstelle dann entscheidet, ob sie zusätzlich eine MPU anordnet. Oder diese Anordnung erfolgt sofort.
Alle anderen Drogen, seien es stimulierende Drogen (XTC, Amphetamine, Kokain), betäubende Drogen (Heroin, Opiate) oder halluzinogene Drogen (LSD, Pilze usw.) werden als „schwer“ eingestuft und führen, falls der Konsum nachgewiesen wird, zur Anordnung einer MPU. Meistens liegt hier natürlich ebenfalls ein Blutwert vor, der im Anschluss an eine Polizeikontrolle erfolgt, was dann den Nachweis erbringt, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind.
Halten wir fest: wenn bei Ihnen der Konsum von Drogen belegt ist, wird die Führerscheinstelle Ihren Fall sorgfältig prüfen und nach Maßgabe der besonderen Umstände entscheiden, ob Sie eine MPU benötigen oder nicht. In vielen Fällen lässt sich dies bereits aufgrund der Aktenlage entscheiden. Manchmal erst nach einem Telefonat mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Lassen Sie uns also davon ausgehen, dass Sie ein Gutachten zur Fahreignung vorlegen müssen und dass Sie sich gründlich darauf vorbereiten wollen. Suchen Sie einen Fachmann, der Ihnen dabei hilft? Einen Partner, der Ihre Sorgen und Ängste versteht, Ihre schwierige berufliche oder vielleicht auch private Lage, der Sie unterstützt und Sie auf dem Weg zum Führerschein begleitet? Dann sind Sie richtig hier und sollten weiterlesen.
Meine Einzelberatung nimmt flexibel auf Ihre Situation Rücksicht. In einer ersten Sprechstunde lernen wir uns kennen. Ich habe die Möglichkeit, mich in Ihren Fall einzuarbeiten, die Aktenlage zu studieren und kann Ihnen eine Übersicht über das geben, was Sie in der MPU erwartet. Sie lernen die Kriterien einer positiven MPU kennen und erfahren, was man von Ihnen am Tag der Begutachtung verlangt.
Müssen Sie ganz auf den Konsum von Drogen (z.B. Cannabis) verzichten oder wird man Ihnen einen kontrollierten Konsum gestatten, solange Sie dann nicht mit dem Auto fahren? Benötigen Sie Drogenscreenings oder eine Haaranalyse? Verlangt der Gutachter, dass Sie eine MPU-Vorbereitung vorlegen? Ist der Besuch einer Suchtberatungsstelle erforderlich und mit welchen Bewährungsfristen müssen Sie rechnen?
Wenn diese Zusammenhänge geklärt sind, ist es möglich, bereits zum Ende der Sprechstunde eine Empfehlung auszusprechen, d.h. Sie werden erfahren, ob und wann eine MPU für Sie sinnvoll ist. Je nach Einzelfall können wir dann sogleich oder – wenn dies sinnvoll ist – für einen späteren Zeitpunkt eine Beratung vereinbaren.
Die Beratung beginnt mit einer biographischen Skizze. Es hat sich herausgestellt, dass Ihre Chancen auf ein positives Gutachten steigen, wenn der Gutachter Ihre persönliche Situation versteht. Auch ist es mir möglich, die Teilnahmebescheinigung ganz auf Sie abzustimmen. Haben Sie keine Angst. Sie entscheiden, was Sie sagen möchten oder nicht. Auch in einer Begutachtung brauchen Sie dem Gutachter nur soviel zu sagen, wie er benötigt, um Ihren Fall vernünftig zu beurteilen. Ich stehe nicht nur unter Schweigepflicht und behandle Ihre Mitteilungen vertraulich. Ich stehe auf Ihrer Seite und möchte Ihnen helfen. In einem Klima des wechselseitigen Respekts und Vertrauens lassen sich bald Zusammenhänge und persönliche Erlebnisse finden, die in einer Begutachtung hohen Erklärungswert haben.
Fragen zur Entwicklung Ihres Drogenkonsums, d.h. eine sorgfältige Betrachtung Ihrer Drogenvergangenheit stehen im Zentrum der Begutachtung. Sie können die Hälfte der Befragungszeit beanspruchen und zuerst einen Blick auf das Einstiegserleben werfen. Was hat Sie damals an der Droge fasziniert? Welche Vorstellungen hatten Sie von der zu erwartenden Wirkung? Hatten Sie Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen oder reizte Sie das Verbotene? Welche Rolle spielten Ihre Freunde? Wie haben Sie diesen ersten Konsum erlebt und wie haben Sie ihn danach beurteilt? In unserer Beratung werden wir diese Erfahrung eingehend analysieren und wichtige Erkenntnisse sichern, die Sie dann in der MPU einsetzen können. Sie werden dem Gutachter zum Beispiel klar machen können, warum Sie in einem oft unbewussten Zwiespalt zwischen Lust („das Zeug fährt geil ein, ich möchte das noch einmal haben!“) und Angst („das ist verboten, ich sollte mit Drogen nichts zu tun haben!“) sich schließlich entschieden haben, die Droge noch einmal bzw. öfters zu konsumieren.
Der Gutachter hat verstanden, was Sie anfangs an der Droge faszinierte und möchte jetzt von Ihnen hören, warum Sie in Folgezeit nicht ausgestiegen sind. Dabei vermutet er, dass Sie zunächst die Droge einfach nur einmal ausprobieren wollten und erst in einem zweiten Schritt sich entschieden haben, diese Erfahrung zu wiederholen bzw. die Droge öfters zu nehmen. Auch erwartet er – meistens zu Recht –, dass mit den Monaten oder Jahren die Häufigkeit und Menge Ihres Drogenkonsums angestiegen sind. Hier kommen nun Selbstbetrugsmechanismen ins Spiel, die wir eingehend besprechen wollen. Wie haben Sie diese Veränderungen, diese schleichende Aufweichung der eigenen Prinzipien vor sich selber gerechtfertigt? Wie haben Sie sich „reingewaschen“ bzw. welche Ausreden oder Verharmlosungen kamen Ihnen zu Hilfe? Wie hat die Droge selbst Ihr Denken und Verhalten manipuliert und es Ihnen ermöglicht, gegen strafrechtliches Risiko, gegen schlechtes Gewissen oder Bedenken des Partners die Droge weiterhin im eigenen Leben zu belassen. Und wie war es möglich, dass diese Droge zunehmend Besitz von Ihrem Freizeitverhalten ergriff und sich schließlich eine Regelmäßigkeit ergab, die Sie zwar wahrgenommen, gegen die Sie aber nicht mehr wirksam angegangen sind?
Natürlich kann Ihr Fall auch anders abgelaufen sein und nur die ganz eigene, gemeinsame Suche kann hier die Wahrheit zutage fördern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass meistens bereits eine Regelmäßigkeit, ja eine Art psychischer Abhängigkeit vorliegt, wenn der bittere Schritt einer MPU-Anordnung bzw. des Führerscheinentzugs eingetreten ist.
Bei der Darstellung Ihrer ganz persönlichen Drogengeschichte stoßen Sie bereits ins Zentrum einer jeden MPU vor. Denn zum einen möchte der Gutachter wissen, wann mit wem sie welche Drogen genommen haben. Zum anderen wird er flankierend erfragen, wie Sie selbst diese Entwicklung beurteilen. Meine Beratung legt peniblen Wert darauf, Ihnen wichtige, in der Begutachtung wirksame Schlüsselkonzepte einer kritischen Sicht der Vergangenheit an die Hand zu geben. Hierher gehört etwa das Konzept des „Tür-Öffnens“, d.h. der subtilen seelischen Manipulation durch die Rauscherfahrung, die Sie dann nicht mehr aus dem eigenen Gedächtnis bannen können. Denn mit jeder neuen Droge öffnet sich eine Tür des Verlangens, die nicht mehr geschlossen werden kann. Sie können darauf verzichten, durch diese Tür zu gehen, aber Sie werden den Blick auf den Reiz der Rauschwirkung nicht verlieren. Weitere wichtige Konzepte wie Kontrollverlust, Toleranzsteigerung, Verschleierung der Gefährlichkeit im Faszinosum der Wirkung, Verlust an sozialer Realität (bzw. Flucht aus der Wirklichkeit) oder – wenn Sie einen drastischen Begriff nicht scheuen – seelisch-körperliche Selbstvergewaltigung können besprochen und mit Ihrer Lebensgeschichte in Einklang gebracht werden. Das Wertvolle der Einzelberatung besteht darin, dass aus der Vielzahl der Varianten und Möglichkeiten jene herauskristallisiert werden können, die Ihnen entsprechen. Dies macht die Einzelberatung im Drogenfall unentbehrlich und mag einer der Gründe sein, warum Sie keine Gruppenschulung haben möchten.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die MPU aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil besteht. Sie werden also von einem Arzt und einem Psychologen untersucht. Beiden – insbesondere aber auch dem Arzt – werden Sie eine kompakte Übersicht Ihres früheren Konsumverhaltens vorlegen müssen. Dabei genügt es nicht, in etwa zu wissen, wann Sie welche Drogen konsumiert haben. Gutachter schätzen es, wenn Sie diese Information auf eine bestimmte Weise präsentieren, etwa in Form einer Drogenkurve oder einer Tabelle, die Sie übrigens in der Begutachtung vorlegen können. Doch haben Sie keine Sorge. Ich erarbeite mit Ihnen eine Drogenkonsumkurve, die zum einen der Wahrheit entspricht, zum anderen den formalen Erwartungen des Gutachters.
Warum-Fragen sind in der MPU immer heikel und erfahrungsgemäß schwer zu beantworten. Warum haben Sie überhaupt sich auf Drogen eingelassen? Warum auf bestimmte Drogen? Was hat Ihnen der Drogenrausch bedeutet und was hat er bei Ihnen bewirkt? Auch wenn es richtig ist, dass im Falle von psychischer (und natürlich körperlicher) Abhängigkeit der Konsum selber aus einem inneren Verlangen heraus sich ergeben kann, möchte der Gutachter doch spezifische Motive hören, die für Sie von Belang waren. Sie sollen das benennen können, was Ihnen die Droge persönlich bedeutet und gegeben hat, was sie attraktiv gemacht hat, kurz: ihr ganz eigenes Verführungspotential. Wenn Sie diese Fragen mit Blick auf Ihre Drogenvergangenheit beantworten können, d.h. Ihren Drogenkonsum lebensgeschichtlich erklären können, wird Ihnen der Gutachter das erforderliche Problembewusstsein bestätigen. Sie haben die seelische Funktion, die „Rolle“ der Droge(n) in Ihrem Leben erkannt und sich kritisch Ihrer Drogenvergangenheit gestellt.
Im zweiten Teil der MPU werden Sie nicht nur um eine Beurteilung Ihrer eigenen Situation gebeten. Der Gutachter möchte auch wissen, wie Sie zu Drogen allgemein stehen. Ob Ihnen klar ist, welche Gefahren von Drogen ausgehen und welche Verantwortung die Gesellschaft von Ihnen als Mensch und Autofahrer verlangt. Niemand nimmt Ihnen das Recht, hierzu eine eigene Meinung zu haben. Doch lohnt es sich, Fakten zu kennen, die den Konsum von Drogen problematisch erscheinen lassen. Diese Wahrheiten taugen später auch als Abstinenzmotive, d.h. als Gründe, die gegen einen Drogenkonsum sprechen. Ich nenne diesen Teil meiner Schulung „Drogen und Wahrheit – der Preis der Drogenkonsums“ und kann Ihnen versprechen, dass Sie interessante Zusammenhänge erfahren werden. Wir werden über die Auswirkung von Drogen auf die Gesundheit sprechen, über den fatalen Mechanismus der Drogenwirkung, über die Relation von Verlangen und seelischer (bzw. körperlicher) Abhängigkeit, über Toleranzsteigerung und Teufelskreis, über Suchtverschiebung, Dosierungsproblem (Überdosis) und Vieles mehr. Natürlich werden wir auch die ethische und strafrechtliche Problematik nicht auslassen und uns damit befassen, was die Weitergabe von Drogen (Dealen) bedeutet. Sie werden stichhaltige Argumente gegen den Drogenkonsum kennen und in der MPU erklären können, was Ihnen an den Drogen bedenklich erscheint.
Mit einer Reihe zusätzlicher Fragen versucht der Gutachter, Ihre Selbsteinschätzung zu erkunden. Hatten Sie ein Drogenproblem? Haben Sie Drogenmissbrauch betrieben oder waren Sie gar abhängig und wenn ja: körperlich oder seelisch? Denken Sie, dass Sie zu viel gekifft, geschnupft oder geraucht haben und glauben Sie, dass Sie Ihr Verhalten im Griff hatten? Hier geht es darum zu überprüfen, ob Ihr Selbstbild, d.h. Ihre rückblickende Beurteilung der eigenen Drogengeschichte mit der Realität, wie sie der Gutachter zuvor erfragte, übereinstimmt. Fragen dieser Art sind ebenfalls heikel, denn oft ergeben sich bei der Verwendung der Begriffe Missverständnisse. Ich helfe Ihnen, diesen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, Ihre Antworten auf die Sprache des Gutachters abzustimmen, d.h. Alltagsbegriffe in die Fachbegriffe des Gutachters zu übersetzen.
Dadurch, dass Sie in der MPU nur dann zugelassen werden bzw. Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie für ein Jahr (in seltenen Fällen 6 Monate) Drogenfreiheit nachweisen können, liegt auf der Hand, dass Sie in Ihrem Leben bestimmte Veränderungen vorgenommen haben. Doch könnte es sein, dass dies nur vordergründig motiviert war, d.h. dass Sie zwar für die fragliche Zeit keine Drogen genommen haben, doch sonst in Ihrem Leben alles beim Alten blieb. Sie hätten dann dieselben Freunde, dasselbe Freizeitverhalten, dieselben beruflichen oder privaten Rahmenbedingungen und mit ihnen ein hohes Maß an Rückfallwahrscheinlichkeit. Daher wird der Gutachter konkrete Veränderung und Abstinenzmotive erfragen. Wir werden in der Beratung erarbeiten, was Sie in Einstellung und Verhalten verändert haben, werden gemeinsam herausfinden, wo Sie vielleicht noch weiter gehen können und werden eine Reihe interessanter Konzepte besprechen, so etwa einen kritischen Blick auf die Drogenszene werfen oder erkennen, warum es in einem System sozialen Drogenkonsums und potentieller Denunziation durch „falsche“ Freunde kaum möglich ist, unentdeckt zu bleiben. Wenn Sie bereit sind, in Ihrem Leben die erforderlichen Umstellungen umzusetzen, d.h. die nötige innere und äußere Distanz zur Welt der Drogen herzustellen, haben Sie ausgezeichnete Chancen in einer MPU.
Die MPU schließt im allgemeinen mit einem Ausblick auf die Zukunft, d.h. mit einer Beurteilung von Rückfallgefahren und einer „Vermeidungsplanung“. Sicherlich haben Sie Recht damit, dass dieser Teil prominenter erfragt werden müsste, doch es gehört zur Tradition der Begutachtung, dass erst, wenn die Vergangenheit gründlich erforscht wurde, der Blick auf die Zukunft frei wird. Nachdem viele Klienten leider erneut zu Drogen greifen bzw. der Gutachter von einer hohen Rückfallgefahr ausgeht, wird er versuchen gewissenhaft herauszufinden, ob Ihnen diese Gefahr bewusst ist bzw. was Sie zu tun gedenken, damit Sie ein Leben jenseits der Drogen dauerhaft führen können. Hier genügt es nicht zu sagen, dass Sie keine Drogen mehr zu sich nehmen wollen. Sie müssen die Fundamente Ihrer Entscheidung bzw. Ihrer persönlichen Stabilität darlegen und beispielhaft begründen, dass in Ihrem Leben, Ihrer Freizeitgestaltung, Ihrem Umgang mit Problemen, Ihrem Freundeskreis usw. die notwendigen Veränderungen eingetreten sind und Sie müssen zeigen, dass Sie konkrete Vermeidungsstrategien erfolgreich erprobt haben.
Nehmen Sie diese penible Befragung dem Gutachter nicht übel. Er möchte die richtige Entscheidung treffen, d.h. er möchte herausfinden, ob Sie zu den ehrlichen und motivierten Autofahrern gehören, zu denen, die wirklich an sich gearbeitet haben oder ob Sie zu denen gehören, die sich durch eine MPU hindurch schwindeln wollen. Wenn Sie die angesprochene Ehrlichkeit und Motivation besitzen, sind sie ein vorzüglicher Kandidat für eine MPU-Vorbereitung. Wenn Sie meine Beratung besucht und die Schulungsunterlagen studiert haben und wenn Sie zusätzlich die Auflagen und Bewährungszeiträume, die in Ihrem Fall erforderlich sind, erfüllen, dann haben Sie exzellente Aussichten auf ein positives Gutachten.
Wie Sie sehen, erfordert nicht nur die Schulung Ihre Zeit. Auch Bewährungszeiträume müssen eingehalten werden. Daher ist es unter allen Umständen empfehlenswert, sich so bald wie möglich zu einer Sprechstunde anzumelden. Sie verpflichten sich damit noch nicht zu einer Beratung. Sie holen sich nur frühzeitig wichtige Informationen. Sie ersparen sich den Verlust von Zeit und Geld und Sie wissen, was auf Sie zukommt und was Sie selbst tun können. Dass bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme die vom Gericht verhängte Sperrfrist durch eine verkehrspsychologische Beratung auch – ohne zusätzliche Kosten – verkürzt werden kann, ist ein angenehmer Nebeneffekt der Schulung.
Warten Sie daher nicht! Rufen Sie an!
Sichern Sie sich diese wichtige persönliche Information!
Die Einzelberatung Drogen (MPU-Vorbereitung) umfasst im allgemeinen 8 Sitzungen zu je eineinhalb Stunden. Manchmal sind weitere Sitzungen erforderlich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn zusätzlich zur Drogenproblematik eine Alkoholfahrt oder andere verkehrsrechtliche (bzw. strafrechtliche) Verstöße vorliegen. Meist lässt sich bereits in der Sprechstunde erkennen, mit wievielen zusätzlichen Sitzungen Sie rechnen müssen. Manchmal bringen auch erst Telefonate mit der Führerscheinstelle, die ich gerne für Sie durchführe, Klarheit.
Die Einzelberatung Drogen im Umfang von 8 Sitzungen zu je eineinhalb Stunden kostet 95 Euro pro Sitzung inklusive Teilnahmebescheinigung. Um den Arbeitsaufwand eines Ersttelefonats und der Sprechstunde zu respektieren, bitte ich Sie, auch zur Sprechstunde 95 Euro mitzubringen. Sollten Sie später eine optionale Testbegutachtung erwünschen, wäre ein letztes Mal dieser Betrag fällig.
Ich weiß, dass auch Sie das Geld für die MPU-Vorbereitung verdienen müssen und möchte, dass die Investition sich für Sie lohnt. Ich möchte, dass Sie persönlich von der Beratung profitieren, dass Sie sich freier und glücklicher fühlen und ohne Angst in die Begutachtung gehen. Ich möchte aber auch, dass der Gutachter Sie versteht, Ihren Fall von Anfang an richtig beurteilt. Ich stelle daher jedem meiner Klienten eine individuelle und ausführliche Teilnahmebescheinigung aus, in der wesentliche Schulungsinhalte benannt und Ihre Situation differenziert dargestellt ist. Der Gutachter kann sich so – bevor Sie das Zimmer betreten – ein detailliertes Bild machen; der Rahmen für eine verständnisvolle Befragung ist gegeben. Auch Fahrerlaubnisbehörden schätzen eine solche Bescheinigung, denn sie ermöglicht es den Sachbearbeitern, für den Fall, dass bereits ein negatives Gutachten vorliegt, eine baldige Neubegutachtung zu begründen.
Lassen Sie es nicht soweit kommen! Handeln Sie rechtzeitig! Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Sprechstunde. Dann wissen Sie, was Sie tun müssen, um mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihren Führerschein wiederzuerlangen
Ich nehme mir Zeit für Sie! Ich helfe Ihnen!
Dr. Matthias Junker
Orlandostr. 8, 80331 München
(089) 291 651 63