Immer wieder werden Sie auf dieser Webpräsenz auf meine Sprechstunde aufmerksam und könnten sich daher fragen, was dort besprochen wird und warum ich so dringend wenigstens diese eine Sitzung empfehle.
Die Sprechstunde ist banal betrachtet die erste Möglichkeit, sich persönlich kennen zu lernen, doch sie ist viel mehr. Sie ist der Ausgangspunkt eines Projektes, das sich über viele Stunden hinweg zieht, darüber hinaus wirken soll und erst mit der Wiedererteilung oder der Bestätigung Ihrer Fahrerlaubnis zum Abschluss kommt. Sie schafft die Voraussetzungen für unsere Zusammenarbeit, erkennt, ob wir gemeinsam als Team zusammenpassen und ob ich der richtige Trainer für sie bin: derjenige, der Sie motivieren kann, das Notwendige zu tun, damit Sie am Tag der Begutachtung Erfolg haben. Dazu muss sie informieren, motivieren und den Weg aufzeigen, der vor Ihnen liegt, um wieder an den Führerschein zu kommen oder, falls Sie Inhaber sind, ihn dauerhaft zu behalten.
Sie werden deshalb feststellen, dass ich auch bei Ihnen auf bewährte Weise verfahre und das, was ich für Sie und mich von der Sprechstunde erwarte, möglichst gewinnbringend aus ihr herausholen möchte.
Vermutlich haben Sie ein Kontaktformular ausgefüllt oder mich in der Praxis angerufen, so dass am Telefon ein erster Kontakt entsteht. Da die wenigstens Fälle, wenn es um eine MPU-Anordnung geht, trivial sind – und rechnen Sie nicht damit, dass Ihr Fall eine Ausnahme bildet –; da zudem die Sache Ihnen sehr wichtig ist und auch ich die Voraussetzungen einer Schulung gründlich prüfen muss, werden Sie feststellen, dass ich Sie meistens bitte, am Abend, nach den Therapiesitzungen Sie zurückrufen zu dürfen. Dies macht Sinn, denn dann habe ich Zeit für Sie und Ihr Anliegen und die aktuelle Stunde ist ungestört bzw. kann für den Klienten verwendet werden.
Abends, in unserem Gespräch, lassen sich die wesentlichsten Parameter Ihres Falles festhalten. Warum Sie ein Gutachten vorlegen müssen, wer Sie zu mir geschickt hat, welche Zeit Sie für Ihre Rehabilitation zur Verfügung haben und welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. Manchmal sind Angebote von Kollegen für Sie sinnvoller und gerne gebe ich Ihnen dann entsprechende Adressen. Meistens – und schließlich ist dies ja mein Beruf –, bin ich doch qualifiziert, Sie zu schulen. Eine Beratung findet dann statt und hat dann Sinn, wenn ich sie für vertretbar halte und wenn beide, Sie und ich, das wollen.
Nachdem wir uns am Telefon also kennen gelernt haben, vereinbaren wir üblicherweise einen einzigen Termin für die Sprechstunde. Nehmen Sie sich dafür 75 Minuten Zeit und bringen Sie 95 Euro mit. Bringen Sie auch alle Unterlagen, die in Ihrem Fall relevant sind und die Sie noch haben, mit zu dieser ersten Sitzung. Denn wir werden sie benötigen.
Wie können wir die Zeit optimal nutzen? Ich werde in der Sprechstunde, nachdem ich Ihre Personalien aufgenommen habe, zunächst einmal für kurze Zeit die von Ihnen mitgebrachten Dokumente studieren, d.h. mich in das Wesentliche Ihres Falles einarbeiten. Vieles lässt sich in einer solchen ersten Sitzung gar nicht besprechen, was später für das Verständnis noch von Belang ist, doch das spielt keine Rolle. In dieser ersten Sitzung wollen Sie informiert werden und Sie wollen möglichst viel der brauchbaren Information. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie diese Information bekommen werden.
Denn im weiteren Verlauf der Sprechstunde werde ich Ihnen typischerweise das System der Begutachtung vorstellen, so dass Sie ein gutes Bild davon erhalten, was dort auf Sie zukommt. Dabei wird die Frage, wie Sie ein positives Gutachten schaffen können, natürlich ebenfalls zur Sprache kommen und damit sind wir bereits bei einem wichtigen Punkt angelangt. Erst, wenn Sie wissen, was von Ihnen in der MPU abverlangt wird, können Sie Ihre weitere Strategie festlegen und klarer sehen, was auch die verkehrspsychologische Beratung Ihnen bieten kann.
Die Inhalte der Sprechstunde richten sich natürlich nach dem Grund Ihres Kommens, d.h. dem Anlass der MPU-Anordnung. Beim Themenbereich Alkohol werde ich Sie in die Denkweise des Gutachters einführen. Ich werde Ihnen den Unterschied zwischen kontrolliertem Trinken, therapeutischer und lebenslanger Alkoholabstinenz zeigen, werde Ihnen darlegen, welchen Wert der Gutachter auf Abstinenz, Willensstärke und ‚Nein-Sagen‘ legt und werde Ihnen die Kriterien einer positiven Begutachtung vorstellen. Danach werden wir prüfen, welche Abstinenzbelege bei Ihrer Vorgeschichte nötig sind, wo und wie Sie diese erheben sollten und wann eine Begutachtung sinnvoll ist. Zuletzt gebe ich Ihnen natürlich einen Überblick über die Fragen, die der Gutachter Ihnen stellen wird. Anhand dieses Überblicks lässt sich dann leicht aufzeigen, welcher Schulungsumfang für Sie sinnvoll ist.
Im Drogenfall gestaltet sich die Sprechstunde ganz ähnlich. Da aber die Diskussion der Grenzwerte (reines THC und Carbonsäure) komplex ist und ganz allgemein die Gesetzeslage schwankend, werden behördliche Aspekte vergleichsweise intensiver zur Sprache kommen. Denn meistens besitzen Sie ja noch die Fahrerlaubnis und fragen sich jetzt, wie lange Sie sie behalten können und welche Möglichkeiten einer Verzögerung des drohenden Entzugs es gibt. Bei der Besprechung des Gutachterweltbilds gelangen wir wenigstens in Ansätzen zu zentralen Fragen jeglichen Drogenkonsums. Was haben Ihnen die Drogen bedeutet? Was erwarten Sie von der Zukunft? Wie wichtig ist Ihnen Ihre seelische und körperliche Gesundheit? Wie stehen Sie zur Persönlichkeitsveränderung der Drogen und wie wichtig ist es Ihnen, frei zu sein?
Wenn Sie erkennen, dass Sie auf die Drogen verzichten müssen, um wieder oder weiterhin autofahren zu dürfen; – wenn Sie verstehen, dass Sie diesen Verzicht medizinisch belegen müssen und wenn Sie bereit sind, sich gegen die Drogen zu entscheiden, lässt sich das Projekt der Rehabilitation formulieren. Je nach Schwere und Art des Drogenkonsums ergeben sich die weiteren Schritte, wobei – wie Sie wohl schon wissen – mit Ausnahme des leichten Haschischfalles ein Jahr Drogenabstinenz bindend sind. Auch im Drogenfall gibt Ihnen die Sprechstunde abschließend einen Überblick über die Fragen des Gutachters und die Inhalte meiner Schulung.
Der verkehrs- oder strafrechtliche Fall schenkt der Sprechstunde wenigstens in einer Hinsicht etwas zeitlichen Spielraum, denn im allgemeinen sind medizinische Befunde hier nicht von Belang. Bedeutsamer ist es, zu verstehen, warum eine MPU erforderlich ist und was Sie, die doch autofahren können und sich sonst nichts zu schulden haben kommen lassen, dort verloren haben. Wenn ich die Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeiten auf dem Flipchart notiert oder mich in eine Strafsache etwas eingearbeitet habe, entweder durch Heranziehen des Urteils oder, indem Sie mir erzählen, was damals passierte, kann ich nicht nur erkennen, was die Eignungszweifel bei der Führerscheinstelle verursacht hat, sondern auch, welche Fragen der Gutachter Ihnen stellen wird. Ich gebe Ihnen auch hier eine Übersicht dieser Fragen und kann Ihnen dabei die Inhalte der Beratung vorstellen. Und natürlich werden Sie ebenfalls bereits die Hürden des Erfolgs kennen lernen, d.h. die Kriterien einer erfolgreichen Begutachtung.
Wenn diese Aufklärung geleistet ist, sollten Sie ungeachtet Ihrer Vorgeschichte und Anlassgruppe von mir erfahren, wie ich mir die weitere Beratung vorstelle, wie viele Sitzungen wir benötigen und wie hoch Ihre finanzielle Investition ist. Manchmal, wenn etwa die Aktenlage unklar ist oder ich bemerke, dass Sie mehr Zeit benötigen, um die Inhalte aufzunehmen, ist eine solche Prognose nicht sicher möglich, doch meistens lassen sich der Rahmen der Beratung und damit die Kosten abstecken.
Und nun, nachdem ich in der Sprechstunde viel geredet und Ihnen viel Information gegeben habe, sind Sie am Zug. Sie können das Gehörte in Ruhe auf sich wirken lassen, können den Flipchartbogen, der diese Informationen enthält, mit nach Hause nehmen. Sie können sich mit Ihrem Partner oder einem guten Freund besprechen und Sie können sich überlegen, ob und wann Sie eine Beratung durchführen wollen. Vorausgesetzt, das war oben schon angeklungen, dass wir beide damit einverstanden sind. Denn natürlich haben Sie, aber auch ich immer die Möglichkeit, keine weitere Beratung zu vereinbaren.
Sollten Sie aber meine Webseiten aufmerksam studiert haben und sich dort bereits ein Bild von meiner Arbeit gemacht haben; sollten Sie weiterhin nach unserem persönlichen Gespräch eine solche Beratung wünschen, dann haben wir den letzten Schritt der Sprechstunde vor uns. Wir können gemeinsam nach Ihrem und meinem Terminkalender die erforderlichen Sitzungen vereinbaren. Wir können uns dafür entscheiden zusammenzuarbeiten, um Ihnen den Führerschein wieder zurückzugewinnen bzw. dauerhaft zu erhalten.
Denn darum sind Sie zu mir gekommen und das ist meine Aufgabe: sie so fair wie möglich zu informieren und zugleich meine ganze Kraft für Sie und Ihren Führerschein einzusetzen. Sollten Sie eine solche Sprechstunde wünschen, dann rufen Sie mich doch einfach an oder füllen Sie das Kontaktformular aus, damit ich schon etwas mehr über Ihren Fall weiß. Dann ist auch Ihr Projekt der Wiedererteilung des Führerscheins auf einem guten Weg!