Nach dem Verlust des Führerscheins, spätestens jedoch, wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU angeordnet hat, stellt sich für jeden Autofahrer die Frage, was er konkret tun muss, um den Führerschein möglichst bald wiederzuerhalten. Auch Sie werden wissen wollen, wie Sie nun vorgehen sollen, um die Zeit bis zur Wiederteilung optimal zu nutzen.
Mein 10-Punkte-Programm wird Ihnen auf Ihre Frage eine klare und zuverlässige Antwort geben. Es ist ein bewährter Leitfaden, der Ihnen hilft, die richtigen Schritte zur rechten Zeit zu unternehmen. Wenn Sie Ihn befolgen, können Sie mit ruhigem Gewissen auf die Wochen oder Monate bis zur MPU blicken, denn Sie werden exzellente Aussichten auf ein positives Gutachten haben. Sie werden damit alles Ihnen Mögliche getan haben, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.
Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie so bald als möglich eine Sprechstunde! Warten Sie nicht: tun Sie es so früh wie möglich. Tun Sie es bereits, wenn Ihr Führerschein in Gefahr ist. Tun Sie es, wenn Sie ihn verloren haben und erst jetzt von der Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung Kenntnis genommen haben. Tun Sie es, wenn Sie diese Webseite studiert haben und sonst noch keine fachliche Hilfe in Anspruch genommen haben.
Denn Sie benötigen jetzt wertvolle Information und haben keine Zeit zu verlieren. Das Geld ist auf alle Fälle gut investiert. Die Sprechstunde wird Ihnen Klarheit und Ruhe zurückbringen und Ihnen den Weg aufzeigen, den Sie gehen müssen. Sie wird wichtige Fragen klären können, auf die ich nachstehend noch etwas detaillierter eingehen darf. Nehmen Sie mir diese Ausführlichkeit nicht übel. Mehr Information ist immer besser als weniger und wenn Sie wollen, können Sie diese Webpräsenz ja jederzeit verlassen.
Am Ende dieser Sprechstunde sollten Sie Ihre Situation verstehen und eine klare Strategie für die kommenden Wochen und Monate haben. Jetzt können Sie daran gehen, die einzelnen Schritte zu befolgen, d.h. die Bausteine für ein positives Gutachten zusammenzutragen.
Es ist unverzichtbar, dass Sie frühzeitig Kontakt mit dem für Sie zuständen Sachbearbeiter der Führerscheinstelle aufnehmen. Denn er alleine kann Ihnen sagen, wie Ihr Fall sich aus der Sicht der Behörde darstellt. Gibt es, falls Sie noch Inhaber sind, eine Möglichkeit, den Entzug zu vermeiden? Besteht Aussicht, in Ihrem Fall ohne MPU auszukommen? Gibt es, falls eine MPU doch erforderlich ist, Möglichkeiten einer Fristverlängerung? Haben Sie, falls Sie Inhaber sind, die Möglichkeit, gegen den drohenden Entzug Widerspruch einzuleiten und wie sollen Sie formal am besten vorgehen, um im Falle eines Entzugs möglichst rasch wieder an den Führerschein zu gelangen?
Wenn Sie den Führerschein doch abgeben müssen, wird Ihnen der Sachbearbeiter sagen können, wann Sie das tun sollten und was Sie tun können, um dabei Geld zu sparen, d.h. einen kostspieligen Bescheid zu vermeiden. Falls die den Führerschein bereits verloren haben und einen Antrag auf Wiedererteilung stellen müssen, möchten Sie erfahren, wann Sie diesen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen Sie hierzu benötigen oder nachreichen müssen. Dies hängt von mehreren Faktoren ab, etwa davon, seit wann Sie die Fahrerlaubnis besaßen und welche Klassen Sie benötigen.
Offiziell können Sie einen solchen Antrag zwar erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, doch so lange müssen Sie nicht warten. Denn Sie wollen bereits vorab klären, welcher Art die behördlichen Zweifel sind, die in einer Begutachtung geklärt werden müssen. Werden Sie sich in der MPU nur für eine Alkoholfahrt verantworten müssen oder wird der Sachbearbeiter – weil Sie einige Male zu schnell gefahren sind – diese Thematik zusätzlich in die behördliche Fragestellung aufnehmen. Welche Rolle spielt die Höhe der Promille, welche Rolle ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder eine Unfallflucht?
Der Sachbearbeiter wird zwar erst dann, wenn Sie den Antrag auf Wiedererteilung formal gestellt haben und er ein Führungszeugnis und einen aktuellen Punkteauszug in der Hand hält, Ihnen diese Frage bindend beantworten wollen, doch Sie können unverbindlich bereits vorab herausfinden, wie diese Entscheidung aller Voraussicht nach ausfallen wird. Davon hängt dann ab, welche Belege Sie für die MPU sammeln müssen und welche Inhalte in der verkehrspsychologischen Beratung zu besprechen sind.
Falls Sie bereits ein negatives Gutachten erhalten haben, wird es Sie interessieren herauszufinden, wie bald Sie einen erneuten Versuch starten können und ob Sie das Gutachten abgeben müssen oder nicht.
Scheuen Sie sich nicht, diesen Weg zu gehen. Der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle ist als Behörde Ihnen gegenüber auskunftsverpflichtet und wird Sie beraten. Er kann Ihnen – wenn Sie keinen Anwalt einschalten wollen – helfen, die formal richtigen, für Sie günstigen Schritte zu gehen. Sehen Sie ihn als Partner auf dem Weg zum Führerschein und nicht als Feind. Dies erspart Ihnen eine Menge überflüssigen Ärgers.
Auch mit den für Sie in Frage kommenden MPU-Instituten sollten Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen. Denn Sie wollen wissen, wer Sie dort betreut und welche Belege man von Ihnen verlangt. Informiert man Sie kompetent und freundlich? Sagt man Ihnen klipp und klar, welche Bewährungszeiträume Sie einhalten müssen und welche Belege Sie beibringen müssen? Haben Sie Gelegenheit, dies mit einem zuständigen Arzt oder Psychologen zu besprechen und was kostet diese Auskunft?
Auf den Webseiten zu den Themen Alkohol, Drogen, Punkte und Strafrecht finden Sie weitere Informationen zu erforderlichen Belegen und Zeiträumen. Auch sollten Sie bei Alkohol- oder Drogenverstößen die beiden Seiten zu den medizinischen Abstinenzbelegen sich ansehen.
Rechnen Sie damit, dass im Falle der beiden letztgenannten Anlassgruppen im allgemeinen medizinische Belege beizubringen und Abstinenzfristen einzuhalten sind und dass neben Leberwerten oder Urinscreenings vor allem Atteste oder der Besuch einer Selbsthilfegruppe eine Rolle spielen. Bei Punkte- und Strafrechtsdelikten können hingegen gerichtliche oder therapeutische Belege erforderlich sein, wie etwa die Vorlage einer Verfahrenseinstellung oder eines Antiaggressionstrainings. Auch der Nachweis beruflicher Veränderungen oder die Inanspruchnahme einer Psychotherapie können wertvolle Entscheidungsgrundlagen sein.
Dies wollen Sie vorab und frühzeitig mit den in Frage kommenden Instituten besprochen haben, damit Sie am Tag der Begutachtung unangenehme Überraschungen vermeiden. Sie sollten nach diesen Gesprächen eine klare Vorstellung davon haben, welches Institut für Sie in Frage kommt und welches nicht und bereits eine Vorauswahl treffen können. Die endgültige Entscheidung hat noch Zeit und wird meist nach Rücksprache mit dem verkehrspsychologischen Berater kurz vor der MPU festgelegt.
Lassen Sie uns davon ausgehen, dass Sie sich zu einer verkehrspsychologischen Beratung entschlossen haben. Sie können es auch ohne diese MPU-Vorbereitung versuchen und vielleicht auch schaffen, doch es ist fair zu sagen, dass Sie Ihre Chancen damit erheblich verbessern. Denn zum einen schätzen Gutachter diese Maßnahme, da sie es ihnen erleichtert, ein positives Gutachten zu begründen. Zum zweiten wollen Sie optimal auf die nicht immer leichten Fragen des Gutachters vorbereitet sein und zum dritten treten Sie am Tag der Begutachtung mit anderen Bewerbern in Konkurrenz, die eine solche Schulung erfolgreich durchgeführt haben. Das Geld, das Sie in eine Beratung investieren, ist mit Sicherheit gut angelegt. Hier sollten Sie nicht sparen, denn ein negatives Gutachten mit all den unangenehmen Folgen kommt Ihnen teurer zu stehen.
Sie haben die Wahl zwischen einer Gruppenintervention und einer Einzeltherapie. Die Gruppenschulung ist kostengünstiger und kann in manchen Fällen ausreichen. Ich biete Ihnen nur eine Einzeltherapie an, denn ich möchte mit Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Bewährung keine Kompromisse eingehen. Sollten Sie das Geld für eine Einzeltherapie nicht aufbringen, kann ich Ihnen gerne Kolleginnen und Kollegen nennen, die eine qualifizierte Gruppenschulung anbieten.
Wenn Sie zu mir kommen wollen, haben Sie also eine Einzelberatung gewählt. Den Zeitpunkt können wir nach Belieben festlegen. Oft beginnen Klienten gleich nach der Sprechstunde mit dieser Therapie, damit die oben genannten Schritte, also der Kontakt mit der Führerscheinstelle oder dem MPU-Institut gemeinsam erfolgen können. Denn wenn Sie bei mir die Beratung durchführen, helfe ich Ihnen dabei. Sie werden es schätzen, wenn Ihnen manches heikle Telefonat abgenommen wird oder Jemand für Sie vorspricht, der Ihre ernsten Absichten bestätigen kann.
Ein weiterer Grund für den baldigen Beginn der Beratung ist der therapeutische Effekt. Das Sprechen über die Vergangenheit, über Fehler und neue Wege hat seelisch befreiende Wirkung. Auch bringt das Wissen, dass man in guten Händen ist und die Kenntnis des Weges, den man zu gehen hat, jene innere Ruhe zurück, die mit dem Führerscheinverlust zumeist ebenfalls verloren ging.
Zuletzt bietet der baldige Beginn auch die Chance eines optimalen Lernens. Denn ich notiere in der Beratung alle wichtigen Antworten und Zusammenhänge auf einem Flipchart. Sie können diese Bögen dann nach Hause nehmen und in zeitlichen Abständen daraus lernen. Am Tag der Begutachtung werden sich die Gedanken schließlich sortiert haben und Sie werden sich optimal präsentieren können.
Lassen Sie mich aber noch einmal betonen, dass der Zeitpunkt der Therapie nach Belieben gewählt werden kann. Meistens vereinbaren Klient und Therapeut in der Sprechstunde das weitere Vorgehen: wann die Beratung beginnen soll, ob Sie einmal oder zweimal wöchentlich, in manchen Fällen sogar noch öfters kommen wollen und zu welchen Uhrzeiten die Sitzungen stattfinden sollen.
Am Ende der Verkehrstherapie erhalten Sie von mir eine ausführliche und individuelle Teilnahmebescheinigung, die Ihnen noch mehrfach nützlich sein kann.
Selbst wenn Sie nun alle empfohlenen Schritte durchgeführt haben, d.h. den Kontakt zur Führerscheinstelle und zu den MPU-Instituten gefunden und die verkehrspsychologische Beratung begonnen haben, sollten Sie sich nicht tatenlos ausruhen. Denn nun geht es darum, wichtige Veränderungen in Ihrem Leben vorzunehmen. Eine Begutachtung besteht man nicht dadurch, dass man den richtigen Text auswendig lernt und sich darauf beschränkt, mögliche Fragen des Gutachters möglichst optimal wiederzugeben. Man besteht sie im wesentlichen dadurch, dass man an sich arbeitet, frühere Fehler abstellt, sich verändert. Die guten Antworten kommen hinzu, doch sie können nur ergänzen und bestätigen, was bereits vorhanden ist.
Zu diesen Veränderungen gehören etwa der Abbau von Stress, Gespräche mit dem Chef oder andere berufliche Verbesserungen. Hierzu gehören auch Umstellungen im Freizeitverhalten, im Umgang mit Alkohol oder Drogen sowie die Auswahl des richtigen Freundeskreises. Schließlich können positive Entwicklungen im Privatleben, die Wiedergewinnung von Gesundheit und Sport oder die Reaktivierung vernünftiger Hobbies Ihre Entwicklung zum Guten hin dokumentieren. Zuletzt sind natürlich Einstellungsänderungen von Bedeutung. Dinge also, die Sie für sich auch außerhalb unserer Sitzungen voranbringen können. Auf den entsprechenden Angebotseiten (MPU-Vorbereitung) finden Sie für Ihre Anlassgruppe weitere Beispiele.
Nehmen Sie diese Hinweise ernst. Nur, wenn Sie bereit sind, das in der Therapie Gelernte auch umzusetzen und nur, wenn Sie Ihr Leben in kritischen Punkten ändern, werden Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie sich stabil gewandelt haben. Denn der Gutachter wird nicht nur prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Begutachtung Reue zeigen und die Absicht, künftig nicht mehr aufzufallen. Er wird ausreichende Sicherheit gewinnen wollen, dass Sie dieses Ziel auch erreichen und dauerhaft bewahren können und dafür sind konkrete Veränderungen, die Sie zum Zeitpunkt der MPU bereits erprobt haben müssen, ein ideales Indiz.
Wenn auch der Prozess der Veränderung bis zum Zeitpunkt der MPU weiterschreitet, werden Sie irgendwann davor die verkehrspsychologische Beratung beendet haben. Sie erhalten dann eine wertvolle Teilnahmebescheinigung und ich versprach Ihnen, dass Ihnen diese mehrfach nützlich sein kann. Drei Adressaten für meine Bescheinigung kommen für Sie in Frage.
Dieser Schritt ist freiwillig und hängt von den Details Ihres Falles ab. Meistens wird eine Sperrfristverkürzung bei Alkoholvergehen beantragt. Denn hier verliert der Autofahrer die Fahrerlaubnis üblicherweise am Tag des Verstoßes durch polizeiliche Beschlagnahme. Der Richter verhängt dann eine Sperrfrist von etwa einem Jahr beim Ersttäter und in dieser Zeit dürfen Sie nicht autofahren. Nun kann dieser Richter, wenn Sie Einsicht zeigen und konkrete Schritte der Rehabilitation unternommen haben, sein Urteil etwas abmildern und Ihnen nachträglich ein bis drei Monate von der Sperrfrist streichen, wobei üblicherweise ein Monat gewährt wird.
Auf der Seite zur Sperrfristverkürzung erhalten Sie weitere wichtige Hinweise, wie Sie konkret vorzugehen haben. Legen Sie einfach nach einem angemessenen Zeitraum – aber natürlich rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist – meine Bescheinigung bei Gericht vor und sichern Sie sich diesen Rabatt. Es kostet Sie nichts. Ob Sie diese Verkürzung dann später benötigen oder nicht, steht Ihnen frei. Den Zeitpunkt, wann Sie in die Begutachtung gehen, machen Sie ja vor allem davon abhängig, welche Bewährungszeiten Sie erfüllen müssen. Wenn Sie aber frühzeitig die erforderlichen Belege gesammelt haben, wird Ihnen dieser Monat, den Ihnen das Gericht schenkt, sehr nützlich sein.
Es empfiehlt sich, meine Bescheinigung möglichst bald bei der Führerscheinstelle abzugeben und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen sieht der Sachbearbeiter, dass Sie es ernst meinen und kann die behördlichen Spielräume, so gering sie auch sein mögen, zu Ihren Gunsten auslegen. Denn man kann nicht oft genug darauf hinweisen: wir leben in einem Rechtssystem, welches auf Rehabilitation und nicht Strafe abhebt und daher können belegte Schritte der Rehabilitation im Einzelfall für Sie wirken. Ein Sachbearbeiter kann das ihm Mögliche für Sie tun, kann mit Blick auf Fristen, Verfahrenswege, Verwaltungsvorgänge oder Bearbeitungszeiträume Ihnen entgegenkommen und dies kann im Einzelfall einen entscheidenden Unterschied machen. Verstehen Sie mich recht: wenn auch die behördlichen Möglichkeiten im allgemeinen durch Verwaltungsvorschriften recht eingeschränkt sind, gibt es sie in gewissem Rahmen dennoch. Immer wieder habe ich es erlebt, dass die Behörde im konkret belegten Einzelfall und, wenn der Klient optimal kooperierte, Regelungen gefunden hat, die in seinem Interesse waren.
Sie haben keinen Anspruch auf Ausnahmeregelungen, aber Sie können versuchen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das Optimum herauszuholen. Aus diesem Grund werden Sie meine Bescheinigung bei der Behörde vorlegen und mit dem Sachbearbeiter kooperieren. Es lohnt sich.
Ein anderer, banalerer Grund für die Vorlage der Bescheinigung liegt darin, dass sie dann Teil Ihrer Akte wird und vom Gutachter zur Kenntnis genommen werden muss. Gutachter werden diese Bescheinigung zwar auch akzeptieren, wenn sie am Tag der Begutachtung mitgebracht wird, doch könnte sie ein Gutachter, da sie ja von einem freiberuflichen Berater ausgestellt ist und keinen behördlichen Charakter hat, ablehnen. Dies vermeiden Sie, wenn Sie die Bescheinigung Ihrer Akte beilegen lassen. Sie erhalten von mir mehrere Exemplare und werden eines zur Sicherheit am Tag der Begutachtung dabei haben. Dann kann Ihnen in dieser Hinsicht nichts passieren.
Falls es nun aber zeitlich eng geworden sein sollte und Ihre Akte bereits an das Begutachtungsinstitut verschickt wurde, bevor wir mit der Beratung fertig waren, müssen Sie sich nicht wirklich sorgen. Geben Sie dann die Bescheinigung einfach am Tag der Begutachtung rechtzeitig bei der Anmeldung ab. Der Gutachter hat dann noch immer Zeit, sie durchzulesen, bevor Sie das Zimmer betreten.
Wie ich Ihnen schon oben sagte, reicht der bloße Besuch bei mir nicht aus, um ein positives Gutachten zu erhalten. Sie müssen sich zum einen verändern und das Gelernte umsetzen. Darüber sprachen wir bereits. Sie müssen sich aber auch Zeit nehmen, die Schulungsinhalte zu lernen. Es ist eine Sache, die Dinge zu verstehen und eine andere, sie wiederzugeben. In der Begutachtung stehen Sie unter Zeitdruck. Sie erhalten Fragen und sollen auf diese antworten. Machen wir uns nichts vor. Wenn auch der Gutachter Ihnen Zeit für die Beantwortung einräumt, so wird er dies nicht über Gebühr tun. Wenn Sie auf eine Frage keine Antwort wissen, fragt der Gutachter nach und wenn Sie dann noch immer nicht antworten, geht er weiter. Es hilft Ihnen dann nichts, wenn Sie auf dem Nachhauseweg die Antwort finden. Sie müssen Sie zeitnah präsentieren.
Die einzige Möglichkeit, sich hier optimal zu stellen, ist es zu lernen. Denn wenn Sie die Schulungsinhalte mehrfach sich durchgesehen haben und rasch auf die Fragen eine Antwort wissen, werden Sie am Tag der Begutachtung in der Aufregung des Augenblicks diese auch parat haben. Ob Sie dabei sich die Rolle durchlesen, ob per Hand die Schulungsinhalte noch einmal abschreiben oder am PC abtippen oder ob Sie Karteikarten mit Fragen und Antworten erstellen, ist egal. Suchen Sie einen Weg, der für Sie optimal ist und gehen Sie das, was wir erarbeitet haben, mehrfach durch. Wenn Sie die Schulung frühzeitig durchgeführt haben, können Sie das öfters tun und in den Pausen wird Ihr Gehirn das Gelernte neu strukturieren und verarbeiten. Sie werden dann am Tag der Begutachtung fit sein, sich in der MPU die Arbeit enorm erleichtern, d.h. müheloser die Antworten geben können.
Sie profitieren dabei von einem Effekt, den die Gedächtnisforschung immer wieder bestätigt hat. Wenn Sie ein Thema frühzeitig der gedanklichen Bearbeitung vorlegen und wiederholt aufgreifen, wird Ihr Unbewusstes die Zeit sinnvoll nutzen. Es wird die Inhalte vielseitig in Ihrem Denken und Fühlen verankern und Ihnen den Zugriff darauf erleichtern.
Wenige Tage vor der MPU können Sie dann im Rahmen einer Probebegutachtung selber überprüfen, ob alles gut sitzt. Falls Sie den einen oder anderen Aspekt dann noch vertiefen wollen, können sie die Zeit bis zur Begutachtung dafür sinnvoll nutzen. Wenn Sie auf diese Weise fleißig sind und das Besprochene lernen, können Sie mit Selbstvertrauen und angstfrei in die Begutachtung gehen, denn der Gutachter wird schon nach wenigen Fragen merken, dass Sie an sich gearbeitet haben und optimal vorbereitet sind.
Zwar haben Sie schon frühzeitig mit Blick auf potentielle Begutachtungsstellen eine Vorauswahl getroffen, sich vielleicht auch schon für ein Institut entschieden, doch Sie haben mit der endgültigen Entscheidung noch gewartet. Denn Sie können nur eine Stelle wählen und Sie wollen, dass es die für Sie optimale ist. Wenn Sie meine Webseite studiert oder andere Fachleute gefragt haben, werden Sie oft hören, dass es viel eher von Ihnen, als vom Gutachter abhängt, ob Sie ein positives Gutachten erhalten oder nicht. Dieser Satz ist und bleibt richtig. Und doch – wer sollte das bestreiten – ist dies nicht die einzige Wahrheit. Es gibt Unterschiede zwischen den Begutachtungsstellen und es gibt Unterschiede zwischen Gutachtern. Ich habe Ihnen auf dieser Webpräsenz immer versucht, die Wahrheit zu sagen und ich werde Ihnen auch hier nichts vormachen. Nicht jeder Gutachter ist für jeden Fall optimal geeignet bzw. nicht jeder kann auf gleiche Weise sich in Sie hineinversetzen, Ihnen vielleicht auch helfen, Ihnen entgegen kommen. Dies ist natürlich, denn auch Gutachter sind nur Menschen und haben Ansichten und Meinungen, auch Lebenserfahrungen, die sich unterscheiden.
Normalerweise wird ein Gutachter, wenn er sich in Ihrem Fall nicht wohl fühlt, die Akte an einen Kollegen abgeben bzw. im gravierenden Fall sich für befangen erklären, was dann dazu führt, dass ein anderer Gutachter das Gespräch führen muss. Doch nicht immer ist dies möglich. Zum einen kann es sein, dass der Gutachter den Fall nicht abgeben kann, weil kein besser geeigneter Kollege vorhanden ist; zum anderen kann es sein, dass der Gutachter erst im Laufe des Gespräches merkt, dass Sie nicht zu ihm passen.
Eine solche Situation wollen Sie unter allen Umständen vermeiden. Ich kenne die meisten Gutachter entweder persönlich oder von Ihren Gutachten her. Ich kenne nach einer verkehrspsychologischen Beratung Sie und Ihren Fall sehr genau und ich kann beurteilen, welches Institut und welcher Gutachter in der Vergangenheit einen ähnlichen Fall qualifiziert beurteilt hat. Wenn es auch von wenigen Sonderfällen abgesehen nicht möglich ist, den Gutachter zu wählen, ist es doch möglich, mit der Auswahl der Begutachtungsstelle die Wahrscheinlichkeit eines qualifizierten Gutachters zu erhöhen. Und dies geschieht nach einem ganz einfachen, nachvollziehbaren und auch legitimen Mechanismus. Meine Kolleginnen und Kollegen haben wie ich bei unterschiedlichen Instituten regelmäßig unterschiedliche Fälle zur Begutachtung vorliegen und erhalten so beständig Gutachten sowie Rückmeldungen über die dortige Betreuung.
Sollte etwa kurz vor Ihrer Begutachtung ein bestimmtes Institut einen neuen Gutachter eingestellt habe, der sich als problematisch erweist oder sollte sich herausstellen, dass ein bestimmtes Institut optimaler als andere den Aspekt der Kundenfreundlichkeit und Qualitätssicherung ernst nimmt, können Sie bis zuletzt davon profitieren. Legitim ist eine solche Vorgehensweise, da Sie Institute unterstützt, die sich um die Klienten kümmern.
Ihnen ermöglicht dieses Vorgehen, dem Gutachter offen und kooperativ entgegenzutreten. Denn wenn Sie wissen, dass man sich um Sie kümmert, Ihre Belange und Sorgen ernst nimmt und Ihnen Zeit gibt, sich im Gespräch auszudrücken, werden Sie auch viel besser antworten können und gelassener sein. Sie werden verhindern können, dass die MPU für Sie zu einem belastenden Erlebnis wird und werden im Gegenteil feststellen können, dass die Begutachtung Sie befreien kann. Denn der Gutachter ist derjenige, der Ihnen den Weg zum Führerschein öffnet, der in Ihrem Leben einen großen Unterschied machen kann. Dies ist seine Verpflichtung aber auch Verantwortung und dabei müssen Sie dem Gutachter helfen.
Wenn Sie alles richtig gemacht haben, d.h. sich an die oben dargelegten Punkte gehalten haben, dann sollte Ihr Gutachten positiv ausfallen. Nichts im Leben ist absolut, d.h. zu einhundert Prozent sicher und selbst meine Beratung kann Ihnen diese Garantie nicht geben. Aber sie kann Ihnen eine hohe, sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit zusprechen. Oder Sie kann Ihnen, wenn Sie aus beruflichen Gründen oder, weil kein behördlicher Spielraum mehr besteht, rasch eine Begutachtung ablegen müssen, die Risiken benennen. Manchmal, wenn etwa nicht alle Voraussetzungen für ein rein positives Gutachten erfüllt sind, kann der Gutachter noch immer einen Kompromissweg gehen. Er kann Ihnen ein Gutachten mit Rechtsfolge ausstellen, was bedeutet, dass Sie nach Besuch einer weiteren Maßnahme, eines Gruppenkurses, dann den Führerschein erhalten. In beiden Fällen werden Sie wieder autofahren. Im ersten Fall sogleich, im zweiten nach Beendigung des Kurses.
Im allgemeinen dürfen Sie aber mit einem positiven Gutachten rechnen, denn Sie haben die Bewährungszeiträume eingehalten, haben alle Belege beigebracht, haben Ihr Leben zum Positiven hin verändert und haben die Schulungsinhalte gelernt. Der Gutachter bestätigt Ihnen dies und damit haben Sie es geschafft. Faxen oder mailen Sie mir das Gutachten so schnell wie möglich zu oder rufen Sie mich an. Ich kann Ihnen dann sofort sagen, ob es positiv ausgefallen ist oder ob Sie noch irgendwelche Belege nachreichen müssen: etwa, wenn Sie beim Leistungstest Schwierigkeiten hatten und deshalb einen Fahrtest ablegen müssen.
Wenn Sie selber sicher sind, dass das Gutachten positiv ausgefallen ist oder nach Rücksprache mit mir diese Sicherheit erlangt haben, dann geben Sie es bei der Fahrerlaubnisbehörde ab. Manchmal sollten Sie hierzu einen Termin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren, manchmal genügt es, ohne Anmeldung einfach persönlich mit dem Gutachten vorbeizukommen. Das spielt jetzt für Sie keine Rolle mehr. Sie halten ein positives Gutachten in der Hand und mit ihm das Dokument, das Ihnen Führerschein und Autofahren wiedergeben kann.
Ihr Gutachten ist also positiv ausgefallen und Sie haben es bei der Führerscheinstelle abgeben. Kann jetzt noch etwas schiefgehen? Theoretisch ja, denn die Fahrerlaubnisbehörde trifft die eigentliche Entscheidung. Sie hat das Recht, das Gutachten eingehend zu prüfen und kann Ihnen die Fahrerlaubnis verweigern, wenn das Gutachten nicht nachvollziehbar ist. Doch haben Sie keine Angst. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, tritt dieser Fall nicht ein. Die Führerscheinstelle wird, wenn nichts Gravierendes dagegen spricht, sich an den Befund des Gutachters halten und das bedeutet: sie wird Ihnen den Führerschein aushändigen. Meistens bereits am Tag, an dem Sie das Gutachten abgeben, wenn Sie entsprechend früh erschienen sind. Manchmal dauert es etwas, bis die Behörde Ihr Gutachten prüfen kann. Manchmal erhalten Sie zunächst eine vorläufige und später eine endgültige Fahrerlaubnis. Doch Sie werden den Führerschein bekommen!
Schief gehen kann etwas ganz anderes und das wollen Sie vermeiden. Sie wollen vermeiden, dass Sie die Fahrerlaubnis erhalten und später wieder rückfällig werden. Deshalb wünsche ich Ihnen, dass Sie das, was Sie bei mir gelernt haben und das, was Sie selber an sich verändert haben, verinnerlichen und bewahren. Dann werden Sie nie mehr Probleme mit der Fahrerlaubnis haben, werden den Führerschein dauerhaft behalten und Sie sind ein guter Autofahrer geworden.
Genießen Sie das Autofahren! Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt!