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MPU-Vorbereitung Straftaten

Ihre Situation

Wenn Sie diese Webseite angewählt haben, dann werden Ihnen vermutlich eine oder mehrere Straftaten zur Last gelegt. Es mag sein, dass Sie den Führerschein deshalb bereits verloren haben. Vielleicht haben Sie dies mit Hilfe eines Anwalts noch verhindern können, doch nun hat die Führerscheinstelle eine MPU angeordnet. Ihnen ist bekannt, dass man bei 8 oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis verliert, doch muss Ihr Vergehen nicht im Straßenverkehr erfolgt sein. Natürlich ist dies möglich, wie etwa im Falle einer Nötigung oder einer Straßenverkehrsgefährdung, doch auch Delikte außerhalb des Straßenverkehrs, wie etwa eine vorsätzliche Körperverletzung oder gar solche, die scheinbar überhaupt nichts mit dem Autofahren zu tun haben, wie etwa Betrugsfälle oder andere Vergehen, die eine Gerichtsverhandlung und Verurteilung nach sich zogen, können bedeutsam sein. Zuletzt mag der Fall eingetreten sein, dass Sie eine Bewährungs- oder gar Haftstrafe erhielten und nun festgestellt haben, dass Sie – obwohl doch bereits „bestraft“ – zusätzlich eine MPU beibringen müssen, um Ihren Führerschein zu retten oder wiederzuerlangen.

Lassen Sie sich von dieser Sachlage nicht verunsichern. Eine MPU kann immer dann angeordnet werden, wenn entweder mehrere geringfügige Verstöße (wie im Punktefall) oder wenige schwerwiegendere Verstöße vorliegen oder wenn gravierende Straftaten mit Vorsatz bzw. mit erkennbarem Aggressionspotential aktenkundig sind. In solchen Fällen stellt man Ihre Eignung in Frage, d.h. man unterstellt, dass Sie entweder ein mangelndes Rechtsbewusstsein haben oder dazu neigen bzw. neigen könnten, in provokativen Situationen, die Sie selbst nicht hervorgerufen haben müssen, die Kontrolle zu verlieren. Dies muss natürlich nicht sein, doch hat die Aktenlage, hat der im Gerichtsurteil festgehaltene Tatbestand Sie in Bedrängnis gebracht.

Die Führerscheinstelle kann und wird in einem solchen Fall nicht willkürlich handeln. Sie wird Ihren Fall sorgfältig prüfen, ein aktuelles Führungszeugnis (Berlin) und einen Punkteauszug (Flensburg) einholen und nach Maßgabe der besonderen Umstände entscheiden, ob Sie eine MPU benötigen oder nicht. In vielen Fällen lässt sich dies bereits aufgrund der Aktenlage entscheiden. Manchmal erst nach einem Telefonat mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Lassen Sie uns also davon ausgehen, dass Sie ein Gutachten zur Fahreignung vorlegen müssen und dass Sie sich gründlich darauf vorbereiten wollen. Suchen Sie einen Fachmann, der Ihnen dabei hilft? Einen Partner, der Ihre Sorgen und Ängste versteht, Ihre schwierige berufliche oder vielleicht auch private Lage, der Sie unterstützt und Sie auf dem Weg zum Führerschein begleitet? Dann sind Sie richtig hier und sollten weiterlesen.

Die Sprechstunde

Meine Einzelberatung nimmt flexibel auf Ihre Situation Rücksicht. In einer ersten Sprechstunde lernen wir uns kennen. Ich habe die Möglichkeit, mich in Ihren Fall einzuarbeiten, die Aktenlage zu studieren und kann Ihnen eine Übersicht über das geben, was Sie in der MPU erwartet. Sie lernen die Kriterien einer positiven MPU kennen und erfahren, was man von Ihnen am Tag der Begutachtung verlangt.

Wird der Gutachter Ihre besondere Lage als Mensch und Autofahrer verstehen? Wird er Sie aufgrund der Ihnen zu Last gelegten Taten vorverurteilen oder Ihnen eine faire Chance geben? Wird er glauben, dass Sie ein „krimineller“ oder „aggressiver“ Mensch sind oder wird er verstehen, in welcher besonderen Situation Sie damals waren? Wird er, wenn Sie die Hintergründe und Motive Ihres damaligen Verhalten verständlich machen, dies als Ausreden interpretieren und Ihnen vorwerfen, dass Sie die Dinge verharmlosen, auf andere Menschen abschieben und die Verantwortung für eigenes Fehlverhalten nicht übernehmen wollen? Dürfen Sie ihm zuletzt sagen, dass nicht Sie alleine an der Misere „schuld“ waren, sondern dass zum einen die komplexe Situation damals, zum anderen auch das Fehlverhalten Anderer mit an der Entstehung der Straftat beteiligt waren? Verlangt der Gutachter zuletzt, dass Sie eine MPU-Vorbereitung vorlegen und mit welchen Bewährungsfristen müssen Sie rechnen?

Wenn wir in einem ersten Überblick die Aktenlage sortiert und bedeutsame Zusammenhänge ergründet haben, ist es möglich, bereits zum Ende der Sprechstunde eine Empfehlung auszusprechen. Sie werden erfahren, ob und wann eine MPU für Sie erfolgversprechend ist. Sollte bereits eine negative MPU vorliegen oder sollten Sie bereits eine Beratungssitzung bei einem Kollegen in Anspruch genommen haben, können wir die dort gegebenen Vorschläge berücksichtigen. Je nach Einzelfall können wir dann sogleich oder – wenn dies sinnvoll ist – für einen späteren Zeitpunkt eine Beratung vereinbaren.

Die Beratung (MPU-Vorbereitung)

Modul 1. Biographische Skizze

Die Beratung beginnt mit einer biographischen Skizze. Es hat sich herausgestellt, dass Ihre Chancen auf ein positives Gutachten steigen, wenn der Gutachter Ihre persönliche Situation versteht. Auch ist es mir möglich, die Teilnahmebescheinigung ganz auf Sie abzustimmen. Haben Sie keine Angst. Sie entscheiden, was Sie sagen möchten oder nicht. Auch in einer Begutachtung brauchen Sie dem Gutachter nur soviel zu sagen, wie er benötigt, um Ihren Fall vernünftig zu beurteilen. Ich stehe nicht nur unter Schweigepflicht und behandle Ihre Mitteilungen vertraulich. Ich stehe auf Ihrer Seite und möchte Ihnen helfen. In einem Klima des wechselseitigen Respekts und Vertrauens lassen sich bald Zusammenhänge und persönliche Erlebnisse finden, die in einer Begutachtung hohen Erklärungswert haben.

Modul 2. Analyse der einzelnen Verstöße

Zumeist nehmen Fragen zu den einzelnen Vergehen einen wichtigen Platz im ersten Drittel der Begutachtung ein. Der Gutachter möchte wissen, was damals passierte und warum es passierte. Dabei ist unerheblich, um welche Art von Vergehen es sich handelt. Im Falle einer Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung wird der Gutachter Sie fragen, wie es damals genau zu diesen Vergehen kam und er wird sorgfältig darauf achten, dass Sie bei der Beschreibung das eigene Fehlverhalten und nicht das Anderer in den Vordergrund stellen. Auch wird er sorgfältig prüfen, ob Ihre Darlegung mit der Aktenlage konform ist oder ob Sie die Dinge beschönigen. Er wird dann von Ihnen wissen wollen, warum es zu dieser Fehlentwicklung kam, d.h. warum Sie damals sich haben zu diesem Fehlverhalten hinreißen lassen oder warum Sie die Fassung verloren haben. Im Falle von Vergehen, die nicht im Straßenverkehr stattfanden, wird der Gutachter die näheren Umständen Ihrer damaligen Situation erkunden, aber auch hier darauf abheben, ob Sie die Dinge wahrheitsgemäß berichten und ein Unrechtsbewusstsein haben. In unserer Beratung werden wir diese Fragen kritisch analysieren und wichtige Konzepte besprechen, die Sie dann in der MPU einsetzen können. Sie werden konkrete Ursache bzw. Hintergründe für die Verstöße benennen können, ohne in den Verdacht zu geraten, sich herauszureden. Ihr Blick wird selbstkritisch auf eigene Fehler gerichtet sein und mögliche Fehler Anderer aus der Betrachtung herausnehmen.

Modul 3. Deliktmotive und Persönlichkeit

Warum-Fragen sind in der MPU immer heikel und erfahrungsgemäß schwer zu beantworten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Ihnen zur Last gelegten Taten. Warum haben Sie diese damals begangen und was haben diese Delikte mit Ihnen als Mensch zu tun? Lassen Sie uns erneut zwei Varianten unterscheiden. Im Falle von sog. „Aggressionsdelikten“ wie etwa Nötigungen, Beleidigungen oder Körperverletzungen geht der Gutachter davon aus, dass in Ihrer Persönlichkeit Momente der Schwäche, der Verletzbarkeit vorhanden sind, die in kritischen Situationen der Konfrontation, der Provokation oder der extremen Anspannung durchschlagen. Sie müssen nicht ein Mensch sein, der vorsätzlich Andere bedrängt. Doch der Gutachter glaubt, dass Sie ein Mensch sein könnten, der in Konfliktsituationen leichter die Nerven verliert. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Viele Gutachter glauben, dass solche Neigungen Persönlichkeitsmerkmale sind, die bereits in früher Kindheit angelegt werden und – wenn nicht erkannt und bearbeitet – später zum Tragen kommen. Wenn Sie etwa ohne Vater aufgewachsen sind oder Gewalt bereits früh in der Familie kennengelernt haben, wenn Sie als Kind wenig Beachtung erfahren haben oder gelernt haben, dass Sie weiter kommen, wenn Sie sich gegen Andere durchsetzen, dann kann es sein, dass diese kritischen Marksteine Ihrer Kindheit, diese Lernerfahrungen Sie später prägen. Selbstverständlich muss dies nicht so sein, doch Erklärungen, welche die eigene Biographie bzw. Familiensituation – der Fachmann sagt hier gerne: Sozialisation – miteinbeziehen, haben in der MPU hohen Erklärungswert.

Nehmen wir den Fall von Straftaten, die nicht auf Aggression sich gründen, sondern auf Regelmissachtung im weitesten Sinne. Hier ist der Sachverhalt komplexer, denn es mag die unterschiedlichsten Motive geben. Natürlich ist denkbar, dass Sie einen eigenen Vorteil im Auge hatten und die Straftat bewusst begangen haben. Oft haben Sie dann eine Risikokalkulation durchgeführt, d.h. überlegt, was Ihnen im schlimmsten Fall passieren kann. Sie haben Kosten und Nutzen gegenübergestellt, waren davon überzeugt, sich im Notfall per Anwalt aus der Misere herausziehen zu können und vielleicht haben Sie Ihre Möglichkeiten, Ihre Kontakte, Ihre Handlungsspielräume überschätzt. Vielfach ergeben sich Straftaten aber nicht aus einem solchen einfachen Vorsatz, sondern aus einer komplexen Vernetzung von Umständen, die Sie nicht mehr gänzlich kontrollieren konnten. Wenn auch Fälle von Betrug eher auf Vorsatz verweisen, sind jedem Gutachter Varianten bekannt, in denen kritische Belastungen eine wichtige Rolle spielen. Vielleicht hatten Sie eine Firma, wollten diese retten, nur um festzustellen, dass man Ihnen Konkursverschleppung vorwirft. Oder Sie haben die Steuer oder den Unterhalt nicht mehr bezahlen können. Die Liste möglicher Delikte ist etwa so reichhaltig wie das Strafgesetzbuch. Meine Beratung wird Ihre ganz persönlichen „Schwachpunkte“ erarbeiten und Ihnen helfen, dem Gutachter deutlich zu machen, warum diese individuellen Faktoren die Vergehen begünstigt haben.

Modul 4. Deeskalationsstrategie bei Provokationen

Dieses Modul ist für Sie von Interesse, wenn Straftaten vorliegen, in denen aggressive Tendenzen zum Ausdruck kommen. Zum einen wollen Sie dem Gutachter klar machen, dass Ihre Lebensumstände verändert und daher neuerliche Delikte unwahrscheinlich sind. Dies werden wir in Modul 6 aufgreifen. Zum anderen möchten Sie darlegen, dass Sie selbst in der Lage sind, sich in Konfliktsituationen zu beherrschen. Hier greift nun ein Programm, welches ich Ihnen in der Beratung vorstelle und gemeinsam mit Ihnen bespreche: die Deeskalationsstrategien bei Provokationen. Es hat sich nämlich heraus gestellt – und Sie selber wissen dies nur allzu gut – dass zu einer Aggressionstat mindestens zwei Menschen gehören. In seltenen Fällen schlägt ein Mensch ohne erkennbaren Grund zu. Meistens sind es zunächst harmlos erscheinende Auseinandersetzungen, die dann Schritt für Schritt eskalieren. Es beginnt mit einem Missverständnis, mit einer Diskussion und einem Streit. Keiner der Beteiligten möchte nachgeben und so findet die Sache kein Ende. Warnungen, Drohungen und Beleidigungen können sich anschließen. Dritte können hinzugezogen werden und schließlich entgleitet der Streit. Die Gefühle der Beteiligten sind verletzt, Hass und Aggression gewinnen die Überhand und es kommt zu körperlichen Übergriffen. Auch hier ist es nicht immer einfach festzustellen, wer was zuerst gesagt und wer zuerst handgreiflich wurde. Doch darum geht es in der MPU nicht. Der Gutachter sieht Ihre Verurteilung und möchte von Ihnen wissen, was Sie damals konkret falsch gemacht haben und wie Sie sich künftig in einem vergleichbaren Falle verhalten werden. Und hier erbringen unsere Deeskalationsstrategien eine bedeutsame Erkenntnis. Es bedarf vieler Stufen, bis zuletzt die Handgreiflichkeit eingetreten ist und Sie haben zu jeder dieser Stufen die Möglichkeit, auszusteigen. Sie können negative Emotionen früh stoppen, können sich rechtzeitig aus der Konfliktsituation entfernen, können die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen oder dem Gegenüber nonverbal bzw. verbal signalisieren, dass Sie an einem Streit nicht interessiert sind. Ich helfe Ihnen, die richtigen Worte zu finden, d.h. Ihre Antworten auf die Sprache des Gutachters abzustimmen und sicherzustellen, dass Ihre Darlegungen vom Gutachter verstanden werden.

Modul 5. Gesetz

Dieses Modul benötigen Sie vor allem dann, wenn Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs vorliegen und Ihnen Vorsatz bzw. Regelmissachtung vorgeworfen wird. Doch auch im Falle von aggressiven Vergehen ist es hilfreich. Der Gutachter sieht sich als Vertreter von „Recht und Ordnung“, d.h. er hat eine ebenso einfache, wie folgenschwere Vorstellung. Er geht davon aus, dass Sie als Mitglieder unserer Gesellschaft, sei es im Leben, sei es im Straßenverkehr, bestimmten Regeln unterworfen sind. Diese Regeln ordnen das Zusammenleben der Menschen und sind unverzichtbar. Zwar steht es Ihnen frei, dagegen vorzugehen, doch müssen Sie dann den Preis dafür bezahlen, denn keine Gesellschaft kann es sich leisten, in Chaos zu versinken. Denken Sie an Gesellschaften, in denen Gesetze fehlen oder nicht mit der nötigen Sorgfalt verfolgt werden. Diese Gesellschaften, wir wissen es alle, können sich in der Zeit des Globalismus, des internationalen Überlebenskampfes nicht halten. Deutschland gehört zu jenen Ländern, deren Erfolg auf einer berechenbaren Struktur der Ordnung beruht, kurz: auf einem Grundgesetz, das nach demokratischen Prinzipien aufgebaut ist und ein Optimum an persönlicher Freiheit, aber auch sozialer Verantwortung anstrebt. Was immer Sie von diesem Konzept halten, es wird auf Sie und Ihr Fehlverhalten angewendet. Was dies konkret bedeutet liegt auf der Hand: Sie haben gegen das Gesetz verstoßen, haben die Abrede mit der Gesellschaft gebrochen, haben sich innerhalb oder außerhalb des Straßenverkehrs Eigenwilligkeiten erlaubt, welche die Harmonie der Gemeinschaft stören. Ob Sie als Autofahrer mit Ihrer Straftat die Verkehrssicherheit beeinträchtigt haben oder ob Sie durch Bruch des Gesetzes die Verbindlichkeit und Berechenbarkeit sozialer Normen außer Kraft gesetzt haben, ist dabei unerheblich. Der Gutachter möchte nur eines herausfinden. Stehen Sie zu Ihren Fehlern und sind Sie bereit, Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit oder zur Gesellschaft zu leisten oder nehmen Sie sich das Recht heraus, selbst zu bestimmen, wann und wann nicht ein solcher Beitrag für Sie in Frage kommt? Wenn Sie klar machen können, dass es Ihnen wichtig ist, die Regeln der Gemeinschaft zu befolgen, und wenn Sie verständlich machen können, warum eine solche Regelbefolgung unverzichtbar ist, warum es für Sie persönlich, aber auch für die Gesellschaft selbst keine vernünftigen, d.h. besseren Alternativen gibt, dann haben Sie exzellente Chancen auf ein positives Gutachten.

Modul 6. Einsicht, Lebensphasen, Werte und Veränderung

Wie Sie sehen, hängt der Erfolg einer Begutachtung davon ab, ob Sie „Einsicht“ in Ihr Fehlverhalten zeigen und ob Sie sich zum Positiven hin verändert haben. Neben dem bereits besprochenen Verständnis für die Notwendigkeit einer Regelbefolgung können in dieser Phase der MPU die unterschiedlichsten Einstellungsmängel, Selbstbetrugsmechanismen oder die Neigung, unangenehme Dinge auf Andere abzuschieben bzw. zu verdrängen, zur Sprache kommen. Es mag sein, dass Sie damals egoistisch gedacht und gehandelt haben. Dass Ihnen ein Unrechtsbewusstsein fehlte, dass Sie sich selbst etwas vorgemacht haben, um das Vergehen zu rechtfertigen, etwa auf Sätze vertrauten wie: „die Anderen machen das auch!“ oder: „nur wenn zu dumm ist, wird erwischt!“ Und es mag sein, dass Ihnen das „Vorbild“ korrupter Politiker oder skrupelloser Machtmenschen imponierte. Oder war es so, dass es Ihnen kunstvoll gelang, eigene Bedenken wegzudrängen, zu beschwichtigen? Zuletzt kann natürlich sein, dass Sie im Stress Ihrer Lebenssituation überhaupt keine Zeit mehr fanden, über sich und Ihr Verhalten nachzudenken.

Diese Fehler und Versäumnisse wollen Sie abgestellt haben. Sie wollen dem Gutachter deutlich machen, dass Sie die richtigen Einstellungen gewonnen und an Ihrer Persönlichkeit gearbeitet haben. Sie wollen mit einem Wort verdeutlichen, dass Sie als Mensch sich verändert haben, dass Ihr Selbstverständnis den Erwartungen der Gesellschaft entspricht und Ihr Verhalten dem Gemeinwohl dient. Verstehen Sie mich nicht falsch. Es geht hier nicht darum, dass Sie keine eigene Meinung zu den Dingen des Lebens haben dürfen. Es geht einzig darum, dass Sie Ihre Ansichten und Ihr Verhalten mit dem Gesetz, d.h. dem Minimalkonsens eines geregelten Zusammenlebens in Einklang bringen.

In der Begutachtung können Sie Ihre positiven Veränderungen am besten dadurch herausstellen, dass Sie Ihr Leben in einzelne Phasen einteilen, diese Lebensphasen dann miteinander vergleichen, und so aufzeigen, wie Sie konkret welche Missstände abgebaut haben. Auf meiner Webseite über die MPU-Vorbereitung Punkte habe ich hierzu Einiges zusammengetragen, was für Sie von Interesse sein könnte. In Ihrem Fall mögen ganz eigene Lebensphasen von Belang sein, so etwa eine Phase der Naivität und der Verstöße, dann eine Phase der Selbstüberschätzung und strafrechtlichen Vertuschung und schließlich eine Phase der Verurteilung, des Schocks und des Neubeginns. Nehmen Sie dieses Beispiel nur als eine von vielen Möglichkeiten. Ihr Fall kann beliebig davon abweichen und deshalb biete ich Ihnen eine Einzelberatung und kein Gruppenpaket an. Denn nur im persönlichen Gespräch unter vier Augen können individuelle Zusammenhänge und Lebensentwicklungen qualifiziert erarbeitet werden.

Wenn Sie die einzelnen Lebensphasen miteinander vergleichen, um so Ihr Umdenken, Ihren Weg zum „Guten“ hin zu belegen, werden Sie es nicht versäumen, genau für jene Aspekte, die früher bedenklich waren, jetzt Alternativen anzubieten, d.h. Sie werden etwa mit Blick auf das Berufsleben, das Privatleben, Ihre Einstellungen oder Ihren Umgang mit Konfliktsituationen nachvollziehbare Fortschritte benennen. Ich helfe Ihnen dabei, erarbeite gemeinsam mit Ihnen Ihre Lebensphasen und gebe Ihnen weitere nützliche Tipps, wie Sie effizient darlegen können, dass Sie das zu erwartende Umdenken vorgenommen haben.

Einer dieser Tipps ist die Wertehierarchie. Wir werden erarbeiten, was Ihnen früher wichtig war (z.B. Freunde, Ausgehen, Geldverdienen oder Erfolg), werden verstehen, warum Sie deshalb aufgefallen sind und werden erkennen, was heute für sie zählt (z.B. Gesundheit, Familie, Rehabilitation und Sicherheit). Wenn Ihr Leben und Denken verändert ist, werden Sie auch neue Werte und Ziele haben. Mit ihnen können Sie belegen, warum es Ihnen wichtig ist, künftig einen akzeptierten Platz in der Gesellschaft zu haben und warum sie Aussicht haben, dieses Ziel auch zu erreichen.

Modul 7. Rückfallgefahren und Vermeidung

Die MPU schließt im allgemeinen mit einem Ausblick auf die Zukunft, d.h. mit einer Beurteilung von Rückfallgefahren und einer „Vermeidungsplanung“. Sicherlich haben Sie Recht damit, dass dieser Teil prominenter erfragt werden müsste, doch es gehört zur Tradition der Begutachtung, dass erst, wenn die Vergangenheit gründlich erforscht wurde, der Blick auf die Zukunft frei wird. Nachdem viele Klienten leider erneut mit Straftaten in Erscheinung treten, d.h. der Gutachter von einer hohen Rückfallgefahr ausgeht, wird er versuchen gewissenhaft herauszufinden, ob Ihnen diese Gefahr bewusst ist bzw. was Sie zu tun gedenken, damit Sie künftig sich regelgerecht verhalten. Hier genügt es nicht zu sagen, dass Sie Ihre Fehler eingesehen haben und dass keine Verstöße mehr vorkommen werden. Sie müssen die Fundamente Ihrer Veränderung bzw. Ihrer persönlichen Stabilität darlegen und beispielhaft begründen, dass in Ihrem Leben, Ihrer Freizeitgestaltung, Ihrem Umgang mit Stress, Ihren Einstellungen, Ihren Werten usw. die notwendigen Besserungen eingetreten sind. Auch müssen Sie zeigen, dass Sie frühere Missstände abgestellt und konkrete Vermeidungsstrategien erfolgreich erprobt haben.

Erfolgsaussichten

Nehmen Sie diese penible Befragung dem Gutachter nicht übel. Er möchte die richtige Entscheidung treffen, d.h. er möchte herausfinden, ob Sie zu den ehrlichen und motivierten Menschen bzw. Autofahrern gehören, zu denen, die wirklich an sich gearbeitet haben oder ob Sie zu denen gehören, die sich durch eine MPU hindurch schwindeln wollen. Wenn Sie die angesprochene Ehrlichkeit und Motivation besitzen, sind sie ein vorzüglicher Kandidat für eine MPU-Vorbereitung. Wenn Sie meine Beratung besucht und die Schulungsunterlagen studiert haben und wenn Sie in Ihrem Leben nachhaltige Veränderungen umgesetzt haben, dann haben Sie exzellente Aussichten auf ein positives Gutachten.

Zeitraum

Wie Sie sehen, erfordert eine vernünftige Schulung Zeit. Auch könnte es sein, dass in Ihrem Fall Bewährungszeiträume eingehalten werden müssen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Haftstrafe vorliegt, da dann üblicherweise eine einjährige Realbewährung gefordert wird. Daher ist es unter allen Umständen empfehlenswert, sich so bald wie möglich zu einer Sprechstunde anzumelden. Sie verpflichten sich damit noch nicht zu einer Beratung. Sie holen sich nur frühzeitig wichtige Informationen. Sie ersparen sich den Verlust von Zeit und Geld und Sie wissen, was auf Sie zukommt und was Sie selbst tun können. Dass bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme die vom Gericht verhängte Sperrfrist durch eine verkehrspsychologische Beratung auch – ohne zusätzliche Kosten – verkürzt werden kann, ist ein angenehmer Nebeneffekt der Schulung.

Warten Sie daher nicht! Rufen Sie an!
Sichern Sie sich diese wichtige persönliche Information!

Umfang der Beratung

Die Einzelberatung Straftaten (MPU-Vorbereitung) umfasst im allgemeinen Sitzungen zu je eineinhalb Stunden. Manchmal sind weitere Sitzungen erforderlich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn zusätzlich zu den verkehrs- bzw. strafrechtlichen Verstößen eine Alkoholfahrt vorliegt. Meist lässt sich bereits in der Sprechstunde erkennen, mit wievielen zusätzlichen Sitzungen Sie rechnen müssen. Manchmal bringen auch erst Telefonate mit der Führerscheinstelle, die ich gerne für Sie durchführe, Klarheit.

Kosten

Die Einzelberatung Straftaten im Umfang von 8 Sitzungen zu je eineinhalb Stunden kostet 95 Euro pro Sitzung inklusive Teilnahmebescheinigung. Um den Arbeitsaufwand eines Ersttelefonats und der Sprechstunde zu respektieren, bitte ich Sie, auch zur Sprechstunde 95 Euro mitzubringen. Sollten Sie später eine optionale Testbegutachtung erwünschen, wäre ein letztes Mal dieser Betrag fällig.

Teilnahmebescheinigung

Ich weiß, dass auch Sie das Geld für die MPU-Vorbereitung verdienen müssen und möchte, dass die Investition sich für Sie lohnt. Ich möchte, dass Sie persönlich von der Beratung profitieren, dass Sie sich freier und glücklicher fühlen und ohne Angst in die Begutachtung gehen. Ich möchte aber auch, dass der Gutachter Sie versteht, Ihren Fall von Anfang an richtig beurteilt. Ich stelle daher jedem meiner Klienten eine individuelle und ausführliche Teilnahmebescheinigung aus, in der wesentliche Schulungsinhalte benannt und Ihre Situation differenziert dargestellt ist. Der Gutachter kann sich so – bevor Sie das Zimmer betreten – ein detailliertes Bild machen; der Rahmen für eine verständnisvolle Befragung ist gegeben. Auch Fahrerlaubnisbehörden schätzen eine solche Bescheinigung, denn sie ermöglicht es den Sachbearbeitern, für den Fall, dass bereits ein negatives Gutachten vorliegt, eine baldige Neubegutachtung zu begründen.

Lassen Sie es nicht soweit kommen! Handeln Sie rechtzeitig! Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Sprechstunde. Dann wissen Sie, was Sie tun müssen, um mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihren Führerschein wiederzuerlangen.

Ich nehme mir Zeit für Sie! Ich helfe Ihnen!

Dr. Matthias Junker

Orlandostr. 8, 80331 München

(089) 291 651 63

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