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Medizinische Nachweise im Alkoholfall

 

Welche medizinischen Nachweise benötige ich für die MPU? Diese Frage ist für zwei Personengruppen leicht zu beantworten. Wenn Sie ausschließlich wegen Punkteverstößen oder aufgrund einer strafrechtlichen Fragestellung eine MPU ablegen müssen, benötigen Sie keine medizinischen Belege. Die Untersuchung ist immer anlassbezogen, d.h. die Führerscheinstelle legt fest, welche Themen in der Begutachtung gestattet sind.

Dies bedeutet, dass der Arzt, der Sie am Tage der Begutachtung untersucht, weder Blut abnehmen, noch ein Drogenscreening von Ihnen verlangen darf. Auch sind weder ihm noch dem Psychologen Fragen über möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum gestattet.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Psychologe oder Arzt in der MPU Sie bittet, einer Anlasserweiterung zuzustimmen. Sie müssen dies nicht tun, wollen aber auch nicht riskieren, deshalb in der Begutachtung in Nachteil zu kommen. Wenn Sie eine verkehrspsychologische Beratung bei mir oder einem Kollegen durchgeführt haben, sind diese Dinge vorab geklärt, d.h. Sie haben am Tag der Begutachtung keine Überraschung zu erwarten.

Somit benötigen nur Klienten, die wegen Alkohol- oder Drogenverstößen aufgefallen sind, medizinische Nachweise. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die Fallgruppe Alkohol vorstellen. Wenn bei Ihnen ein oder mehrere Drogenverstöße vorliegen, gehen Sie bitte auf die Seite „Medizinische Belege im Drogenfall“.

Ausgangslage

So einfach die Situation bei Alkoholverstößen auf den ersten Blick erscheint, so sorgfältig sollten Sie dennoch vorgehen. Erleichtern wir uns die Beurteilung, indem wir die wesentlichen Fälle unterscheiden: medizinische Belege, die Sie mitbringen müssen und medizinische Belege, die Sie mitbringen können. Ich werde mit Ihnen die Möglichkeiten durchgehen, damit Sie sich selbst ein gründliches Bild machen können. In allen Fällen ist es zu empfehlen, die Sachlage mit einem Verkehrspsychologen zu besprechen. Denn nur die Prüfung des Einzelfalls kann klären, welcher Weg der Beste ist.

1. Welche Nachweise gibt es?

In früheren Jahren war die Begutachtung auf eine Nachweisform beschränkt: die Leberwerte, die über eine Blutabnahme bestimmt werden konnten. Hierzu brachte der Klient entweder vor der MPU selber die fraglichen Werte mit – etwa nach Bestimmung durch den Hausarzt – oder man beschränkte sich auf den Leberwertstatus, der am Tag der Begutachtung immer erhoben wurde. Fünf Leberwerte, die im Blut vorhanden sind, spielten dabei eine Rolle.

A. die Klassischen vier Basiswerte

GGT (auch Gamma-GT)
GOT
GPT
MCV

Diese Werte ermöglichen eine erste medizinische Einschätzung. Versuchen wir, die medizinische Sachlage, über die ganze Bücher geschrieben wurden, auf den Punkt zu bringen. Zu jedem dieser Leberwerte gibt es Grenzwerte, die auf dem Laborzettel, der Ihr Ergebnis enthält, auch notiert sind. Gegenwärtig ist beispielsweise der Grenzwert für GGT 60, doch kann es hier von Labor zu Labor leichte Unterschiede geben. Wichtig ist für Sie nur zu wissen: wenn der aus Ihrem Blut genommene Wert darunter liegt, ist alles in Ordnung. Wenn Ihr Wert höher ist, dann kann dies für die MPU problematisch sein.

Drei Grundkonstellationen sind denkbar und mit Blick auf Ihren Laborzettel können Sie rasch entscheiden, was für Sie gilt.

a. alle Leberwerte befinden sich unter dem Grenzwert

Diese Variante streben Sie an, d.h. Ihre Leber ist gesund und der Arzt wird Ihren Fall medizinisch positiv gestalten. Sie müssen sich also, wenn Sie sonst gesund sind, mit Blick auf den medizinischen Teil der MPU keine weiteren Sorgen machen.

b. alle oder die ersten drei Leberwerte sind erhöht

Dies bedeutet, dass Ihre Leber gegenwärtig angegriffen ist oder früher einmal erkrankt war. Oft hat ein Klient vor Jahren eine Gelbsucht (Hepatitis) gehabt, manchmal sogar, ohne es zu wissen, was dazu führen kann, dass sich die Leberwerte nicht mehr ganz erholen. Oder es kann sein, dass ein Klient starke Medikamente nehmen muss oder auch, dass er sehr intensiv mit Lösungsmitteln in Berührung kommt. Wenn nun alle Leberwerte erhöht sind, kann der Arzt nicht sicher darauf schließen, dass dies nur vom Alkohol herrührt. Vielmehr weiß er, dass es Ihrer Leber generell nicht gut geht und in diesem Fall sind in der Begutachtung zwei Möglichkeiten denkbar. Der Arzt bittet um ein Attest oder weitere medizinische Abklärung, um festzustellen, woher diese grundsätzlich erhöhten Leberwerte kommen. Oder er schreibt, dass die Erhöhung der Werte nicht sicher auf den Alkohol zurückzuführen ist und lässt den Befund in gewisser Hinsicht offen. Konkret bedeutet dies aber, dass eine verkehrsmedizinisch negative Beurteilung unterbleibt. Dies gilt insbesondere, wenn die fraglichen drei oder vier Leberwerte nur geringfügig erhöht sind. Man sagt dann, dass sie sich im Latenzbereich befinden und nicht sicher verwertbar sind.

c. isolierte Erhöhung der Gamma-GT

Vielleicht haben Sie schon gehört, dass die Gamma-GT der kritische Wert zur Beurteilung Ihres früheren Alkoholkonsums ist und Sie haben recht. Wenn man auch gleich vorausschicken darf, dass die Beurteilung der Gamma-GT mit Sorgfalt durchgeführt werden muss und sonstige Faktoren, die eine Erhöhung bedingen könnten, auszuschließen sind, wird es jetzt bei diesem Parameter ernst. Der Arzt wird bei minimal erhöhter Gamma-GT eine zurückhaltende Beurteilung wählen, d.h. möglicherweise den Sachverhalt nicht weiter verwerten. (Sie lesen dann im Gutachten nur, dass der Wert erhöht ist, doch Sie erhalten eine medizinisch positive Beurteilung). Bei isoliert deutlich erhöhter Gamma-GT geht der Arzt jedoch von chronisch erhöhtem früheren Alkoholkonsum aus und Ihr Gutachten wird aus medizinischer Sicht negativ.

d. MCV

Die MCV ist schwierig zu beurteilen. Oft liest man, es handle sich hier um den Langzeitwert. Wenn Sie wollen, können Sie im Internet oder in medizinischen Fachbüchern sich hier beliebig vertiefen. Ich habe selbst als Gutachter gut eineinhalb tausend Leberwerte gesehen und möchte mich mit Blick auf die MCV zurückhaltend äußern. Oft ist die MCV auch bei Personen, die trinken, nicht erhöht. Achten Sie einfach darauf, dass dieser Wert bei Ihnen im Normbereich liegt. Falls dies nicht der Fall ist, konsultieren Sie Ihren Arzt. In der Begutachtung müssten Sie, falls der Wert erhöht ist und Sie tatsächlich bereits über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Alkohol mehr trinken, ein Attest nachreichen.

Zusammenfassung: Wie Sie sehen, wollen Sie in der Begutachtung einen einfachen Sachverhalt herstellen. Sie wollen Fall a. sein, d.h. Sie streben es an, alle Leberwerte im Normbereich zu präsentieren. In der großen Mehrzahl der Fälle ist dies auch möglich. Wenn Sie über ein halbes Jahr oder gar ein Jahr keinen Alkohol trinken, sich sonst gesund ernähren und Risikofaktoren wie den Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen (z.B. Lösungsmittel) vermeiden, dürften Ihren Leberwerte, wenn Sie nicht früher eine Erkrankung der Leber wie die Hepatitis hatten, im Normbereich sein.

B. der neue Werte: EtG

Wenn Sie sich bereits im Internet intensiver umgesehen haben, dann werden Sie feststellen, dass es einen relativ neuen Parameter gibt, mit dessen Hilfe der Gutachter feststellen möchte, ob Sie Alkohol konsumieren oder nicht: das Ethylglucuronid oder EtG. Im Gegensatz zu den klassischen Werten wird dieser Wert im Urin sowie im Kopfhaar und nicht im Blut bestimmt. Und noch ein Unterschied ist bedeutsam. Während die klassischen Werte, insbesondere die Gamma-GT, nur festhalten können, ob Sie in der Vergangenheit chronisch erhöhten Alkoholkonsum hatten, d.h. über einen längeren Zeitraum hinweg größere Mengen Alkohol getrunken haben, kann die EtG feststellen, ob Sie unmittelbar vor dem Test auch geringe Mengen Alkohol getrunken haben. Dies bedeutet: ein Glas Wein am Tag vor der Untersuchung hat keinen Einfluss auf die Gamma-GT, hingegen wird der EtG-Check diesen Konsum sicher feststellen. Daher sagen die Ärzte etwas salopp, dass die Gamma-GT ein Alkoholismus-Marker sei, d.h. ein Wert, der chronischen Alkoholkonsum feststellt, das EtG hingegen ein Alkohol-Marker, d.h. ein Wert, der unmittelbar vorausgehenden Alkoholkonsum belegt. Damit dieser Wert eine Aussagekraft hat, dürfen Sie natürlich nicht wissen, wann er erhoben wird. Denn während die Gamma-GT auf chronischen Konsum abhebt und sich nur vergleichsweise langsam ändert, was dann den Tag der Untersuchung in den Hintergrund treten lässt, verschwindet das EtG rasch aus dem Körper. Je nach aufgenommener Menge ist der Wert etwa eineinhalb bis drei Tage, nachdem sie getrunken haben, noch nachweisbar. Daher erfolgt die Bestimmung im Rahmen eines forensisch-abgesicherten Zufallsscreenings. Dies bedeutet, dass Sie nicht wissen, wann er erhoben wird. Man wird Sie einen Tag vor der Untersuchung anrufen und Sie um eine Urinprobe bitten. Wenn Sie zwei oder drei Tage davor nichts getrunken haben, wird der Befund günstig ausfallen. Sollten Sie auch nur geringe Mengen Alkohol (ein halbes Bier genügt) konsumiert haben, wird der Test dies herausfinden.

Bei Haaren ist die Situation noch eindeutiger, da ein Zeitraum von 3 Monaten mittels einer Analyse von 3cm Kopfhaar abegriffen wird. Nur ein geringer Konsum fällt unter den kritischen Grenzwert (von 7pg/mg), der eine Abstinenz belegt. Hat der Klient mehr getrunken, dann wird der ermittelte Wert darüber liegen, wobei man unterhalb des Grenzwerts von 30pg/mg theoretisch von kontrolliertem Trinken ausgehen könnte. In der Realität sollte dieser Wert aber deutlich niedriger liegen, d.h. nicht über etwa 15 pg/mg. In diesem Fall wäre zwar keine Abstinenz, aber wenigstens ein kontrolliertes Trinken belegt.

Kehren wir zum Urinnachweis zurück. Konkret bedeutet dies, dass Sie bei einem der anerkannten Institute (Begutachtungsstellen oder Institut der Rechtsmedizin etc.) ein EtG-Nachweisprogramm vereinbaren müssen, in welchem Sie die Entscheidung haben, ob Sie viermal in einem halben Jahr oder sechsmal pro Jahr diesen Test über sich ergehen lassen wollen. Sie hinterlassen Namen und Telefonnummer, klären mögliche Urlaubszeiten oder Zeiten beruflicher Verhinderung ab und erklären sich bereit, zu den sonstigen Zeiten auf Abruf innerhalb von 2 Tagen zu erscheinen. Wenn dann alle diese zu einem Ihnen nicht bekannten („zufälligen“) Termin erhobenen Werte für Sie günstig, d.h. ohne Befund ausfallen, haben Sie ein starkes Indiz dafür geliefert, dass Sie keinen Alkohol mehr trinken.

Beweist also das EtG, dass Sie abstinent leben? Im Falle des Urinnachweises nein, denn Sie könnten ja den ganzen Zeitraum, in welchem Sie nicht getestet werden, Alkohol getrunken haben. (Es sind dies alle Tage außer den Testtagen und den jeweils drei Tagen davor.) Doch wird in der Begutachtung anders argumentiert. Wer zu allen bekannten Terminen erscheint und alle Testergebnisse günstig gestaltet, zeigt eine hohe Motivation und legt einen starkes Indiz dafür vor, dass er tatsächlich nicht trinkt. Bei Haaren sieht die Sache günstiger aus: hier wird ein längerer Zeitraum von 3 Monaten überprüft, d.h. es ist bei einem Negativbefund sichergestellt, dass Sie in dieser Zeit nicht oder nur minimale Mengen Alkohol getrunken haben.

Wie beurteilen Begutachtungsinstitute das EtG? Ich führe regelmäßig Gespräche mit den einzelnen Begutachtungsstellen und frage nach, wie hoch ein solcher Nachweis bewertet wird. Es wird Sie kaum überraschen zu erfahren, dass die Auskünfte nicht einheitlich sind. Einige Institute legen sehr viel Wert auf einen solchen Test und bieten ihn auch selbst regelmäßig an, wobei nicht verschwiegen werden soll, dass sie daran auch verdienen. Andere Institute akzeptieren den Test, geben freilich die Auskunft, dass er keinesfalls routinemäßig verlangt wird und in der Bedeutung zurückzustufen sei. Selbst einzelne Gutachter eines Instituts beurteilen das EtG unterschiedlich.

Was bedeutet das für Sie konkret? Kommen wir nun zur spannenden Frage, wann Sie welche Laborparameter vorlegen müssen und wann Sie sie am besten vorlegen sollten.

2. Wann muss ich welche Laborwerte abgeben und wann nicht?

Auch diese scheinbar einfache Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Egal, ob es sich nun um die alten Blutwerte oder den neuen EtG-Wert handelt, gilt: je höher ihre Promille, je mehr Alkoholfahrten sie vorzuweisen haben oder je gravierender Ihr früheres Alkoholproblem, desto wichtiger ist es, diese entlastenden Parameter zu präsentieren. Ich möchte Ihnen nun grobe Anhaltspunkte geben, doch gleich erwähnen, dass nur ein Beratungsgespräch klären kann, was Sie benötigen. Ich muss Sie persönlich sehen, muss dabei Ihren Fall verstehen, muss mehr über Sie und Ihr Trinkverhalten wissen, um Ihnen sagen zu können, ob oder ob Sie nicht bestimmte Werte brauchen.

Fall a. Der einfache Fall

Sie haben entweder zwei Ordnungswidrigkeiten mit vergleichsweise niedrigen Promillewerten begangen (zwischen 0.5 und 1.1 Promille) oder Sie haben einen Promillewerte im Bereich der Bemessensgrenze, die bei 1.6 o/oo liegt. Auch haben Sie zwar gelegentlich – etwa auf Feiern, Einladungen oder am Wochenende – mehr Alkohol getrunken, jedoch nicht dauerhaft erhöhten Alkoholkonsum vorzuweisen. In diesem Fall benötigen Sie theoretisch keine Leberwerte. Es genügt, dass der Arzt in der MPU diese Werte erhebt – meistens sind es nur die klassischen vier Werte. Wenn diese im Normbereich sich befinden, ist alles in Ordnung. Das EtG wird hier üblicherweise nicht erhoben.

Tipp: Sie benötigen diese Werte nicht, aber Sie können Sie selber freiwillig mitbringen.

Und hier kommen wir zu einem weiteren, wichtigen Punkt. Auch wenn Begutachtungsstellen Ihnen sagen sollten, dass Sie diese Werte nicht benötigen, heißt dies nicht, dass sie Ihnen nicht helfen. Oder anders gesprochen: natürlich können diese Werte Sie entlasten. Wenn Sie – wie ich es empfehle – in jedem Fall vorzügliche Laborwerte vorweisen, dann werden Arzt und Psychologe Befunde haben, die für Ihre Abstinenz bzw. Glaubwürdigkeit sprechen. Dies bedeutet: Sie können die Wahrscheinlichkeit eines positiven Gutachtens auch im sog. leichten Fall dadurch erhöhen, dass Sie gute Laborwerte präsentieren.

Welche Werte sind dies? Ich würde Ihnen empfehlen, einmal die klassischen vier Leberwerte (GGT, GOT, GPT und MCV) beim Hausarzt zu erheben. Wenn Sie ein „leichter“ Fall sind, ist die Wahrscheinlichkeit außerordentlich groß, dass diese Werte in Ordnung sind. Sie können dann auch mit einem ruhigeren Gewissen in die Begutachtung gehen, denn Sie wissen, dass medizinisch Alles bei Ihnen in Ordnung ist.

Falls Sie noch ein halbes Jahr oder länger Zeit bis zur MPU haben, empfehle ich, dass Sie sich so bald als möglich zu einem EtG-Zufalls-Programm bei einer MPU-Stelle oder einem rechtsmedizinischen Institut anmelden. Wo Sie dann die MPU durchführen, bleibt dabei offen. Selbstverständlich können Sie, falls Sie schon abstinent leben, sofort rückwirkend eine Haaranalyse über das EtG durchführen oder, wenn Sie sich zur Abstinenz entschlossen haben, nach drei Monaten diese Analyse in Auftrag geben. Sie sehen hier, dass das Urinscreening in die Zukunft verweist, die Haaranalyse in die Vergangenheit. Sollten Sie bis zur MPU nur einmal drei Zentimeter Haare abgeben können, werden Sie eine Trinkpause im Kontext des kontrollierten Trinkens geltend machen. Sollten Sie hingegen bis zur MPU zweimal 3 cm = ein halbes Jahr nachweisen können, sollten Sie Abstinenz geltend machen, für die dieses halbe Jahr als Minimalzeitraum festgelegt ist.

Tipp: Wählen Sie zum EtG-Nachweis nur ein Institut aus, das Ihnen die Einzelbefunde nach deren Erhebung zuschickt (typischerweise innerhalb von 14 Tagen) und Ihnen auch den Beginn der Untersuchung spätestens bei dieser ersten Zusendung bestätigt. Nehmen Sie zudem ein Institut, bei dem Sie jeden Befund getrennt bezahlen dürfen und bei dem Sie, auch wenn Sie ein Programm gebucht haben, dieses notfalls ohne finanziellen Verlust abbrechen können.

Entscheidend ist, dass Sie nun mit Hilfe dieses Programmes (oder des Haarbefundes) einen Nachweis Ihrer Abstinenz haben, der am Tag der Begutachtung zählt. Denn ein Gutachter müsste, wenn er Ihnen ein negatives Gutachten ausstellen möchte, gegen den günstigen medizinischen Befund argumentieren, d.h. differenzierter vorgehen, als wenn keine Belege vorliegen.

Ich möchte konkret werden: wenn Sie ein leichter Fall sind, wenn Sie ein halbes Jahr oder idealerweise sogar ein Jahr Abstinenz durch ein EtG-Programm oder Haaranalysen „nachweisen“ können und wenn Sie zudem in einer verkehrspsychologischen Beratung sich auch inhaltlich auf die MPU vorbereitet haben, dann besitzen Sie exzellente Chancen auf ein positives Gutachten.

Wenn Sie dieses halbe Jahr nicht mehr haben, dann werden Sie vermutlich entweder eine MPU ohne den EtG-Nachweis riskieren wollen. Oder Sie liefern wenigstens eine Haaranalyse mit einem dreimonatigen Abstinenznachweis bzw. einem sehr niedrigen EtG-Wert. Sie machen dann in der MPU eine kontrollierte Trinkstrategie geltend.

Sollten Sie freilich tatsächlich seit über einem halben Jahr keinen Alkohol mehr getrunken haben, dann können Sie eine "unbelegte" Abstinenz geltend machen. Sie können im Prinzip auch hier ein positives Gutachten erhalten, doch müssen Sie dann durch sehr gute Antworten beim Psychologen überzeugen. Er wird nämlich die Abstinenz durch gezielte Fragen überprüfen oder – wie man unter Psychologen sagt – verifizieren. Etwa durch Fragen zu Veränderungen, seit Sie nicht mehr trinken, oder durch Fragen, warum Sie aufgehört haben.

Zusammenfassung: Suchen Sie so früh wie möglich eine verkehrspsychologische Sprechstunde auf, klären Sie Ihren Fall mit einem Verkehrspsychologen ab und melden Sie sich, wenn dazu noch Zeit besteht, für ein EtG-Programm an. Falls Sie schon abstinent leben und ausreichend langes Kopfhaar haben, sollten Sie eine Haaranalyse vorlegen. Dann sind Sie in einer exzellenten Ausgangslage. Tun Sie das, auch wenn Sie ein „leichter“ Fall sind, damit Sie Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit optimieren, denn wenn Ihnen der Führerschein wichtig ist und so Vieles davon abhängt, wollen Sie die besten Voraussetzungen, d.h. die besten Laborparameter (Leberwerte und EtG) und die beste Schulung für die MPU haben.

Fall b. Der schwere Fall

Verlangen Sie von dieser Internetseite nicht, dass sie Ihnen sicher sagen kann, wann genau der „schwere Fall“ beginnt und ob Sie bereits dazugehören. Nur ein persönliches Gespräch kann dies klären. Lassen Sie mich noch genauer sein. Manchmal kann auch ich am Telefon nur eine Vermutung abgeben. Erst wenn Sie in meiner Sprechstunde waren und ich Sie persönlich gesehen habe und in Grenzfällen sogar erst, wenn wir differenziert Ihre Trinkvergangenheit besprochen haben, ist eine eindeutige Klärung möglich.

Das nachstehende Schema kann aber Anhaltspunkte geben.

Schwer wird ihr Fall, wenn Sie dreimal selbst mit geringeren Alkoholwerten im Straßenverkehr aufgefallen sind oder wenn Sie mindestens einmal über 2 Promille erreicht haben. Sehr schwer wird er, wenn Sie über 2.5 Promille erreicht haben und bei über 3 Promille wird der Gutachter im allgemeinen annehmen, dass Sie Alkoholiker sind.

Was bedeutet dies konkret? Zwar ist es möglich, dass bei mehreren geringen Promillewerten Sie weniger ein Alkohol-Problem als ein Trink-Fahr-Problem haben, d.h. Sie hätten sich zwar nicht heftig betrunken, wären dann aber oft, zu oft ins Auto gestiegen. Doch verlassen Sie sich nicht auf diese theoretische Option. In den meisten Fällen – und warum sollten wir das leugnen – liegt eben tatsächlich neben dem Trink-Fahr-Problem auch ein „Alkoholproblem“ vor. Damit meine ich natürlich nicht, dass Sie Alkoholiker sein müssen; ich meine damit, dass Sie eben auch – in der Vergangenheit – nicht durchwegs vernünftig mit Alkohol umgegangen sind. Für die Begutachtung hat dies zur Folge, dass Sie ähnlich wie der Fall höherer Promille strenger mit dem Nachweis sein wollen.

Im sogenannten „schweren Fall“ ist die Sachverlage klar. Sie wollen selbst unter allen Umständen Ihre Veränderung durch Leberwerte belegen, um Ihre Erfolgschancen in der MPU zu erhöhen. Bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, hierzu alle Evidenz. Gehen Sie zunächst zu einem Hausarzt und lassen Sie die klassischen Leberwerte bestimmen. Wenn diese in Ordnung sind, können Sie alle sechs Wochen den Nachweis wiederholen, müssen dies bei mittlerem Schweregrad (ca. 2 – 2.5 Promille) aber nicht zwingend tun. Bei über 2.5 Promille müssen Sie diese Werte bestimmen, bei Werten darunter empfehle ich Ihnen, es zu tun.

Sollten Ihre Leberwerte erhöht sein, müssen Sie unbedingt alle 6 Wochen den Nachweis erbringen. Sie haben dann freilich auch eine besondere Chance. Wenn Sie nämlich noch getrunken haben und nun abstinent leben, wird sich Ihre Leber erholen und das wird sich dann an den Leberwerten zeigen. So können Sie sogar optimal dem Gutachter über den Verlauf Ihrer Leberwerte zeigen, dass und wann Sie aufgehört haben.

Gehen Sie, nachdem Sie die klassischen Leberwerte bestimmt haben, zum nächsten Schritt über. Melden Sie sich zu einem EtG-Nachweis-Programm an. Man wird dies von Ihnen vielleicht nicht offiziell verlangen und das Ganze kostet auch Geld, doch darauf dürfen Sie jetzt nicht mehr schauen. Gutachter fordern diese Werte routinemäßig ein und auch unter Klienten hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass man ohne solche Belege mit dem Rücken zur Wand steht. Denn Sie müssen dann in der MPU beantworten, warum Sie keine solchen Belege haben, ob Sie sich nicht rechtzeitig informiert haben usw.. Sie sehen, dass Sie sich auf solch eine Diskussion nicht einlassen dürfen.

Melden Sie sich also bei einem EtG-Programm an und stimmen Sie mit mir bzw. der Begutachtungsstelle ab, ob bei Ihnen ein Halbjahresnachweis noch möglich ist. Wenn auch bei schweren Fällen grundsätzlich ein Jahr Abstinenz gefordert wird, kann es sein, dass Sie ein Grenzfall sind, d.h. im mittleren Bereich zwischen einem leichten und schweren Fall einzuordnen sind. Hier kann nur ein Gespräch vor Ort, d.h. eine Sprechstunde klären, ob der verkürzte Nachweiszeitraum möglich ist. Wie ich Ihnen sagte, ist manchmal erst im Laufe einer Therapie diese Frage sicher zu beantworten. Im Zweifel kann es auch helfen, bei verschiedenen Begutachtungsstellen nachzufragen. Wenn Ihnen dort ein Arzt freundlich Auskunft gibt, haben Sie ein gutes Institut erwischt. Wenn man Ihnen keine Auskunft gibt, sofort von Ihnen Geld möchte oder Sie sonst nicht zuvorkommend behandelt, nehmen Sie sich das Recht heraus, unter den vielen Anbietern einen besseren zu finden. Selbstverständlich habe auch ich Erfahrungen mit MPU-Instituten und kann individuelle Empfehlungen geben, doch sollten Sie deren Bedeutung nicht überschätzen. Denn wenn Sie sich vorzüglich bei mir vorbereiten und die nötigen entlastenden Befunde mit in die MPU bringen, ist es fast egal, wohin Sie gehen. Sie werden überall vorzügliche Chancen auf ein positives Gutachten haben und brauchen keine Angst mehr vor der MPU zu haben.

Wie oben bereits ausgeführt, können Sie alternativ zum Urinprogramm den Abstinenznachweis über Haaranalysen durchführen. Falls Sie bereits für mindestens drei Monate abstinent leben und 3cm Kopfhaar haben, geben Sie sofort eine solche Analyse in Auftrag, um rückwirkend diese drei Monate zu belegen. In weiteren drei Monaten erfolgt dann die nächste Haaranalyse. Falls eine halbjährige Abstinenz bei Ihnen ausreicht, können Sie danach für die MPU planen. Sollten Sie – was beim schweren Fall anzunehmen ist – jedoch ein ganzes Jahr Alkoholfreiheit nachweisen wollen, dann geben Sie im Abstand von je 3 Monaten zwei weitere Haaranalysen in Auftrag. Sie können also mit 4 lückenlos aufeinanderfolgenden Haaranalysen von je 3 Zentimetern ein Jaar Alkoholabstinenz belegen. Das kontrollierte Trinken und damit der Nachweis eines geringen Alkoholkonsum über einen EtG-Wert zwischen 7 pg/mg und ca. 15 pg/mg kommt für Sie freilich nicht in Betracht. Als schwerer Fall sollten Sie sich der MPU nur stellen, wenn Sie eine ausreichend lange Alkoholabstinenz vorweisen können, da sonst das Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit negativ ausfallen wird. Nehmen Sie sich also die erforderliche Zeit, bevor Sie sich der MPU stellen und folgen Sie dem Rat des Verkehrspsychologen, damit Sie am Schluss als Gewinner vom Platz gehen.

Bei der Beschreibung der Möglichkeiten sind wir aus Gründen der Einfachheit zumeist davon ausgegangen, dass sich eine Haaranalyse für Sie lohnt, wenn Sie bereits abstinent leben. Selbstverständlich ist der entsprechende Nachweis aber nicht auf diesen Fall beschränkt. Sie können, auch wenn Sie erst mit der Abstinenz beginnen, sich der Haaranalyse anvertrauen, was z.B. dann sinnvoll sein mag, wenn Sie nicht beliebig terminlich zur Verfügung stehen können und den Zeitpunkt der Analyse gerne rechtzeitig im Voraus planen wollen. Der Zeitraum der Haaranalysen verschiebt sich in diesem Fall um 3 Monate in die Zukunft, d.h. Sie geben nach drei Monaten erprobter Abstinenz rückwirkend die erste Haaranalyse in Auftrag. Alles weitere folgt dann analog den oben beschriebenen Abläufen. Zuletzt bleibt die Variante, dass Sie schon ein oder zwei Monate abstinent leben. Sie warten in diesem Fall, bis die drei Monate Karenzzeit voll sind und begeben sich dann in die Haaranalyse.

Zusammenfassung: Sie haben entweder bereits durch den vorliegenden, sehr hohen Promillewert oder durch mehrere Alkoholfahrten oder durch ein Telefonat mit mir herausgefunden, dass Sie ein „schwerer Fall“ sind. Dann holen Sie zunächst die klassischen Leberwerte ein und wiederholen bis zur MPU diesen Nachweis alle 6 Wochen. Melden Sie sich zusätzlich, wenn dies zeitlich noch möglich ist, zu einem EtG-Programm an und klären Sie ab, ob Sie ein halbjähriges oder – im Idealfall – ein einjähriges Programm benötigen. Alternativ können Sie, falls schon Abstinenz vorliegt, diese über eine Haaranalyse belegen und später mit einer oder mehreren weiteren Haaranalysen den Zeitraum belegter Abstinenz erweitern. Da die Haaranalyse zeitlich zurückwirkt, kommt sie auch in Betracht, wenn Sie mit der Abstinenz erst beginnnen oder bereits ein oder zwei Monaten keinen Alkohol mehr trinken. Die erste Haaranalyse macht dann Sinn, wenn Sie drei Monate Karenz erreicht haben.

Leider und vermutlich gehören Sie auch dazu, haben Sie zu spät erst von diesen Möglichkeiten erfahren. Sie leben vielleicht schon alkoholabstinent oder Sie sind bereit, sofort mit dem Trinken aufzuhören und möchten wissen, ob und wann Sie in die Begutachtung gehen können. Auch möchten Sie wissen, ob Sie ohne bestimmte medizinische Nachweise überhaupt eine Chance haben. Diese und ähnliche Fragen kann ich mit Ihnen am besten in einer Sprechstunde klären. Denn die Vielzahl möglicher Fälle verbietet eine allgemeine Antwort.

Auch für den Fall, dass Sie die Vielzahl der Möglichkeiten verwirrt, sind Sie bei mir in den besten Händen. Machen Sie sich keine Sorgen. In einer Beratung können wir das alles in Ruhe besprechen und die für Sie richtige Strategie erarbeiten.

Rufen Sie mich an! Vereinbaren Sie einen Termin mit mir! Gönnen Sie sich eine informative Sprechstunde. Reagieren Sie sofort! Ich helfe Ihnen, ich unterstütze Sie, damit Sie am Tag der MPU nicht mit leeren Händen dastehen!

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